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121 Treffer1594 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100329/2023Beantragte Ratentermine bereits abgelaufen, Abweisung trotz ordnungsgemäßer Zahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding Steuerberatungs GmbH, Mariahilfer Straße 1c/Top 4a, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 13. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…

BFG RV/7105165/2018Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens (Ratentermine bereits abgelaufen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA über die Beschwerde der *****, *****, vertreten durch RA Dr. Herbert Wabnegg, Bösendorferstraße 7, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 06.07.2018, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Aussetzung wirksam ist. Rz 500: Wenn für alle Abgaben, die Gegenstand einer Ratenbewilligung sind, eine Aussetzung beantragt wird, besteht zunächst keine Verpflichtung mehr, die Ratentermine einzuhalten. Wird der Aussetzungsantrag abgewiesen, so wird mit Bekanntgabe des Abweisungsbescheides der Zahlungserleichterungsbescheid wieder maßgeblich. Dies bedeutet, dass der Abgabepflichtige…

UFSW RV/1920-W/11Säumniszuschlag, keine Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…dementsprechende Ratentermine für die Fälligkeit im Zusammenhang mit der Anrechnung von Gutschriften zu beachten und sei es geradezu die gesetzgeberische Intention in diesem Zusammenhang neben fälligen Raten auch neu fällig werdende Abgabenschuldigkeiten mit Guthaben verrechnen zu können. Als Vorfrage zum gegenständlichen Verfahren sei im Abrechnungsbescheidverfahren…

UFSL RV/0894-L/10Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2010

…er jetzt nicht in der Lage sei, den Gesamtrückstand zu entrichten. Er würden jedoch die Ratentermine einhalten, sodass von einer Gefährdung der Einbringlichkeit nicht gesprochen werden könnte. Das Finanzamt wies dieses Ansuchen mit Bescheid vom 21.6.2010 ab, da in der sofortigen vollen Entrichtung…

UFSW RV/2662-W/09Berufung gegen Zahlungserleichterung, wobei kein Abgabenrückstand mehr offen aushaftet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2010

…des Rückstandes innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu erreichen. Die Höhe der festgesetzten Raten erscheine zumutbar, wobei bei der Festsetzung der Ratentermine aus Gründen der Zweckmäßigkeit vom Ansuchen abgewichen worden sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 13. Februar 2009 wurde ausgeführt, dass der Bw…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Höhe festgesetzt werden. Rz 262: Aus Gründen der Zweckmäßigkeit sind mehrere Ratentermine innerhalb eines Monates nach Möglichkeit zu vermeiden. Rz 263: Bei Bewilligung von monatlichen Teilzahlungen sind die Raten jeweils am gleichen Monatstag zahlbar zu stellen. Würde es sich bei dem Ratentermin um einen Samstag…

UFSW RV/1921-W/11Abrechnungsbescheid, Verrechnung einer Gutschrift, Zahlungserleichterung (ZE)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…Erlöschen der Zahlungserleichterungen infolge Terminverlustes würden die abweichenden Ratentermine laut Zahlungserleichterungsbescheid weitergelten, solange kein gegenteiliger Rückstandsausweis ausgestellt sei. Solange eine Zahlungserleichterung bzw. Ratentermine wirksam seien, seien für die Fälligkeit im Zusammenhang mit der Anrechnung von Gutschriften jedenfalls die bewilligten Ratentermine zu beachten. Die Gutschrift sei…

UFSW RV/3583-W/07Zahlungserleichterungsbewilligung für beantragte Raten in angemessener Zeit ohne Ausdehnung auf andere Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2008

…Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuld zulässig. Terminverlust tritt ein, wenn auch nur zu einem Ratentermin eine Zahlung in Höhe der festgesetzten Rate unterbleibt oder in die Zahlungserleichterung nicht einbezogene Einkommensteuervorauszahlungen, die im Zeitraum der Bewilligung fällig werden, nicht fristgerecht entrichtet werden. Entscheidungsgründe …

BFG RV/5101015/20201. Verschiedene Feststellungen betreffend verdeckter Gewinnausschüttungen 2. Berechnung des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.03.2026Teil 1/6

…wodurch ein Forderungsverzicht causa societatis initiiert worden sei und andererseits die Verrechnungsforderungen von ***GF*** in voller Höhe auch nach den Fälligkeiten betreffend der drei Ratentermine in der Buchhaltung der Beschwerdeführerin ausgewiesen worden seien. Tz 30 Verbindlichkeit ***O*** GmbH - Umbuchung auf ***Ehefrau*** 2015 Die ***O*** Wirtschaftsprüfungs…

BFG RV/7101755/2024Pfändungsgebühr als reine Amtshandlungsgebühr ist auch dann festzusetzen, wenn der Abgabenschuldner nicht angetroffen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2024

