…jedenfalls steuerlich nicht abgezogen werden können, bleiben beim Berufungswerber allein Mehraufwendungen für Frühstück und Abendessen zu betrachten. Bei täglicher Heimkehr zum Ausgangsort und einer Reisedauer von rd. drei bis sechs Stunden können diese Mahlzeiten jedenfalls zu Hause eingenommen werden. Es kann daher beim Berufungswerber bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, in YY, vertreten durch WT, vom 23. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 25. September 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise im Sinne der Berufungsvorentscheidung vom 30…
…wohl aber den nach der Reisedauer berechneten anteiligen Betrag von 26,40 Euro überstiegen. Der Prüfer vertrat die Auffassung, dass der volle Betrag von 26,40 Euro nur bei einer Reisedauer von mehr als elf Stunden zustehe, ansonsten dürfe für jede angefangene Stunde nur ein…
…sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten oder sonst aus beruflichem Anlass mindestens 25 Kilometer vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet…
…Eine Fortbewegung bis zu drei Stunden löst keinen 24-Stunden-Zeitraum aus. Bis zu drei Stunden Reisedauer steht auch dann kein Werbungskostenabzug aus dem Titel "Verpflegungsmehraufwand" zu, wenn sie innerhalb eines von einer längeren Reise ausgelösten 24-Stunden-Zeitraums mit noch nicht vollem Tagesgeldanspruch anfallen…
…bei einem Geschäftsessen pro Tag keine Kürzung, bei zwei Geschäftsessen steht nur ein Drittel des jeweiligen Höchstsatzes zu. Steht infolge kurzer Reisedauer insgesamt kein oder nur ein niedrigerer Betrag für den Verpflegungsmehraufwand zu, so ist die Kürzung mit diesem Betrag begrenzt. Eine "Hinzurechnung" hat nicht…
…den Nahbereich seines Mittelpunktes der Tätigkeit zurück, wobei die zusammenhängende Reisedauer außerhalb der 25 km Grenze jeweils weniger als drei Stunden beträgt. Vom Steuerpflichtigen werden in allen drei Fällen Tagesgelder in Höhe von S 360,-- als Werbungskosten geltend gemacht, da seiner Meinung nach eine einheitliche…
…den ausgeübten Beruf, Voraussetzungen für einen Kilometergeldabzug, Reisedauer) auf der Grundlage geeigneter Nachweise. Bei der bestätigten Dienstreise nach Ort-6 steht kein Verpflegungsmehraufwand zu (Tagesreise). Für 2019 wurde vom Dienstgeber der Dienstreisecharakter aller Reisebewegungen bestätigt, zu welchen der Bf Werbungskosten geltend machte. Auch dies enthob…
…den ausgeübten Beruf, Voraussetzungen für einen Kilometergeldabzug, Reisedauer) auf der Grundlage geeigneter Nachweise. Bei der bestätigten Dienstreise nach Ort-6 steht kein Verpflegungsmehraufwand zu (Tagesreise). Für 2019 wurde vom Dienstgeber der Dienstreisecharakter aller Reisebewegungen bestätigt, zu welchen der Bf Werbungskosten geltend machte. Auch dies enthob…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist in B wohnhaft und hat im strittigen Jahr ihren Dienstort in C. Laut einer Abfrage bei Google Maps entspricht dies einer Entfernung vom 112 km und einer Reisedauer mit dem Pkw von ca. 75 Minuten…
…sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsdienstreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Da Sie laut den dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen bei einem Rechtsanwalt in Kirchdorf…
…liege vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 25 Kilometer vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entferne, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliege und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Dies sei bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde, in…
…des Finanzamtes legte er dazu "Zusammenstellungen der beruflich veranlassten Reisen über 25 km und über 3 Stunden" vor. Auf diesen Zusammenstellungen hatte er anhand der dargestellten Reisedauer Differenzen zwischen den "Tagesgeldern gemäß § 26 Z 4 EStG" und den ihm vom Arbeitgeber unversteuert ausgezahlten Ersätzen errechnet…
…dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben bzw ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Dabei muss eine größere Entfernung (mindestens 25 km einfache Fahrtstrecke) zurückgelegt werden und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden - bei Inlandsreisen - bzw mehr als fünf Stunden - bei Auslandsreisen - vorliegen…
…Bw. die Anerkennung von Werbungskosten und zwar von Tages- und Nächtigungsgeldern für beruflich veranlasste Reisen. Eine Aufstellung mit den Reisezielen und der Reisedauer für das Jahr 2003 wurde vorgelegt. Es wurden Reisekosten im Betrag von 3.377,16 € beantragt. Mit Bescheid vom 16. Juli…
…km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entferne, eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen (mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen) vorliege und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Dies sei bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde; in der man erstmals…
…Reisen für jeden Kalendermonat, aus welcher das jeweilige Reiseziel, das Datum, der Beginn und das Ende der Reisebewegung, die Reisedauer in Stunden, die steuerfreien Ersetze des Arbeitgebers und der vom Bw. ermittelte Differenzbetrag zu den Sätzen des § 26 Z 4 EStG 1988 zu entnehmen sind…
…zB "Verkehrsverbund Ostregion"), wird Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben sein. Rz 258: Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Streckenkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist…
…1 Z 9 EStG 1988 setzt jedoch ebenso wie bei Dienstreisen im Sinne der Legaldefinition des § 26 Z 4 EStG 1988 eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen (VwGH 19.4.1988, 87/14/0007) voraus.
…die tatsächlichen Kosten oder das amtliche Kilometergeld als Werbungskosten berücksichtigt werden. Voraussetzung ist die Führung eines Fahrtenbuches oder vergleichbarer Aufzeichnungen, aus denen der Reisetag, die Reisedauer, das Reiseziel, der Reisezweck und die Anzahl der gefahrenen Kilometer hervorgehen. Nicht berufliche Fahrten brauchen nicht aufgezeichnet werden. Beispiel…