…und ein zweites Mal im Jahr der Nachversteuerung), was auch Hofmann, S 1411ff, einräumt (Letzterer spricht auch vom "Nachteil der zweifachen Progressionserhöhung"), jedoch steht dieser Auffassung, wie bereits oben ausführlich dargelegt, der eindeutige Wortlaut der ErlRV BBG 2003 ("...dass der Betrag der Eigenkapitalminderung gewinnerhöhend anzusetzen…
…In der Veranlagung ist auf das Gesamteinkommen der Einkommensteuertarif anzuwenden, wobei jedoch die von der auszahlenden Stelle vorläufig einbehaltene Lohnsteuer anzurechnen ist. Der aus der verspäteten Lohnzahlung resultierende "Steuerschaden" (Progressionserhöhung) wird insofern vom Gesetzgeber Rechnung getragen, als dieser zur Schadensminimierung 1/5 der sonst nach…
…000,00 Euro nicht in der Bemessungsgrundlage der steuerpflichtigen Einkünfte umfasst waren, sondern lediglich progressionserhöhend für die Bemessungsgrundlage des Durchschnittsteuersatzes herangezogen wurden. Fristgerecht übermittelte die steuerliche Vertretung der Bf mit 23.12.2024 einen Vorlageantrag. Darin wurde das Beschwerdebegehren (nur noch) gegen die Höhe der…
…Vermietung **X-Gasse** | 15.859,00 | EK VuV lt Bescheid vom 18.9.2013 | 210.753,22 | | | Progressionserhöhung **S-Trust** | 12.110,00 | | | Steuer von Kapitalerträgen aus ausländischen Kapitalanlagen | 366,89 USt 2003: |…
…Australien (**S-Trust**) | 2.383,00 | EK KV lt Bescheid vom 7.12.2012 | 3.631,00 | | | Progressionserhöhung **S-Trust** | 6.790,00 Vorgenommene umsatzsteuerliche Abänderungen: | BMGL 20% USt lt Bescheid vom 22.11.2006 | 1…
…859,00 | EK VuV lt Bescheid vom 18.9.2013 | 210.753,22 | | | Progressionserhöhung **Z-Trust** | 12.110,00 | | | Steuer von Kapitalerträgen aus ausländischen Kapitalanlagen | 366,89 USt 2003: | BMGL…
…Australien (**Z-Trust**) | 2.383,00 | EK KV lt Bescheid vom 7.12.2012 | 3.631,00 | | | Progressionserhöhung **Z-Trust** | 6.790,00 Vorgenommene umsatzsteuerliche Abänderungen: | BMGL 20% USt lt Bescheid vom 22.11.2006 | 1…
…gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem Gesetzeszweck des § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der tatsächlich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit erzielten anderen Einkünfte." UFS, 20.02.2012, RV/2927-W/11: "Unbestritten ist, dass jedenfalls gleichzeitig mit den…
…AMS-Bezugs zugeflossen seien, weil es ansonsten zu einer dem § 3 Abs. 2 EStG widersprechenden Progressionserhöhung kommen würde. Gleiches gelte im Übrigen auch für Einkünfte, die während des AMS-Bezuges erwirtschaftet worden seien. 4) Nach Vorlage der monatlichen Gehaltsabrechnungen für die Beschwerdejahre, erließ das Finanzamt…
… 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der tatsächlich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit bzw. Bildungskarenz erzielten andere Einkünfte. Nach den Angaben im Vorlagebericht schied das Finanzamt daraufhin in der Beschwerdevorentscheidung die auf den während des Zeitraumes der Transferleistungen entfallenden Bezüge aus der Hochrechnung…
… 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der tatsächlich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit erzielten anderen Einkünfte. Da der Beschwerdeführer im Jahr 2011 seine Einkünfte ganzjährig bezogen habe, entspreche sein Fall dem oben angegebenen Sachverhalt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.10.2015 hat das Finanzamt…
…Arbeitslosigkeit gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem Gesetzeszweck des § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der tatsächlich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit erzielten anderen Einkünfte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Innsbruck, am 11. November 2013
…Zeitraumes gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem Gesetzeszweck des § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der tatsächlich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit erzielten anderen Einkünfte (BFG 10.11.2015, RV/7100397/2014; Lenneis, Umrechnung bei Bezug von Notstandshilfe für…
…143,00; 2004: EUR 403,80; 2005: EUR 1.377,60; 2006: EUR 1.568,30. 2.7 Progressionserhöhung **S-Trust**: Einschränkung des Beschwerdebegehrens Nach umfangreicher Erörterung dieses Beschwerdepunktes im Rahmen der abgehaltenen mündlichen Verhandlung, gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, die Beschwerde diesbezüglich einzuschränken, die…
…somit gemäß § 279 BAO derart abzuändern, dass der Betrag von EUR 238,30 auf die Einkommensteuer anzurechnen war. 2.6 Progressionserhöhung **S-Trust**: Einschränkung des Beschwerdebegehrens Nach umfangreicher Erörterung dieses Beschwerdepunktes im Rahmen der abgehaltenen mündlichen Verhandlung, gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, die Beschwerde diesbezüglich…
…377,60; 2006: EUR 1.568,30; 2007: EUR 566,00; 2008 EUR 481,20. 2.7 Progressionserhöhung **Z-Trust**: Einschränkung des Beschwerdebegehrens Nach umfangreicher Erörterung dieses Beschwerdepunktes im Rahmen der abgehaltenen mündlichen Verhandlung, gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, die Beschwerde diesbezüglich einzuschränken, die von…
…somit gemäß § 279 BAO derart abzuändern, dass der Betrag von EUR 238,30 auf die Einkommensteuer anzurechnen war. 2.6 Progressionserhöhung **Z-Trust**: Einschränkung des Beschwerdebegehrens Nach umfangreicher Erörterung dieses Beschwerdepunktes im Rahmen der abgehaltenen mündlichen Verhandlung, gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, die Beschwerde diesbezüglich…
…Euro Außergewöhnliche Belastungen, bei denen der Selbstbehalt zu berücksichtigen ist: 572,60 Euro Progressionserhöhung durch deutsche Rente (1.812,24 Euro) Zudem wurde die belangte Behörde um Übermittlung einer entsprechenden Abgabenberechnung ersucht. Daraufhin teilte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht mit Schreiben vom 13. Jänner 2023…
…außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem Gesetzeszweck des § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der tatsächlich außerhalb der Zeit der Arbeitslosigkeit erzielten anderen Einkünfte (vgl. zB BFG 05.03.2014, RV/6100112/2014, mwN…
…Zeitraumes gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem Gesetzeszweck des § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht entsprechenden Progressionserhöhung der tatsächlich außerhalb der Zeit der Bildungsteilzeit erzielten anderen steuerpflichtigen Einkünfte (vgl. UFS 8.3.2005, RV/0243-W/04; UFS 27.2.2012…