5.2. Dokumentationsgrundlagen der Tageseinnahmen nach Kassengruppen Als Dokumentationsgrundlagen zur Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle sollten folgende Unterlagen entsprechend dem Kassentyp vorhanden sein: bei Kassen vom Typ 1 die Journalstreifen bei Kassen vom Typ 2 das elektronische Journal die Tagesendsummenbons (Z-Bons) die GT-Speicherstände bei Kassen…
4.2. Dokumentationsgrundlagen Folgende Unterlagen dienen der Dokumentation der Erfassung der Geschäftsvorfälle sowie der Prüfbarkeit von deren Vollständigkeit und Richtigkeit: 4.2.1. Ausdrucke Tagesabschluss- bzw. Tagesendsummenbon (Z-Bon, Z-Abschlag) Speicherabfrage der Tageserlöse, wobei nach der Abfrage der Speicher gelöscht (zurückgesetzt) wird bzw. die…
5. Dokumentation 5.1. Dokumentationsgrundlagen und deren Bestandteile - Allgemeines Der Dokumentation dienen Ausdrucke und Daten. Zum Zweck der Prüfbarkeit sollen diese folgende Mindestangaben enthalten. 5.1.1. Ausdrucke Alle üblicherweise als Ausdrucke erzeugten Unterlagen sollen als Ausdrucke im Original vorgelegt werden. Tagesendsummenbons (Z-Bons, Z…
…8, mwN). Bareingänge und Barausgänge sind täglich festzuhalten ("Grundlagensicherung"). Für diese Grundlagensicherung können beispielsweise Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Paragondurchschriften, Registrierkassenkontrollstreifen, eine elektronische Datenverarbeitung oder ein Kassabuch mit Bestandsrechnung verwendet werden. Ein solches Festhalten kann auch unmittelbar durch Eintragen in die Aufzeichnungen erfolgen (vgl. zB Ritz, aaO…
6. Sonstiges 6.1. Kassenwaagen Kassenwaagen sind Registrierkassen gleichzuhalten. Ihre Dokumentationsgrundlagen richten sich nach der jeweiligen technischen Vergleichbarkeit mit den Kassentypen. 6.2. Taxameter Taxameter dienen - auf Basis von Taxitarifen - der Berechnung von Fahrpreisen in Taxis. Wenn sie zur Losungsermittlung bzw. zur Erstellung von Kassenbelegen…
4. Begriffsdefinitionen In der Folge werden die Kassen in Typen eingeteilt, Dokumentationen näher beschrieben und verwendete Begriffe erläutert. 4.1. Kassen Um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bzw. der Grundaufzeichnungen entsprechend bewerten zu können, werden bei Registrierkassen und PC-Kassensystemen die nachfolgenden Typen unterschieden: Kasse Typ…
5.3. Weitere Unterlagen, welche für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind und aufbewahrt werden sollen Verfahrensdokumentation Die Verfahrensdokumentation ist Grundlage der Prüfbarkeit der Kasse und der von ihr erzeugten Dokumentationsgrundlagen (zB Handbuch, Bedienungsanleitung) Programmabrufe, Änderungen der Systemparameter, Druckeinstellungen Stammdatenänderungen, die für das Verständnis der Aufzeichnungen…
2. Rechtliche Grundlagen 2.1. Allgemein In den §§ 131 und 132 BAO sind die Grundsätze der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Erfassung von Geschäftsvorfällen festgelegt. Diese Rechtsvorschriften sind - neben anderen - für Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und…
3. Kriterien der Ordnungsmäßigkeit - nähere Spezifizierung 3.1. Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit Im Allgemeinen Erfüllung der Rechtsvorschriften der Ordnungsmäßigkeit - siehe Abschn. 2. Im Besonderen Das Vorhandensein einer entsprechenden "Einrichtung nach § 131 Abs. 2 und 3 BAO" (siehe Abschn. 2.1. Pkt. 7) zur Sicherung der…
1. Allgemeines Im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung sind bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen eine Reihe von Vorschriften, welche an die Kriterien der Ordnungsmäßigkeit anknüpfen (zB §§ 131, 132 BAO) zu beachten. Die Kassenrichtlinie 2012 soll die Fragestellungen beantworten, die aufgrund der fortschreitenden…