…Enbringungsmaßnahmen zulässig sind. Terminverlust tritt ein, wenn auch nur zu einem Ratentermin eine Zahlung in Höhe der festgesetzten Rate unterbleibt oder nicht in die Zahlungserleichterung einbezogene Abgaben nicht fristgerecht entrichtet werden. Laut Aktenvermerk von Herrn **A** vom 23. Mai 2023 wurde am 22. Mai 2023…

BFG RV/7103322/2023Geschäftsführerhaftung, überproportionale Abgabenentrichtung trotz fehlenden Gleichbehandlungsnachweises im Ermessen zu berücksichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.09.2024Teil 2/2

…zu laufen begann, da die übrigen Ratentermine und die Teilzahlung der letzten Rate nur die teilweise Entrichtung der Umsatzsteuer 2017 bewirken konnten. Schließlich war für die nach dem Ablauf der Zahlungserleichterung fälligen weiteren haftungsgegenständlichen Stundungszinsen (17.02.2020), Körperschaftsteuern 01-03/2020 (17.02.2020…

BFG RV/5101063/2017"Sache" eines Bescheides, mit dem ein Zahlungserleichterungsansuchen abgewiesen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2018

…Bewilligung einer Zahlungserleichterung in dem durch den konkreten Antrag ausgelösten Verfahren nicht über den beantragten zeitlichen Rahmen hinausgehen darf, und die begehrten Ratentermine im gegenständlichen Fall bereits verstrichen sind, kommt eine stattgebende Erledigung der Beschwerde schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Abgesehen davon ist…

BFG RV/7104584/2016Zahlungserleichterung - Im Ratenansuchen beantragte Zahlungstermine bereits abgelaufen und kein Rückstand am Abgabenkonto im Zeitpunkt der Entscheidung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.05.2017Teil 2/2

…Bescheid hätte führen können. Vor dem Hintergrund der obigen Sachverhaltsfeststellungen (kein Rückstand am Abgabenkonto, Ratentermine bereits verstrichen) konnte daher in Beachtung des Gebotes der Verwaltungsökonomie (Art 126b Abs 5 B-VG) von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung im vorliegenden Fall abgesehen werden. Dies auch deswegen…

BFG RV/7105180/20161. Haftung 2. schuldhafte Pflichtverletzung 3. Sache eines Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.06.2017

…getroffene und auf einem Rückstandsausweis gem. § 229 BAO gestützte Zahlungserleichterung iSd § 212 BAO ist mit Nichteinhaltung der vereinbarten Ratentermine im Sinne einer auflösenden Bedingung als erloschen anzusehen. Es bestand entgegen der in der Beschwerde vorgebrachten Behauptung, keine aufrechte Ratenvereinbarung, da die laufenden Selbstbemessungsabgaben nur sporadisch…

UFSI RV/0364-I/07Säumniszuschlag bei bewilligter Ratenzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

…dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. An die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin zu treten. Solche Zahlungstermine sind zB in Zahlungserleichterungsbescheiden eingeräumte Ratentermine (vgl Ritz, BAO3, § 214 Tz 1 und 2).…

UFSW RV/1511-W/05Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO, kein grobes Überwachungsverschulden bei Fehler der bisher verlässlichen Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2006

…Ratenzahlung an, sondern vielmehr darauf, ob der Bw. auffallend sorglos gehandelt habe. Er habe die Ratentermine von Anfang an nicht beachtet. Erst die 3. Rate sei bewusst entrichtet worden. Es handle sich somit nicht mehr um einen minderen Grad eines Versehens. Da das Tatbestandsmerkmal des…

UFSS RV/0126-S/06Abrechnungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2006

…Instanz gestellt und unter anderem ausgeführt, dass gemäß § 214 Abs. 1 BAO an die Stelle des Fälligkeitstages der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich zustehende oder durch Bescheid zuerkannte Zahlungstermin trete. Solche Zahlungstermine seien z.B. in Zahlungserleichterungsbescheiden eingeräumte Ratentermine (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, § 214, Anm…

UFSL RV/0757-L/03Säumniszuschlag bei bewilligter Ratenzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2004

…vom Anlass ihres Entstehens - in die zu leistenden Raten nicht einzurechnen seien. Terminverlust trete ein, wenn auch nur zu einem Ratentermin eine Zahlung in Höhe der festgesetzten Rate unterbleibe, oder in die Zahlungserleichterung nicht einbezogene Abgaben nicht fristgerecht entrichtet würden. Mit Schreiben vom 17.9…

UFSW FSRV/0059-W/04Minimalraten, Teileinbringlichkeit, Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.07.2004

…00 am 10. November 2003, die weiteren Ratentermine wurden nicht eingehalten. Am 23. Februar 2004 veranlasste die Finanzstrafbehörde erster Instanz die Vorführung zum Strafantritt für die verbliebene Geldstrafe in Höhe von € 20.889,06im Ausmaß von 77 Tagen und 13 Stunden. Aufgrund dieser Anordnung…