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UFSW RV/1749-W/041.) Vorsteuerabzug bei falscher Rechnungsanschrift 2.) Steuerfreie Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2007Teil 1/2

…sind aktenkundig und wurden zwischen 5. April 2000 und 16. Februar 2001 ausgestellt. Rechnungsanschrift ist jeweils 1000 Wien, X-Str., wo sich der Firmensitz der Fa. Rex befindet. Auf Grund der Ermittlungen der Betriebsprüfung steht fest, dass die Fa. NIN an dieser Adresse keine Geschäftstätigkeit…

UFSW RV/1749-W/041.) Vorsteuerabzug bei falscher Rechnungsanschrift 2.) Steuerfreie Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2007Teil 2/2

die Transportkosten (lt. Berufung) liegt eine unübliche Preisgestaltung vor, die den Verdacht von CF hätte erwecken müssen. Das Vorbringen der Berufung, wonach die billigeren Preise lediglich mit günstigeren Konditionen für den Großhändler NIN zu erklären seien, ist unglaubwürdig. Als ungewöhnlich ist auch das Fehlen jeglicher…

BFG RV/7100857/2014Unzulässigkeit des Vorsteuerabzuges bei unrichtiger Rechnungsanschrift und fehlendem Gutglaubensschutz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2020

…und VwGH 25.04.2018, Ra 2015/13/0025). In diesem Zusammenhang erachtet es der Verwaltungsgerichtshof (auch) im Falle einer unrichtigen Rechnungsanschrift als erforderlich, zu überprüfen, ob der Vorsteuerabzug aufgrund der Kenntnis eines Mehrwertsteuerbetruges zu versagen ist bzw ob die für die Gewährung des Vorsteuerabzugs…

BFG RV/7103332/2016Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens formeller Rechnungsmängel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.12.2019

…nicht mehr in Österreich gemeldet ist. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes kann der Abgabenpflichtigen kein höherer Sorgfaltsmaßstab als der Abgabenbehörde selbst auferlegt werden. Wesentliche Verfahrensmängel in Bezug auf die Rechnungsanschrift Die Abgabenbehörde hat sich ausschließlich auf die Meldungen in zentralen Melderegister gestützt. Der private Wohnsitz ist jedoch…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…der Fa. Bau GmbH. lediglich am 12. August 2002 ein einmaliger Betrag von € 1.800,00 entrichtet wurde. Auf Grund der Ergebnisse der Betriebsprüfung ist das Finanzamt davon ausgegangen, dass an der Rechnungsanschrift keine Geschäftstätigkeit durch die Fa. Bau GmbH. entfaltet wurde. Dieser Annahme…

UFSG RV/0145-G/04Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MV, vom 21. Juni 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, vom 5. Juni 2002 betreffend Umsatzsteuer 2000, 2001 und Umsatzsteuerfestsetzung für 01-02/2002 im Beisein der Schriftführerin Eveline…

UFSG RV/0231-G/11Keine Vorsteuererstattung aus nicht dem § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch VertreterNN, vom 24. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Mai 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 05-08/2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

UFSW RV/2014-W/04Kein Vorsteuerabzug bei erkennbarer Steuerhinterziehung des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2007Teil 1/5

…und wird auch so in der Berufung zitiert. Tatsächlich tätigte Robert L diese Aussage in der Niederschrift vom 26. August 2002, anlässlich einer Nachschau der Prüferin am Ort der Rechnungsanschrift der B-GmbH in der B-Gasse... (Arbeitsbogen Bw. Seite 73). Robert L gab an…

BFG RV/2100221/2015Einbringung einer Beschwerde mittels E-Mail
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.02.2016

…Finanzamt München eine verbindliche Auskunft erhalten, dass die Rechnungsanschrift mit „Bratislava“ eindeutig ihrer Gesellschaft zugeordnet werden könne und somit den Anforderungen des Umsatzgesetzes mit der Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers auf der Rechnung entsprechen würde. Mit Urgenz-E-Mail vom 15. Oktober 2014 wollte sich die Bf…

BFG RV/7103086/2011Rechnungsmerkmale und Vorsteuerabzug
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.04.2017Teil 2/3

…2007, RV/2199-W/06). f) T. S. KEG Rechnungsanschrift: Bis zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung am 22.01.2010 hätten keinerlei Dokumente vorgelegt werden können, welche die Feststellungen der Bp entkräften würden. Dies sei auch dadurch erschwert gewesen, da der unbeschränkt haftende Gesellschafter der KEG…

UFSL RV/0462-L/11Nahrungsergänzungsmittel Noni als außergewöhnliche Belastung bei Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2011

…ausgestellt am 15. Mai 2009, mit Versandadresse und Rechnungsanschrift JZ, Produkt TN Juice (4 x 1 Liter) inklusive Versandkosten und einem Gesamtbetrag von 164,45 €. Mit Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 vom 22. Juli 2010 setzte das Finanzamt bei einem Einkommen von 18.854,01 €…

UStR 2000 Rz 6413a.12. Vermietung von Beförderungsmitteln
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…EU) Nr. 282/2011 idF VO (EU) Nr. 1042/2013): Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers, Bankangaben wie der Ort, an dem das für die Zahlung verwendete Bankkonto geführt wird oder die der Bank vorliegende Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers, Zulassungsdaten des gemieteten Beförderungsmittels, wenn dieses an dem Ort, an…

