…25) können in diesem Fall unverändert in die Steuererklärung übernommen werden. Folglich kann Kapitalertragsteuer in Höhe von 17,5 (26,25 - [50*27,5%] - 5) im Zuge des Verlustausgleichs erstattet werden. Rz 7752i: Die im Steuerreporting angeführten anrechenbaren ausländischen Quellensteuern sind in der Höhe auszuweisen…
Ob Dividenden im Ausschüttungsstaat die abkommensgemäße Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle oder erst im Rückzahlungsverfahren erlangen können, wird in Abkommen, die auf dem OECD-Muster beruhen, nicht geregelt. Die DBA-Partnerstaaten sind daher frei, dies nach ihrem Gutdünken zu ordnen (Z 19 des Kommentars zum…
…für private Elementarschäden zu entnehmen ist, ist die Privatquellfassung zum Bauernhof des Bw durch eine große Mure verschüttet worden. In der Folge musste die Quelle neu gesucht und gefasst werden. Nach den Ausführungen in der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 3. März 2008 sind dem Bw dadurch…
…stellt sich die Frage, ob die Zinsen von der Besteuerung im Quellenstaat aufgrund von Artikel 11 Abs. 3 lit. c DBA-Usbekistan befreit sind. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 lit. c DBA-Usbekistan sind Zinsen von der Besteuerung im Quellenstaat (Usbekistan) befreit, wenn sie im…
…OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA 2014). Da Art. 12 Abs. 2 DBA Serbien für verschiedene Arten von Lizenzgebühren unterschiedliche Quellensteuersätze vorsieht, stellt sich in diesem Fall die Frage, wie das Entgelt für Software im Rahmen des Art. 12 Abs. 3 DBA Serbien einzuordnen…
…übermittelt, erlangt damit keinen Anspruch auf unmittelbare Quellenentlastung in Österreich und wird daher den Entlastungsanspruch im Rückerstattungsverfahren geltend machen müssen. Durch das Verlangen nach Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-QU2 soll sichergestellt werden, dass Beträge, die in Österreich von der Quellenbesteuerung entlastet werden…
Bezieht eine im Ausland als Körperschaft besteuerte Personengesellschaft quellensteuerbelastete Einkünfte aus Österreich, ist sie ungeachtet des Umstandes, dass auf österreichischer Seite die Abzugsteuer von Einkünften erhoben wurde, die nicht der Personengesellschaft, sondern den Gesellschaftern dieser Personengesellschaft zugerechnet wurden, berechtigt, eine abkommenskonforme Steuerentlastung in Österreich in…
…mit dem eine höhere Entlastung vereinbart ist; denn das OECD-MA sieht für Portfoliodividenden eine Quellensteuerbelastung von 15% vor, sodass eine Entlastung von der 25-prozentigen KESt nur im Ausmaß von 10 Prozentpunkten erfolgen kann. InvFR 2008 Rz 54 steht nicht im offenen Widerspruch mit…
Hat Ende November 2005 die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung…
Der Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer steht auf Grund des zwischen Österreich und Japan geltenden Doppelbesteuerungsabkommens nur jenen natürlichen oder juristischen Personen zu, die im Sinn von Artikel III dieses Abkommens in Japan "ansässig" sind. Ob im Falle japanischer Pensionsfonds und Investmentfonds diese…
…für ein in Österreich ansässiges minderjähriges Kind nach Österreich überweist, unterliegen gemäß Artikel 555 Abs. I der mit Dekret 85.450/80 erlassenen Steuerverordnung einem 25%igen brasilianischen Quellensteuerabzug. Dieser im innerstaatlichen brasilianischen Steuerrecht begründete Steuerabzug verstößt nicht gegen die Bestimmungen des DBA-Brasilien, BGBl…
…die verpflichtet ist, ihrer holländischen Muttergesellschaft Lizenzgebühren zu zahlen, wird durch Art. 13 DBA-Niederlande berechtigt, die nach § 99 EStG abzuführende Quellensteuer auf 10% herabzusetzen, wenn die mit Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, geforderten Nachweisvoraussetzungen erfüllt sind; dazu…
…dass dann, wenn Portugal auf Grund einer genau umschriebenen Sondergesetzgebung eine Befreiung von der Quellensteuer gewährt, dessen ungeachtet eine (fiktive) Quellensteuer von 10% in Österreich anzurechnen ist ("Matching-Credit"); dies mit der Folge dass hiedurch eine Ermäßigung der von den Zinsen erhobenen österreichischen Körperschaftsteuer von…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD…
…3 EStG sieht hiefür die Vornahme eines Steuerabzuges vor. Der österreichische Steuerabzug stellt indessen dann keine zusätzliche Belastung für den gegenständlichen Softwareimport aus Israel dar, wenn die Vergütungen in Israel einer Besteuerung unterliegen und darin der österreichische Quellensteuerabzug im Anrechnungsweg Deckung findet (Art. 24 Abs…
…wäre eine Weiterbelastung solcher Kosten an die malaysische Betriebstätte auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 3 DBA-Malaysien erforderlich. Was nun die Frage einer malaysischen Quellenbesteuerung anlangt, mit der Kostenverrechnungen des österreichischen Stammhauses an die malaysische Betriebstätte belastet werden sollen, so ist darauf hinzuweisen…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
…es sich um Dienstleistungsentgelte, die nicht von Artikel 12 des Abkommens erfasst sind und daher gemäß Artikel 7 des Abkommens in Rumänien von der Besteuerung freizustellen sind. Fällt im Jahr des Bezuges der quellensteuerabzugspflichtigen rumänischen Lizenzgebühren in Österreich bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im…
…III Nr. 4/1999, wird in Abänderung des Artikels 12 dieses Abkommens rückwirkend ab 1. Jänner 2007 eine einheitliche 5%ige Quellensteuer für sämtliche Lizenzgebühren eingeführt. Bis zum Inkrafttreten des Abänderungsprotokolls kann von der Einbehaltung und Abfuhr der Abzugssteuer gemäß § 99 EStG 1988 bei den…
…Bescheid des Finanzamtes Wien für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 28. Jänner 2003 betreffend Haftung für die Quellenabzugsteuer gemäß § 21 Abs. 1 KStG 1988 iVm § 98 EStG 1988 für den Zeitraum 1998 bis 2000 nach der am 12. Dezember 2011 in 1030 Wien…