…Bildung von Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. Daraus ist hinsichtlich der vom Bw. mit € 10.000.- rückgestellten allgemeinen Haftungsrisiken …
…der Höhe von 1% des eingezahlten Stammkapitals der E- GmbH. Die gesellschaftsvertraglich vorgesehene Gewinnverteilung sei in der Regel anzuerkennen. Der Komplementär-GmbH sei neben dem Ersatz der Geschäftsführungsvergütung grundsätzlich auch das Haftungsrisiko abzudecken. Für die GmbH sei zumindest eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals vorzusehen…
…Die erfolgte Anrechnung der Vordienstzeiten ist nur aus der Nahebeziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu erklären und daher bei Ermittlung der Abfertigungs- rückstellung nicht zu berücksichtigen. Abfertigungsrückstellung Helmut P.: | | 1999 | 2000 | Bmgdl | 24.791,67 | 26.550,00 |…
…Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Kürzung der steuerneutralen Rückstellungsauflösung im Jahr 2006 ist uE rechtswidrig. Die Betriebsprüfung behauptet, dass eine steuerneutrale Auflösung der Rückstellung nur zum Teil zugelassen wird und zwar insoweit, als der Stand des Jahres 2003 erreicht wird. Dies auch mit der Begründung…
…sowohl in qualitativer als auch in zeitlicher Hinsicht belegen können? Wenn ja, so mögen diese Unterlagen vorgelegt werden. 6) Allgemeine Korrespondenz Wie viel Zeit nahm diese Tätigkeit im Jahr 2001 bei Fr. A konkret in Anspruch? Wie viele Korrespondenzen gab es konkret im Jahre 2001…
…1345/79), die steuerlich anzuerkennen sei, wenn sie dem unterschiedlichen Kapital-, Arbeits- und Haftungsrisiko der Gesellschafter Rechnung trage. Die Gesellschafter seien entsprechend ihrem Kapital- und Arbeitseinsatz an der KG beteiligt gewesen, eine rein steuerliche Gestaltung liege nicht vor. Ohne die übrigen Einkünfte der Kommanditistin seien…
…von der Rechtsauffassung der Abgabenbehörde unterscheide. Eine Unbestimmtheit des Gesetzes dürfe keineswegs zulasten des Haftungspflichtigen gehen. Es wäre unverhältnismäßig und daher eindeutig gleichheitswidrig, wenn das Haftungsrisiko eines Haftungsverpflichteten sich dadurch erhöhe, weil die gesetzlichen Grundlagen, die die Vorschreibung der Steuer, zu deren Haftung der Haftungspflichtige…
…seit Erlassung des früheren Bescheides eingetretene Änderung der Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs oder auf eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der Partei berücksichtigt werden." Klar sei, dass formal keine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliege…
…folgenden Wortlaut: "In der Sachentscheidung darf eine seit Erlassung des früheren Bescheides eingetretene Änderung der Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs oder auf eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der Partei berücksichtigt werden." Klar sei…
…folgenden Wortlaut: "In der Sachentscheidung darf eine seit Erlassung des früheren Bescheides eingetretene Änderung der Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs oder auf eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der Partei berücksichtigt werden." Klar sei…
…Wortlaut: "In der Sachentscheidung darf eine seit Erlassung des früheren Bescheides eingetretene Änderung der Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs oder des Verwal-tungsgerichtshofs oder auf eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der Partei berücksichtigt werden." Klar sei…
…folgenden Wortlaut: "In der Sachentscheidung darf eine seit Erlassung des früheren Bescheides eingetretene Änderung der Rechtsauslegung, die sich auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs oder auf eine allgemeine Weisung des Bundesministeriums für Finanzen stützt, nicht zum Nachteil der Partei berücksichtigt werden." Klar sei…
…Versicherungszweigen dann steuerlich unbedenklich, wenn die - entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben ermittelte - Grenze von 10% nur in einzelnen Jahren und nicht dauerhaft überschritten wird. 235.3.1.6.1 Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen Rz 1367: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle hat gemäß § 153 VAG 2016…
…Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung, die Rückstellung für Großschäden, die Rückstellung für Verluste aus…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahren vor dem Finanzamt (FA) 1. Allgemeines Die Beschwerdeführerin (Fa. A-GmbH , in der Folge kurz: A-GmbH bzw Bf) ist die Komplementär-GmbH der KG (in der Folge kurz: KG). 2. Außenprüfung Im…
…Rückkaufpreis. Mit der Regelung des § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ordnet das Gesetz allgemein einen von vornherein festgelegten Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabekurs und dem Einlösekurs eines Wertpapiers dem Bereich der Fruchtziehung zu (vgl. VwGH vom 25.11.2002, 99/14/0099). Entsprechend der…
…genauen finanzmathematischen Methode die Rede sei, sei das insofern verkürzend, als es sich bei solchen Berechnungen immer nur um eine vereinfachende Methode handle, weil es allgemein auch nicht nur eine, sondern sehr viele Anleihen und Laufzeiten und Zinsen, die vierteljährlich, jährlich oder in anderen Abständen…
…jedoch keine weiteren Pachtverträge vorgelegt worden sind, aus denen - zum Zwecke einer vergleichenden Bewertung - der allgemein erzielte Pachtschilling für Badeparzellen bzw. Abstellplätze ersichtlich gewesen wäre. Das krasse Missverhältnis zwischen bezahlten Pachtschilling für gepachtete Grundstücke einerseits sowie erzielten Pachterlösen für verpachtete Grundstücke andererseits war dem Finanzamt…
…dass die durch Gesetz bzw. Verordnung vorgesehene geschäftsplanmäßige Rückstellung für nach Pensionsbeginn anfallende Verwaltungskosten schon vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmung dem Grunde und der Höhe nach als abzugsfähige Betriebsausgabe anzuerkennen ist. Die Bildung hat entsprechend der VO der FMA zu erfolgen (Verwaltungskostenrückstellungsverordnung 2013 - VKRStV…
…Unlevered Beta" in das "Levered Beta" zu transformieren sei. Zu diesen beiden vorstehenden Kritikpunkten sei im Einzelnen jeweils auszuführen: 5.2.1 zur Berücksichtigung des branchenspezifischen Betafaktors: Durch den Beta-Faktor werde die dem allgemeinen Unternehmensrisiko entsprechende Marktrisikoprämie in eine Prämie für das unternehmens- bzw…