…Einkunftsquelle, deren Untergang auf die Steuerpflicht früher zugeflossener Erträge steuerlich keine Auswirkung hat. Ein nachfolgender Verlust auch des neuerlich eingesetzten Kapitals ist steuerlich unbeachtlich (VwGH, aaO, mit weiteren Judikaturzitat). Die Option zur Reinvestition der bezogenen Zinsen stellt somit eine steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung des Bw. dar…
…Ausgabeagios von 7% entfallen sei. Im Übrigen habe der Anleger die Wahl gehabt, in welcher Höhe er seine Gelder veranlagen wollte und ob er die erzielten Zinsen weiter veranlagen wollte oder sich monatlich auszahlen ließ. Der Anleger habe auch jederzeit zwischen Auszahlung und Reinvestition und…
…Letter nicht von den steuerpflichtigen Zinsen abgezogen werden kann. Weiters ist festzuhalten, dass kein Letterkäufer verpflichtet war, weitere Letter zu erwerben. Es stand also grundsätzlich jedem Anleger frei, sich die erzielten Erträge auszahlen zu lassen oder diese in zusätzliche Papiere zu reinvestieren. Zur Reinvestitions- bzw…
…eines Ausgabeagios von 7% entfiel und dass der Anleger sich aussuchen konnte, in welcher beliebigen Höhe er seine Gelder veranlagen wollte, ob er die erzielten Zinsen weiter veranlagen wollte oder sich diese monatlich auszahlen ließ. Der Anleger hat auch jederzeit zwischen Auszahlung und Reinvestition und…
…1 % Zinsen von XY erhalten, wie die BVE Begründung anführt. Ebenso falsch ist die Darstellung, dass der Vertragswille darauf ausgerichtet war, keine Genussscheine zu kaufen. Letztlich entspricht die Darstellung der BVE, wonach sich der Kunde aussuchen konnte, ob er Auszahlung oder Reinvestition wählt und ob…
…und sei ihm dieser im Sinne des § 19 EStG 1988 zugeflossen. Diese Reinvestition stelle daher eine steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung dar. Es gebe keinerlei Beweise dafür, dass von vornherein die Absicht seitens der VTH oder der EACC bestanden habe, die Anleger um ihr investiertes Geld zu…
…und sei ihm dieser im Sinne des § 19 EStG 1988 zugeflossen. Diese Reinvestition stelle daher eine steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung dar. Es gebe keinerlei Beweise dafür, dass von vornherein die Absicht seitens der VTH oder der EACC bestanden habe, die Anleger um ihr investiertes Geld zu…
…einen zugeflossenen Kapitaltilgungs- oder Zinsenanteil zu sehen sind. Dies gilt aus Sicht des UFS jedoch nur solange, als ein Zufluss an den Kapitalgeber aufgrund der Vermögensverhältnisse des E im konkreten Einzelfall praktisch möglich war und eine derartige freiwillige Verfügung denkbar ist. Ein Zufluss von Einkünften…
…als freiwillige Verfügung über einen zugeflossenen Kapitaltilgungs- oder Zinsenanteil zu sehen sind. Dies gilt aus Sicht des UFS jedenfalls solange, als ein Zufluss an den Kapitalgeber aufgrund der Vermögensverhältnisse des E sowie im konkreten Einzelfall praktisch möglich war. Ein Zufluss von Einkünften aus Kapitalvermögen (und…
…aus Kapitalvermögen dar. Zur Reinvestitions- bzw. der damit zusammenhängenden Zuflussproblematik ist festzustellen, dass Einnahmen beim Steuerpflichtigen dann als zugeflossen im Sinne des § 19 EStG 1988 gelten, wenn er über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Die Umwandlung von Zinsen (ohne Auszahlung) in Darlehen ist demnach…
…Barauszahlung und einer Reinvestition der erworbenen Zinsansprüche zu wählen. Im zu beurteilenden Fall, geht die entscheidende Behörde davon aus, dass diese Wahlmöglichkeit für den Bw. im Zeitraum Jänner bis April 1994 auch tatsächlich bestanden hat und damit das vom Bw. behauptete Vorliegen von Luft- bzw…
…werden. Zur Reinvestitions- bzw. der damit zusammenhängenden Zuflussproblematik wird zunächst in rechtlicher Hinsicht ausgeführt, dass nach herrschender Rechtsauffassung Einnahmen bei einem Steuerpflichtigen dann im Sinne des § 19 EStG 1988 als zugeflossen gelten, wenn dieser über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Die Umwandlung von Zinsen …
…resultierend Zinsen im Gesamtbetrag von S 147.000,- als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu. Begründend ausgeführt wurde hiezu, dass die den Kapitaleinsatz übersteigenden Rückflüsse auch in Fällen der Reinvestition Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellten. Dagegen wurde Berufung erhoben und vorgebracht, dass dem Bw. diese Einkünfte niemals zugeflossen…
…ein Grundstück zu erwerben und zugleich der andere Investitionspartner aufgrund der zeitlichen Ausgestaltung - Reinvestition vor Veräußerung der bereits vorhandenen Immobilie - einen Liquiditätsengpass haben, so würden wohl auch diese beiden Investoren - die als fremde Dritte zu betrachten sind - die von der Familie C gewählte Gestaltung realisieren…
…in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten, Zinsen und Spesen c) Entwicklung der Bankverbindlichkeiten der Bf. im Zeitraum 2008 bis 2021 Ad a) Aus dieser Darstellung geht hervor, dass in den Streitjahren 2011 bis 2018 Einlagen in Höhe von insgesamt 715.312,00 € erfolgten, die mittels der…
…Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die reinvestierten "Dividenden" könnten nicht als zugeflossen gewertet werden, weil das ganze System von Vornherein auf Betrug aufgebaut gewesen sei. Der Geschäftsführer der VTH sei daran interessiert gewesen, dass die zugesagten Zinsen reinvestiert würden, um somit das "System" so lange…
…sei es die von XY gelebte Praxis gewesen, bei jeder neuen Veranlagung (Auszahlung oder Einzahlung) eine neue Übernahmebestätigung bzw. einen neuen Treuhandauftrag auszustellen und die bis zum Ausstellungsdatum aufgelaufenen Zinsen im neu veranlagten Betrag mit zu erfassen. Als weiteres Argument für zugeflossene Zinsen sei anzuführen…
…aber Zahlungsunfähigkeit, da dann eben für das "Schließen von Löchern" letztlich keine Mittel mehr zur Verfügung stehen würden. Wenn nicht feststeht, daß ein Darlehensnehmer in den Streitjahren zahlungsunfähig war, ist für den Darlehensgeber auch nichts gewonnen, wenn Zinsen und Wertsicherungen nicht an ihn ausbezahlt, sondern…
…unbeachtlich. Zur Reinvestitions- bzw. der damit verbundenen Zuflussproblematik ist festzuhalten, dass Einnahmen beim Steuerpflichtigen dann im Sinne des § 19 EStG 1988 als zugeflossen gelten, wenn er über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Hat nun der Bw. die aus dem einzelnen Letter erwirtschafteten Zinsen in…
… Zur Reinvestitions- bzw. der damit zusammenhängenden Zuflussproblematik ist festzustellen, dass Einnahmen beim Steuerpflichtigen dann als zugeflossen im Sinne des § 19 EStG 1988 gelten, wenn er über sie rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Die Umwandlung von Zinsen (ohne Auszahlung) in Darlehen ist demnach Zufluss im Zeitpunkt…