7.5.3.3 Rentenversicherungen Rz 479: Beiträge zu Rentenversicherungsverträgen, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen werden, sind nur abzugsfähig, wenn eine mindestens auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist. Für diese Verträge besteht keine Mindestbindungsfrist zwischen Versicherungsabschluss und erster Rentenauszahlung. Besteht die vertragliche…
24.2.4 Versicherungsrenten 24.2.4.1 Allgemeine Versicherungsrenten Rz 7018: Bei Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages oder anlässlich der Umwandlung der Auszahlung eines Versicherungsanspruches in eine Rente geleistet werden, kann grundsätzlich eine Kaufpreisrente unterstellt werden (VwGH 19.3.2013, 2010/15/0141…
…Juni 2008 um belegmäßigen Nachweis ersucht, ob die geltend gemachten Versicherungsprämien mit einer Lebensversicherung in Zusammenhang stünden bzw. ob es sich dabei um eine reine Ablebens- oder um eine Rentenversicherung (ohne Kapitalwahlrecht) handle. Mit Antwortschreiben übermittelte der Bw. eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, aus der hervorgeht…
40.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung Rz 1344: In jedem Fall muss eine an den Versicherungsnehmer auf dessen Lebensdauer zu zahlende Rente im Sinne des § 108b Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vereinbart sein. Versicherte Person kann daher nur der Versicherungsnehmer selbst sein…
…Bw. am 31. Juli 2002 ein aus mehreren Komponenten bestehendes Vertragspaket abgeschlossen hatte, dessen Kern eine fremdfinanzierte Rentenversicherung gewesen war. Im Zuge dieses Kapitalinvestments hatte der Bw. gegen einen, mittels endfälligem Yen-Fremdwährungskredit aufgebrachten Einmalerlag in Höhe von 800.000,- € ein Rentenstammrecht erworben, welches…
…zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. bezieht als Unternehmensberaterin anteilige Einkünfte aus selbständiger Arbeit und erklärte negative sonstige Einkünfte aus einer fremdfinanzierten Rentenversicherung des Modells LCSP wie folgt: | Rentenzahlungen 2001 | S 14.503,36 | | Steuerfrei gem § 16 BewG bis zu | S…
…nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist, Lebensversicherung auf Ableben, Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist, Rentenversicherung mit einer mindestens auf die Lebensdauer zahlbaren Rente, freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen, Pensionskassen, soweit…
24.2 Rententypen Rz 7011: Renten können im Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern (Versorgungsrenten, Gegenleistungsrenten, Unterhaltsrenten, gemischte Renten) oder unabhängig von einer solchen (zB Schadensrenten wie Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsrenten auf Grund einer Schädigung durch einen Dritten, Unterhaltsrenten, Renten auf Grund einer Pflegeversicherung) vereinbart…
23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…
40.9.1 Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung Rz 1343: Pensionszusatzversicherungen sind Rentenversicherungen, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich als Pensionszusatzversicherungen bezeichnet sind. Sofern das EStG 1988 nicht anderes vorsieht, gelten daher die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes für Rentenversicherungen.
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft Lebensversicherungsverträge ab, auf Grund derer nach Ablauf einer bestimmten Frist monatliche Renten zu leisten sind, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Deutschland ist daher verpflichtet, die Rentenzahlungen von der künftigen…
24.6 Außerbetriebliche Versorgungsrente Rz 7027: Bei diesem Rententyp stellt der Rentenbarwert keine angemessene Gegenleistung für die Übertragung des Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils dar und es liegt eine subjektive (nicht betrieblich veranlasste) Versorgungsabsicht vor (nahe Angehörige; kein Irrtum über den Wert). Diese Voraussetzungen sind üblicherweise…
Bei Vertragsabschluss habe es keinerlei Verwaltungsmeinung oder Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Anerkennung von ausländischen Lebens- bzw Rentenversicherungsverträgen gegeben. Das BMF habe sich erst im Jahr 2010 in einem Erlass zur Frage der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums für sofort beginnende Renten geäußert (vgl. ergänzender Schriftsatz wie oben…
…abzügl. 5,1% Sozialvers.). Die beiden Bezüge aus den betrieblichen Rentenversicherungen sind im Sinne des Artikel 18 (1) DBA in Österreich als Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Gemäß Artikel 23 (2) b DBA hat Ö die Steuer der BRD anzurechnen (begrenzt mit der Höhe der Österreichischen Steuer)…
…dass der Bw. in Österreich seinen Wohnsitz hat. Österreich ist demnach der Ansässigkeitsstaat, dem auch das Besteuerungsrecht der gegenständlichen Bezüge aus privaten Rentenversicherungen zusteht. Wenn der Bw. vermeint - die Beiträge zu den Unfallversicherungen, die er als Gewerbetreibender in Deutschland bezahlt habe, dürften Beiträge als Ersatz…
…ausgeglichen werden könne. Dieser absehbare Zeitraum sei jedoch mit 20 Jahren (§2 Abs4 LiebhVO) ab Vertragsabschluss zu begrenzen, in dem ein steuerlicher Gesamtüberschuss erzielbar sein müsse. Zum Abschluss der Rentenversicherung für die Ehefrau des Bw. sei mitzuteilen, dass die obige Prüfung entfalle, da dieser Abschluss…
…Teilwertes einer Rente von Einfluss sind. In die Betrachtung ist auch der Umstand einzubeziehen, dass etwa bei Rentenversicherungen neben dem Garantiezins regelmäßig eine Gewinnbeteiligung zugesagt wird. Dieser möglichen Erzielung eines zusätzlichen Ertrages ist bei der Bewertung Rechnung zu tragen, wobei ein Zinssatz von 5,5…
…Vermögens hat nach Maßgabe des § 26 GebG (siehe Rz 1171 ff) nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955) zu erfolgen. Nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen gehören zum sonstigen Vermögen, wobei die Forderung mit dem Nennwert gemäß § 14 BewG 1955 anzusetzen ist…
…Geld (Lohneinkünfte) bezahlt worden und nie Gegenstand steuermindernder Abschreibungen gewesen. Die Schweizer Rentenkasse X entspreche in etwa der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt PV, die ebenfalls die Möglichkeit von freiwilligen Rentenversicherungen anbiete. Die Besteuerung der Auszahlungen aus diesen freiwilligen Versicherungen, die von der PV leider irreführend "Renten" bzw…