7. Datensicherung und Datenvorlage Datensicherung Ist ausstattungsbedingt (nicht ausreichender Speicherplatz) die Gesamtspeicherung aller abgabenrechtlich relevanten Daten (zB Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten) innerhalb einer Registrierkasse nicht möglich, soll eine unveränderbare Speicherung auf einem externen Datenträger erfolgen. Die archivierten Daten sollen die gleichen Auswertungen wie jene…
In der Kassenrichtlinie 2012 werden die - in Folge von gesetzlichen Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und fortschreitender technischer Entwicklung - vermehrt auftretenden Fragen zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen beantwortet. Dazu werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Kriterien für die Ordnungsmäßigkeit von Registrierkassen in allgemeiner Form näher…
…die Bargeldbewegungen eines Tages festzuhalten. Für die Grundlagensicherung können beispielsweise verwendet werden: Eingangs- und Ausgangsrechnungen Paragondurchschriften (Einnahmen) und Paragons (Ausgaben) Registrierkassenkontrollstreifen Elektronische Datenverarbeitung Losungsblätter ("Stricherlliste") Kassabuch (Kassabericht) mit Bestandsverrechnung (2) Das Festhalten der Bargeldbewegungen kann darüber hinaus auch unmittelbar durch Eintragen in die Bücher oder…
…(...) Das der Grundlagensicherung dienende Festhalten der einzelnen Barbewegungen kann in jeder geeignet erscheinenden Weise erfolgen, zB durch Paragondurchschriften, Registrierkassenkontrollstreifen, Speicherung auf Datenträgern oder durch Losungsblätter; auch ein Festhalten durch tägliche unmittelbare Eintragung in die Bücher oder Aufzeichnungen kommt in Betracht (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz…
…die Einvernahme von Zeugen: WR, Angestellter und Mag. pharm WW. Die Bf. legte dar das Mindesterfordernis nach § 131 Abs .2 Z 1 BAO sei den einzelnen Bareingang aufzuzeichnen mittels Registrierkassenkontrollstreifen. Zum Vorwurf, dass nicht alle Beträge nachvollziehbar seien, wurde ausgeführt, dass es nicht lebensfremd sei…
…331 ff; Ritz, BAO5, § 131 Tz 13). Bei einer ordnungsgemäßen Kassabuchführung wäre die Führung von zusätzlichen Grundaufzeichnungen wie Paragons, Registrierkassenkontrollstreifen (bei Einsatz der vorhandenen Registrierkasse), Stricherllisten etc. nicht erforderlich gewesen (vgl. VwGH 7.10.2003, 2001/15/0025; VwGH 11.12.2003, 2000/14/0113…
…oder im Rahmen einer Warenlagerbuchführung verwendet werden, ersetzt aber nicht eine ordnungsgemäße Losungsermittlung. Bis 2006 mussten alle Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise - zB mittels Rechnungs- bzw. Paragondurchschriften, Registrierkassenkontrollstreifen, elektronischer Erfassungssysteme, Losungsblätter (Strichlisten) oder Kassasturz - festgehalten werden. Aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 sind alle Bareinnahmen…
…VwGH ausdrücklich ausgesprochen, dass bei ordnungsgemäßer Kassaführung weitere Grundaufzeichnungen (Rechnungen, Paragons, Registrierkassenkontrollstreifen, Stricherllisten usw.) nicht erforderlich sind und das Fehlen dieser Detailunterlagen die Bücher und die Aufzeichnungen nicht der Ordnungsmäßigkeit berauben, und keine Schätzungsbefugnis mit sich bringt. Im Erkenntnis 11.12.2003, 2000/14/01113…
…der an verschiedenen Marktständen Blumen verkauft, zu Recht erkannt, es stehe der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige nicht zusätzlich zum Kassabuch Grundaufzeichnungen, wie Paragons, Registrierkassenkontrollstreifen, Stricherllisten, usw. geführt habe. Auch in anderen Entscheidungen meinte der VwGH hierzu (z.B. 11.12.2003…
…Erfassung der jeweiligen Geschäftsvorfälle gegeben. Für eine solche Grundlagensicherung dienen etwa Rechnungen, Paragondurchschriften, Ausdrucke auf Grund elektronischer Datenverarbeitung oder Registrierkassenkontrollstreifen, welche im Zuge der durchgeführten Betriebsprüfung nicht vorgelegt werden konnten. Dabei handelt es sich eben um Uraufzeichnungen für die Erlösverrechnung, deren Vernichtung/Nichtvorlage einen schweren…