BFG RV/7101761/2021Nachweis von Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2023

…unbegründet abgewiesen. Im Wesentlichen führte die Abgabenbehörde aus, dass die UID Nummer des Zahlungsempfängers nicht gültig gewesen und auch die Rechnungsanschrift der Bf nicht exakt wiedergegeben worden sei. Auch seien die Zahlungen nicht auf das auf den Rechnungen angegebene Konto des Zahlungsempfängers erfolgt. Wer tatsächlich…

BFG RV/2100127/2020Vorsteuern aus dem Erwerb von Gegenständen durch einen ausländischen Unternehmer, für die im Inland die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung in Anspruch genommen werden könnte, können nicht im Wege des Erstattungsverfahrens geltend gemacht werden, da diese nur auf Grund einer ausgestellten Rechnung geschuldet werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2022

…innergemeinschaftliche Lieferung. Es handelte sich um eine neue Uhr, die 2019 in Österreich gekauft und später in den Niederlanden verkauft wurde. Die auf der Rechnung angegebene Adresse war lediglich eine Rechnungsanschrift. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde beschlossen, diese Uhr an einen Kunden der Bf. weiterzuverkaufen…

UFSW RV/1881-W/10Schätzung der Veräußerungserlöse von Personenkraftwagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2013Teil 1/2

…verbucht. Bei dem Gerät handelt es sich laut Herstellerangaben um einen Heimkino-Projektor (Einsatzgebiet Homecinema, ua. HDTV; maximale Bildbreite 3,52 m). Die Rechnungsanschrift, ausgestellt von S-GmbH, 1230Wien, vom 12.4.2006 und die auf der Rechnung angeführte Lieferadresse lauten auf XY, Wien1. Dieser…

UFSG RV/0320-G/10Voraussetzung für die Erstattung von Vorsteuern ist das Vorliegen einer Rechnung mit sämtlichen Merkmalen iSd § 11 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

…Auflagen der UEFA für die Ticketvergabe an Agenturen zu genügen, musste auch der Empfänger der Tickets in der Rechnungsanschrift benannt werden. Die Tickets wurden durch einen Direktboten an die RE übergeben und mit Unterschrift quittiert. Von daher entzieht es sich unserer Kenntnis welche Personen die…

UFSW RV/3838-W/08Verrechnungen zwischen Gesellschaft und alleinigem Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2011

…nicht nachgewiesen habe. Die Fremdüblichkeit des Kaufpreises sei durch den seinerzeitigen Erwerbspreis und den Vergleich mit Anbotspreisen von Konsolidierungssoftware dokumentiert. Die Rechnungsanschrift sei auf der Eingangsrechnung ersichtlich. Die Berufungen wurden mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Juni 2007 unter Bezugnahme auf eine Berufungsentscheidung vom 8. Mai 2007…

UFSW RV/2255-W/06Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt des Vorliegens der korrigierten Rechnung möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2008

…mit Schreiben vom 9. März 2006 innerhalb der verlängerten Berufungsfrist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht, die sich gegen die Nichtanerkennung der Vorsteuerbeträge aus Gründen der nicht korrekten Rechnungsanschrift wendet. Da der Rechnungsaussteller mittlerweile umgegründet worden sei und sich inzwischen im Konkurs befinde, habe es einige…

UFSS RV/0379-S/06Keine NOVA-Pflicht gemäß § 1 Z 3 NOVAG 1991 im Jahr der erstmaligen Zulassung im Inland (März 2002), wenn das Beweisverfahren ergibt, dass den Händler die Verpflichtung zur Entrichtung der NOVA gemäß § 1 Abs. 1 NOVAG 1991 im Jahr der Lieferung trifft (März 2001).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008Teil 4/4

…H übergeben. Rechnungslegung an Gerhard AG Frage: Peter W hat im Rahmen seiner niederschriftlichen Befragung unter anderem ausgeführt, dass Sie ihn angewiesen hätten die Rechnung an die in ihrem Telefax anführte "Rechnungsanschrift des Kunden" (GA-NY) zu legen (Anlage XV). Ist dies richtig? Antwort: Ja…

UFSW RV/0931-W/03Bei formellen Mängeln in Rechnungen ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Treten im Ermittlungsverfahren weitere maßgebliche Elemente hinzu, die zu Zweifeln am vorgeblich leistenden Unternehmen Anlass geben (Unterschriftsfälschungen...) so ist die Annahme, dass es sich bei diesen Unternehmen um solche handelt, die nur zu dem Zweck gegründet wurden, um überhöhte Rechnungen zu legen, gerechtfertigt und vom Vorliegen verdeckter Ausschüttungen auszugehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.07.2007Teil 1/2

…daher liege eine Scheinadresse vor. d) G, (Tz. 5 USO-Bericht) - Bei der Rechnungsanschrift x4 handle es sich um eine Domizilanschrift. - An dieser Anschrift seien laut Kenntnis der Abgabenbehörde schon einige Baufirmen domiziliert gewesen. Ein eigener Geschäftsbetrieb sei nicht ersichtlich. Nach Ansicht der Betriebsprüfung wurde…