…der Anlage 9 zur obigen Kundmachung vom 7. November 1988 enthaltene niedrigste Hektarsatz für schlechten Schutzwald (300 S = 21,8019 €) herangezogen wurde. Gegen diesen Hektarsatz können aufgrund der Bindungswirkung der auf Stufe einer Rechtsverordnung stehenden Kundmachung keine Einwendungen erhoben werden (vgl. z. B…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Klaus Dengg, Mag. Stefan Geisler, Mag. Markus Gredler, Rechtsanwälte, 6280 Zell am Ziller, Talstraße 4a, vom 15. Jänner 2004 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Schwaz betreffend Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2001 und…
…Vorbringen verkennt der Bw. die Rechtslage, weil Einwendungen gegen Hektarsätze, die mit der obigen Kundmachung festgesetzt wurden, im Hinblick auf die Bindungswirkung der auf Stufe einer Rechtsverordnung stehenden Kundmachung nicht mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden können (vgl. VwGH 5. 7. 2004, 2000/14/0120…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 25. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. September 2007 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2006 entschieden: Die Berufung wird als…
…Die Anwendung von Artikel 19 der genannten Verordnung macht vielmehr einen nationalen Durchführungsakt erforderlich. Der Mitgliedstaat Österreich hat einen solchen Durchführungsakt mittels Gesetz und/oder Rechtsverordnung nicht erlassen, weshalb die in Artikel 19 Absatz 1 AEVO vorgesehenen Ausnahmen von der Vorlage der Abfertigungsnachweise - selbst bei…
…einen nationalen Durchführungsakt erforderlich. Der Mitgliedstaat Österreich hat einen solchen Durchführungsakt mittels Gesetz und/oder Rechtsverordnung nicht erlassen, weshalb die in Artikel 17 vorgesehenen Ausnahmen von der Vorlage der Einfuhrnachweise - selbst bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - nicht zur Anwendung kommen können. Es war daher wie…
…die nach Auffassung des VfGH (VfGH 11.3.1993, V 98-103/92-8) im Wege einer Rechtsverordnung umgesetzt werden muss. Eine derartige Verordnung (DBAd-Entlastungsverordnung) steht vor der Fertigstellung und soll nach den derzeitigen Plänen mit 1. Juli 2005 in Wirksamkeit gesetzt werden. Bis…
…Arbeitnehmer anwendbar, da das Vorliegen eines (kurzfristigen) Dienstverhältnisses erforderlich ist. Eine unmittelbare Anwendung des § 69 Abs. 1 EStG 1988 ist nicht möglich, da diese Gesetzesstelle lediglich die Grundlage einer Rechtsverordnung ist (vgl. VwGH 15.5.1970, 1307/68). Siehe dazu Verordnung vom 27. Oktober 1988…
…auch deshalb, weil der Bf. darauf vertrauen durfte, dass der in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen kundgemachte Erlass zur steuerlichen Behandlung von Naturalwohnungen mit der Rechtsverordnung GZ 923.101/35-11/2/86 beachtet werde. Der Bf. konnte aufgrund dieses Erlasses davon ausgehen, nicht…
…lauten: § 53 Fortbildungsordnung (1) Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der…
…sondern sein Teamleiter die vermeintlichen Bescheidausfertigungen unterzeichnet hat. Die gleichlautende Bestimmung im ´internen OHB´ ist überdies im Außenverhältnis rechtlich jedenfalls unwirksam, weil das ´interne OHB´ keine Rechtsverordnung darstellen kann. Dies belegen im Umkehrschluss auch die auf § 80a BewG gestützten Verordnungen BGBl II 409/2006 über…
…BF sehr schwierig macht, die Gesetzeslage in Österreich zwischen der Gesetzesbestimmung (§ 21 Abs. 4 und Abs. 8 UStG) und der Rechtsverordnung (VO zu § 21 Abs. 9 Vorsteuern, BGBl II 2014/158) richtig auszulegen. Die BF hatte in den Vorjahren die Vorsteuer, die für die Zulieferanten…
…BF sehr schwierig macht, die Gesetzeslage in Österreich zwischen der Gesetzesbestimmung (§ 21 Abs. 4 und Abs. 8 UStG) und der Rechtsverordnung (VO zu § 21 Abs. 9 Vorsteuern, BGBl II 2014/158) richtig auszulegen. Die BF hatte in den Vorjahren die Vorsteuer, die für die Zulieferanten…
…B532/84, bringt der Verfassungsgerichtshof unter Punkt II/3 mit Verweis auf Vorjudikatur zum Ausdruck, dass die Delegierung betreffend eine bestimmte Gruppe von Verfahren an den jeweils örtlich zuständigen Landeshauptmann eine Rechtsverordnung darstelle, welche gesetzlich ausreichend determiniert sein müsse. Unter Punkt II/4 wurde die…
…B532/84, bringt der Verfassungsgerichtshof unter Punkt II/3 mit Verweis auf Vorjudikatur zum Ausdruck, dass die Delegierung betreffend eine bestimmte Gruppe von Verfahren an den jeweils örtlich zuständigen Landeshauptmann eine Rechtsverordnung darstelle, welche gesetzlich ausreichend determiniert sein müsse. Unter Punkt II/4 wurde die…
…B532/84, bringt der Verfassungsgerichtshof unter Punkt II/3 mit Verweis auf Vorjudikatur zum Ausdruck, dass die Delegierung betreffend eine bestimmte Gruppe von Verfahren an den jeweils örtlich zuständigen Landeshauptmann eine Rechtsverordnung darstelle, welche gesetzlich ausreichend determiniert sein müsse. Unter Punkt II/4 wurde die…
…B532/84, bringt der Verfassungsgerichtshof unter Punkt II/3 mit Verweis auf Vorjudikatur zum Ausdruck, dass die Delegierung betreffend eine bestimmte Gruppe von Verfahren an den jeweils örtlich zuständigen Landeshauptmann eine Rechtsverordnung darstelle, welche gesetzlich ausreichend determiniert sein müsse. Unter Punkt II/4 wurde die…
…anderem diesem Satz hatte der Verfassungsgerichtshof Rechtswirkungen für die Allgemeinheit beigemessen, ihn als Rechtsverordnung qualifiziert und mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt sowie wegen offenkundigen Fehlens einer für die Wirkungen erforderlichen gesetzlichen Deckung aufgehoben. Im AÖF wurde unter Nr. 214/2008 ein Organisationshandbuch der Finanzverwaltung - OHB (Erlass…
…anderem diesem Satz hatte der Verfassungsgerichtshof Rechtswirkungen für die Allgemeinheit beigemessen, ihn als Rechtsverordnung qualifiziert und mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt sowie wegen offenkundigen Fehlens einer für die Wirkungen erforderlichen gesetzlichen Deckung aufgehoben. Im AÖF wurde unter Nr. 214/2008 ein Organisationshandbuch der Finanzverwaltung - OHB (Erlass…
…vom BMF herausgegebenen Richtlinien stellen einen Auslegungsbehelf zum Steuerrecht dar und werden im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung publiziert. Richtlinien und Erlässe der Finanzverwaltung sind keine Rechtsverordnungen und begründen einerseits keine Rechte und Pflichten der Parteien, andererseits ist das Bundesfinanzgericht nicht an diese Richtlinien gebunden (vgl…