…17/0281). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der res iudicata entgegen (VwGH vom 9. Oktober 1998, 96/19/3364). Verletzt die Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des Dr. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 17.8.2020 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Waldviertel, nunmehr Finanzamt Österreich, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 58, vom 17…
…mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen (vgl dazu VwGH 24.04.2015, 2011/17/0244). Zudem folgt aus dem Gedanken der materiellen Rechtskraft grundsätzlich eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Aoutef C*****, ******Adresse*****, vom 7. 12. 2016 gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 2/20/21/22, vom 8. 11…
…werden darf. Unter dem Aspekt einer nicht trennbaren Einheit in Prüfung zu ziehender Vorschriften ergibt sich ferner, dass ein Prozesshindernis auch dann vorliegt, wenn es auf Grund der Bindung an den gestellten Antrag zu einer in der Weise isolierten Aufhebung einer Bestimmung käme, dass Schwierigkeiten…
…werden darf. Unter dem Aspekt einer nicht trennbaren Einheit in Prüfung zu ziehender Vorschriften ergibt sich ferner, dass ein Prozesshindernis auch dann vorliegt, wenn es auf Grund der Bindung an den gestellten Antrag zu einer in der Weise isolierten Aufhebung einer Bestimmung käme, dass Schwierigkeiten…
…verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen. "Sache" einer rechtskräftigen Entscheidung ist dabei stets der im Bescheid enthaltene Ausspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit…
…zu entscheiden und mit der Rechtskraft einer Entscheidung wird verwirklicht, dass über die erledigte Sache nicht erneut entschieden werden kann. Es liegt das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) vor und eine neuerliche Entscheidung ist unzulässig (vgl. BFG vom 29.12.2023, RV/2100455/2023…
…3a StabAbgG erschließen. Unter dem Aspekt einer nicht trennbaren Einheit in Prüfung zu ziehender Vorschriften ergibt sich nach stRsp des VfGH weiters, dass ein Prozesshindernis auch dann vorliegt, wenn es auf Grund der Bindung an den gestellten Antrag zu einer isolierten Aufhebung einer Bestimmung käme…
…verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen. "Sache" einer rechtskräftigen Entscheidung ist dabei stets der im Bescheid enthaltene Ausspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit…
…Mit der Rechtskraft sei die Wirkung verbunden, dass die mit Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden könne. Einer nochmaligen Entscheidung stehe das Prozesshindernis der res iudicata entgegen. 3. In der Beschwerde vom 3. Februar 2022 führte der Bf zur Rechts- und…
…Entscheidung vor. B. Beweiswürdigung Der geschilderte Sachverhalt geht aus dem vom Finanzamt vorgelegten Akt hervor und ist unstrittig. Strittig ist, ob dem zweiten Vergütungsantrag das Prozesshindernis der entschiedenen Sache entgegensteht. C. Rechtliche Würdigung C/1. § 12a Abs 1 Normverbrauchsabgabengesetz (NoVAG) 1991, idF Steuerreformgesetz 2015/2016…
…Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen (vgl dazu VwGH vom 24. April 2015, 2011/17/0244)…
…und Zeiträume kein Abspruch über das Bestehen eines Haftungsanspruches in der Sache erfolgt ist, weshalb einem allfälligen weiteren (Haftungs-) Bescheid das Prozesshindernis „ne bis in idem“ nicht entgegen zu halten sein wird (VwGH 29.7.2014, 2011/13/0005 unter Verweis auf 24.1.2002…
…2007 aufgrund der an Oktober 2006 geänderte Mietvorschreibung wieder aufzunehmen gewesen wäre, ist entgegen zu halten, dass die Rechtskraft eines Bescheides nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur bei unverändertem Sachverhalt und unveränderter Rechtslage das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache begründet (vgl. VwGH 15.12.1994…
…gemäß § 265 Abs. 6 BAO - nicht. Das Bundesfinanzgericht hat die Prozessvoraussetzungen und damit das Fehlen von Prozesshindernissen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen. Der Aktenlage ist zu entnehmen, dass in den verfahrenseinleitenden Beschwerden vom 2.6.2014 die Aussetzung der strittigen Beträge beantragt wurde…
…freiwillige Auflösung beschlossen habe. Dies entspricht auch dem Stand des Vereinsregisters, in welchem die freiwillige Auflösung zum 27.2.2009 eingetragen wurde. Das Bundesfinanzgericht hat die Prozessvoraussetzungen und damit das Fehlen von Prozesshindernissen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen. Gemäß § 27 Vereinsgesetz 2002 - VerG…
…nochmaligen Entscheidung über diesen Antrag steht das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen (vgl. VwGH 09.10.1998, 96/19/3364 uva). Dieser Grundsatz gilt auch im Abgabenverfahren (zB VwGH 18.09.2002, 98/17/0281). Das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache liegt nur dann…
…der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der Entscheidung unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen. Identität der Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber der früheren…
…dem angefochtenen Bescheid abgewiesen wurde. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH darf über ein und dieselbe Rechtssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden. Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen (vgl va VwGH 8.4.2022, Ra 2021/03/0125 zu …