…Diese Sachlage träfe auch auf die in Österreich gelegene Immobilie zu. Durch den Zugewinnausgleich wäre die Berufungswerberin bereits Eigentümerin der Hälfte des Grundstückswertes. Die Bemessungsgrundlage für den Progressionssteuersatz mindere sich daher auf € 19.322,84. Schließlich legt die Berufungswerberin eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes, Zl…
…EStG) von der Verlustverwertung ausgeschlossene Verluste handelt; das solcherart ermittelte Jahreseinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung des anzuwendenden Durchschnittsteuersatzes (Progressionssatzes). Zwecks weiterer Feststellung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage sind aus dem solcherart ermittelten Einkommen die positiven Einkünfte aus dem deutschen Immobilienbesitz gemäß Art. 3 i.V…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 15. Oktober 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. September 1998 betreffend Einkommensteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…dass Sonderausgaben (hier: Steuerberatungskosten) nicht auf Ebene der (ausländischen) Einkünfte abzuziehen sind (wie vom Beschwerdeführer ausgeführt). Vielmehr gehen Sonderausgaben voll zu Lasten der für den Progressionssatz verbleibenden Bemessungsgrundlage und werden daher nicht aliquot gemeinsam mit den DBA-steuerfreien Einkünften ausgeschieden (vgl Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes…
…Ermittlung des anzuwendenden Progressionssatzes zu berücksichtigen; übersteigt er die ab 1. April 1996 zugeflossenen Inlandseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, führt dies zu einer Steuerfreistellung dieser Inlandseinkünfte. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, daß nach der ständigen Anwendungspraxis in Österreich der für die Besteuerung anzuwendende Progressionssatz jener Steuerbelastungsprozentsatz…
…anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung damit in diesem Jahr 0% beträgt. Der DBA-Progressionssatz beträgt daher bei einem negativen Einkommen oder bei einem solchen von S 0,00 0% und nicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 10%. 30…
…4.029,24 € enthalten seien. Er beantrage den Progressionssatz vor Abzug der Absetzbeträge zu ermitteln und in der Folge die Absetzbeträge unvermindert anzuerkennen. Über die Berufung wurde erwogen: Im Jahr 2002 war noch das Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954, BGBl 221/1955 in der…
…wo das Abkommen ausdrücklich anderes anordnet. Das Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet den Ansässigkeitsstaat bei Berechnung des Progressionssatzes keinen höheren Steuersatz anzuwenden, als sich bei Einbeziehung der Auslandseinkünfte ergibt. Beispiel: Nach dem Recht von Staat A (= Ansässigkeitsstaat) unterliegt ein Einkommen von 500.000,- einer Steuer von 150…
…die nach Wohnsitzverlegung nach Österreich vereinbart worden ist. Für die Berücksichtigung der deutschen Pension bei Ermittlung des Progressionssatzes sind die deutschen Bezüge mit den nach österreichischem Recht maßgebenden Beträgen anzusetzen. Beträgt daher der deutsche Rentenbezug insgesamt monatlich ATS 28.000 und werden (in Deutschland) ATS…
…sonstigen Bezügen gleichzubehandeln und daher ebenfalls nur mit 6% zu belasten sind. Damit erhöhen aber nach österreichischem inländischem Recht weder die inländischen noch die ausländischen begünstigten sonstigen Bezüge den auf die laufenden Einkünfte entfallenden Durchschnittsteuersatz. In einem dritten Schritt ist der Durchschnittsteuersatz (Progressionssatz) zu ermitteln…
…beanstandete Progressionssatz zutreffend ist. Die Berechnung war wie folgt vorzunehmen (in ATS): | umzurechnende Pensionseinkünfte | 272.949,00 | | | - Werbungskosten ohne Pauschbetragsanrechnung | 962,00 | | | | 271.987,00 | : 151 x 365 | 657.452,00 | + nicht…
…zu stellen sind und nach § 67 EStG keine progressionserhöhende Wirkung entfalten sollen, bleiben daher für Zwecke der Berechnung des DBA-Progressionssatzes außer Ansatz. Derartige (begünstigte) deutsche Sonderzahlungen sind folglich in der Steuererklärung nicht in die Kennzahl 440 aufzunehmen. "Begünstigt" sind jene deutschen Sonderzahlungen, die nach …
…Progressionseinkünften abzuziehen. Die Wirkung des Freibetrages erschöpft sich dann allerdings darin, dass eine Verminderung des Progressionssatzes eintritt. Wir haben Ihre ausländischen Einkünfte um den anteiligen Veranlagungsfreibetrag von 201,08 Euro gekürzt. Beschwerdevorentscheidung vom 01. Dezember 2020 betreffend 2019: In der Beschwerde rügen Sie, dass das…
…in Höhe von € 4.157,40 vorgelegt. Zur Auslandsrente wird ausgeführt, dass die deutsche Rente für die Berechnung des Progressionssteuersatzes um einen Rentenfreibetrag (= 50%) zu kürzen oder gänzlich freizustellen sei. Weiters seien Kontoführungskosten für die deutsche Rente in Höhe von € 71,00…
…Schriftsätzen Berufung erhoben. Gleichlautend wurde vorgebracht, dass die deutsche Rente für die Berechnung des Progressionssteuersatzes um die Ertragsanteile (= 50%) laut Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes (kurz: BVerfG) und um Werbungskosten, und zwar Kontoführungskosten für die deutsche Rente in Höhe von € 60, zu kürzen sei…
…Innerhalb offener Frist wurde Berufung erhoben . Die deutschen Rentenbezüge würden € 3.974,04 betragen, für die Berechnung des Progressionssteuersatzes seien diese um die Ertragsanteile (= 50%) laut Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes (kurz: BVerfG), sohin € 1.987,02, und um die Kontoführungskosten für die…
…müsste daher in Österreich gelten, dass bei der Ermittlung des neuen und höheren Progressionssatzes der von der deutschen Finanz festgesetzte steuerfreie Rentenanteil ebenfalls als Werbungskosten gewertet wird und nicht zu 10% in die Progressionsberechnung einbezogen wird." Es wird daher beantragt, von der ausbezahlten Rente den…
…€ 69.177,61 führte. Die in Deutschland unter dem Titel Fremdleistungen T.W. erzielten Einnahmen wurden in Österreich zur Ermittlung des Progressionssatzes herangezogen. Vorausgegangen waren folgende wesentlichen Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes bzw. Stellungnahmen des Bw.: In der Niederschrift vom 13. Oktober 2006 über die Schlussbesprechung…
…dann nämlich, wenn der Grenzgänger auch hohe andere - in Österreich steuerlich nicht zu erfassende - Einkünfte erzielt (z.B. aus einer schweizerischen Gesellschaftsbeteiligung) und dadurch der schweizerische Progressionssatz höher ist als der österreichische Durchschnittsteuersatz. Da die Grenzgängereinkünfte künftig nicht mehr in der schweizerischen Bemessungsgrundlage erfasst, sondern…
…unabhängig davon zu, ob ein und welches Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird. Bei einem Progressionssatz von 50% wären damit rund 1.900 km abgegolten. Darüber hinaus sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 16…