…zu ersetzen. Eine Ausdehnung der Annahme von verdecktem Eigenkapital auf Bürgschaften von Gesellschaftern für Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft erscheint im Lichte dieser einschränkenden Judikatur unzulässig. 4. § 9 EStG 1988 Rückstellung für Haftung für Schulden einer Tochtergesellschaft Sachverhalt: Eine österreichische Gesellschaft Ö ist so wie die deutsche…
…089,55 | | Zw_Summe | 47.631,93 | 49.127,45 | 49.089,55 | abzüglich Rückstellungen (RS) | RS für Abfertigungen | 3.020,00 | 3.590,00 | 4.190,00 | | sonstige RS | 4.980…
…Rentenverpflichtungen zum Barwert der zukünftigen Auszahlungen anzusetzen. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig ist. Im Rahmen der Bewertung ist auf den Grundsatz der Vorsicht (§ 201 Abs. 2 Z 4) Bedacht zu nehmen. Für Verbindlichkeiten ergibt sich aus § 211 Abs…
…Verbindlichkeiten und Zinsaufwendungen verbundene Unternehmen: 2.1 Darlehen der ***H-SAS*** - iZm Finanzierung ***N.I.***: 2.1.1 Darstellung des maßgeblichen Sachverhalts: Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits bildet die Frage, ob Zinsaufwendungen für das Jahr 2012 aus dem Darlehen der ***H-SAS*** iHv EUR 1…
…Verbindlichkeiten im Abwicklungs-Endvermögen unternehmensrechtlich und steuerlich zu passivieren sind. Anders als im Saldierungsverfahren führt das Konkursverfahren zu keinem Wegfall der Schulden. Die Schulden (auch die offenen Lohnverbindlichkeiten) sind daher weiterhin anzusetzen und dürfen nicht 'ausgebucht' werden. Eine rechtliche Grundlage für die vorgeschlagene Kürzung des…
…EStG § 5 Rn 898). Nach § 198 Abs 8 Z 2 UGB dürfen in der österreichischen Unternehmensbilanz Rückstellungen für dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen gebildet werden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind…
…S 2,258.966,00 abzüglich Rückstellung S 2,732.409,00) festgestellt und die Einkommensteuer mit € 8.593,56 bemessen wurde. Als Begründung wurde auf den Betriebsprüfungsbericht vom 5. Mai 2003 (Dauerbelege Seite 80) verwiesen, dem in Tz 13, Rückstellung für übernommene Schulden…
…eine wirtschaftliche das abgelaufenen Jahr betreffende Schuld entstehen werde, wogegen die bloß entfernte Möglichkeit einer Inanspruchnahme nicht genüge (VwGH 28.1.2001, 99/13/0254; 10.10.1996, 94/15/0089). Für die Beurteilung, ob eine Rückstellung für ungewisse Schulden in der Bilanz anzusetzen sei…
…den mit diesem Betrieb verbundenen Kundenstock. 2.5. Insgesamt wird damit das gesamte Unternehmen des Verkäufers von der Käuferin erworben. Alle dem Verkäufer gehörenden und den kaufgegenständlichen Betrieb dienenden immateriellen Gegenstände gelten als mitverkauft. III. Kaufpreis, Fälligkeit 3.1. Der Kaufpreis für den gesamten Kaufgegenstand…
…E1b jeweils nur die Kennzahlen betreffend Einnahmen und Fremdfinanzierungskosten befüllt worden. Es sei für das Finanzamt zu keinem Zeitpunkt ersichtlich gewesen, wie sich diese Beträge im Detail zusammensetzen. Die Tatsache, dass Mieterlöse von einem verbundenen Unternehmen vorliegen, die nicht in die Erklärung aufgenommen worden seien…
…Zinsen zurückbezahlt. Die M-AG habe die Bezahlung persönlich garantiert. Eine derartige Patronatserklärung sei im Geschäftsleben typisch gegenüber Banken oder sonstigen Gläubigern, wenn ein verbundenes Unternehmen Schulden habe. Das wesentliche Element des Darlehens, nämlich die Hingabe mit der Verpflichtung zur Rückgabe sei erfüllt worden. Das…
…von einer Schuld (Verbindlichkeit) schon dann die Rede, wenn eine Leistung, wenn schon nicht bestimmt, so doch zumindest bestimmbar ist. Insbesondere bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach schon feststehen, ist eine Bestimmbarkeit (idR wohl der Höhe) in den meisten Fällen möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse…
…von einer Schuld (Verbindlichkeit) schon dann die Rede, wenn eine Leistung, wenn schon nicht bestimmt, so doch zumindest bestimmbar ist. Insbesondere bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach schon feststehen, ist eine Bestimmbarkeit (idR wohl der Höhe) in den meisten Fällen möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse…
…Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten unter den Oberbegriff Schulden zusammenfasst. Eine Schuld ist nach herrschender (österreichischer) HGB-Kommentierung dann unter Verbindlichkeiten (im Sinne von gewisse Verbindlichkeiten) auszuweisen, wenn ein Gläubiger einen durchsetzbaren Anspruch geltend machen kann, der quantifizierbar ist und der das Unternehmen wirtschaftlich…
…Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten unter den Oberbegriff Schulden zusammenfasst. Eine Schuld ist nach herrschender (österreichischer) HGB-Kommentierung dann unter Verbindlichkeiten (im Sinne von gewisse Verbindlichkeiten) auszuweisen, wenn ein Gläubiger einen durchsetzbaren Anspruch geltend machen kann, der quantifizierbar ist und der das Unternehmen wirtschaftlich…
…handelt, die nicht die konkrete und sichere Gegenleistung für eine an den Betrieb des bilanzierenden Unternehmers erbrachte Leistung darstellt. In Fällen, wo eine Verpflichtung aus dem Abschluss eines synallagmatischen Vertrages herrührt, ist nicht mehr eine Rückstellung, sondern die Gegenleistungsverpflichtung als Schuld auszuweisen. Für eine Leistung…
…handelt, die nicht die konkrete und sichere Gegenleistung für eine an den Betrieb des bilanzierenden Unternehmers erbrachte Leistung darstellt. In Fällen, wo eine Verpflichtung aus dem Abschluss eines synallagmatischen Vertrages herrührt, ist nicht mehr eine Rückstellung, sondern die Gegenleistungsverpflichtung als Schuld auszuweisen. Für eine Leistung…
…von einer Schuld (Verbindlichkeit) schon dann die Rede, wenn eine Leistung, wenn schon nicht bestimmt, so doch zumindest bestimmbar ist. Insbesondere bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach schon feststehen, ist eine Bestimmbarkeit (idR wohl der Höhe) in den meisten Fällen möglich (Lechner, Rückstellungen für ungewisse…
…Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten unter den Oberbegriff Schulden zusammenfasst. Eine Schuld ist nach herrschender (österreichischer) HGB-Kommentierung dann unter Verbindlichkeiten (im Sinne von gewisse Verbindlichkeiten) auszuweisen, wenn ein Gläubiger einen durchsetzbaren Anspruch geltend machen kann, der quantifizierbar ist und der das Unternehmen wirtschaftlich…
…Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Forderungen wie zB Gehaltsvorschüsse, Schadenersatzansprüche, Gewährleistungsansprüche (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 156 "Forderungen"). Maßgeblich für die Zuordnung ist die tatsächliche Nutzung im Betrieb des Unternehmens; ist eine…