…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Mit vorliegender Entscheidung über die Höhe des Privatanteils für Aufwendungen für EDV und Zubehör iSd § 184 BAO war keine Rechtsfrage…
…ärztliche Verordnung vor Kurantritt vorzulegen und gegebenenfalls den Umstand eines Kostenersatzes durch die Sozialversicherung nachzuweisen. Mit Eingabe vom 15. Februar 2016 hält der Bf. fest, dass im Zuge des seinerzeitigen Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2009 das Thema 40% Privatanteil für EDV-Zubehör sehr wohl dabei gewesen…
…dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden. Im vorliegenden Fall sind folgende Punkte strittig: 1. Privatanteil für PC und EDV-Zubehör: Unbestreitbar sind der vom Berufungswerber bereits im vorhergegangenen…
…ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt hat. Durch die schätzungsweise Kürzung der geltend gemachten (auch von ihm geschätzten) EDV- und Telefonkosten (vgl. Berufungsvorentscheidung) ist der Bw schon deshalb nicht beschwert, weil er weder die tatsächlich 2007 angefallenen Kosten belegmäßig (Rechnung über Anschaffung PC und Zubehör etc…
…02). Da im Haushalt des Bw. mehrere Computeranlagen in Verwendung stehen und Drucker auch für mehrere Computeranlagen definiert werden können, ist mangels Nachweises der ausschließlich betrieblichen Verwendung des Druckers ein Privatanteil von 20 % anzusetzen. 2.1.2.7 "EDV-Zubehör" Der Bw. legte Belege vor…
…auch für die vom Steuerpflichtigen angeführten DVD´s. Einrichtungsgegenstände, sowie die Renovierung ihres Arbeitszimmer sind steuerlich nicht absetzbar. Von den angeführten Kosten für EDV und Zubehör (z.B. Druckerpatronen, CD-Brenner) werden im Schätzungswege 40% Privatanteil ausgeschieden. Gegen diese Bescheide erhob der Bw. fristgerecht Berufung und…
…E-Mail-Verkehr, etc.) eine geringere Privatnutzung eher die Ausnahme sei. Der im Erstbescheid angesetzte Privatanteil von 20% für Notebook und EDV- Zubehör sei daher durchaus realistisch, zumal ein zu 90% oder 100% beruflicher Einsatz ebenfalls nicht glaubhaft sei. Neben der beruflichen Veranlassung sei auch…
……Kabel Video Ausgaben für EDV-Ausstattung, die zu Hause verwendet würde, würden zu Werbungskosten führen, soweit eine berufliche Verwendung eindeutig feststehe. Bei Zubehör von Computern, die in der Wohnung des Beschwerdeführers aufgestellt bzw. installiert seien, seien die berufliche Notwendigkeit und das Ausmaß der beruflichen…
…Arbeits- und Planungsgespräche erforderlich.Insbesondere seien Ärzte und Rechtsanwälte im Rahmen von Geschäftsessen beworben worden, weshalb die erklärten Bewirtungskosten Werbeausgaben darstellen würden. b) Privatanteile EDV und Telefon: Der Bw. habe den Computer, Drucker und das EDV-Zubehör ausschließlich für seine betriebliche Tätigkeit angeschafft. Privat verfüge…
…wegen ihres allgemein interessierenden Inhaltes und der deshalb typischerweise gegebenen privaten Mitveranlassung vom FA zu Recht den nichtabzugsfähigen Ausgaben der Lebensführung zugeordnet. 3. Privatanteil für EDV-Anschaffungen 2008 und 2009 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Computers einschließlich des Zubehörs (z.B…
…beantwortet wird. Hinsichtlich der Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für EDV-Zubehör und einer Bildschirmarbeitsplatzbrille folgt dieses Erkenntnis der in dieser Entscheidung dargestellten Judikatur. In der Frage der Berücksichtigung von Diäten bei eintägigen Reisen und des Nichtvorliegens eines Verpflegungsmehraufwandes wird auf die dazu ergangene Rspr…
…Sektor und das für den EDV- Bereich bereits hohe Alter des Bw. (48 Jahre) müsse der Bw. danach trachten, die vom Dienstgeber an ihn gestellten Anforderungen bestmöglich zu erfüllen. Auch halte es der Bw. unter dem Aspekt des Arbeitsplatzerhaltes (Knappheit von Arbeitsplätzen auf dem EDV…
…davon für Arbeitsmittel: 241,74 €; für Fachliteratur: 341,87 €; sonstige Werbungskosten: 2.005,60 €) neu festgesetzt. Für die Ermittlung der abweichenden Werbungskosten wurden die geltend gemachten Bewirtungskosten um 50 % bzw. der Aufwand für EDV-Zubehör um 40 % (Privatanteil) gekürzt, Spenden und Mitgliedsbeiträge…
…Computer waren hierfür bestimmt. Die Regale dienten der Aufbewahrung von Ordnern für die Kundenbesuche. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.2.15 wurde die Beschwerde abgewiesen, wobei die Aufwendungen für Headset und Notebooklüfter um den Privatanteil von 40 % gekürzt wurden. Büromaterial und EDV-Zubehör waren zu kürzen…
…§ 273 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist EDV-Programmierer und lebt in Wien. Im Rahmen einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2000 bis 2002 traf die Prüferin unter anderem folgende Feststellungen: | Tz. 13 | Vorsteuerkorrekturen | | ATS | ATS | €…
… 20 EStG 1988 keine Fachliteratur darstellen. Weiters wurde von den Ausgaben für EDV-Zubehör und Verbrauchsmaterialien ein Privatanteil von 40% in Abzug gebracht. Seitens des zuständigen Finanzamtes seien folgende Aufwendungen berücksichtigt worden: | | 2004 | 2005 | 2006 | Aus-Fortbildung | 0,00…
…EDV-Spezialist sei und über die beruflich genutzte Computeranlage hinaus über weitere private Laptops und Computer verfüge. Erfahrungsgemäß werden Computer auch für private Zwecke genutzt, insbesondere wenn sie sich nicht am Arbeitsplatz, sondern im Privatbereich befinden. Die Verwaltungspraxis geht von einem mindestens 40%igen Privatanteil…
…dass dieser vom Dienstgeber bereitgestellt werde. Der Bw. habe jedoch die Möglichkeit eine Stellungnahme und eine Sachverhaltsdarstellung über die betriebliche Notwendigkeit abzugeben. Das Finanzamt fragte nach, ob von den EDV-Geräten und Zubehör ein Privatanteil ausgeschieden worden sei. Falls nicht, beabsichtige das Finanzamt 40% auszuscheiden…
…€ - 2009 und 2010: jeweils 271,36 €. Aufwendungen für Versicherungen (Sonderausgaben) hätten nur insoweit berücksichtigt werden können, für welche Nachweise vorgelegt worden seien. Mit Eingabe vom 24. Juni 2010 wurde Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 vom 16. Juni 2010 eingereicht. < Privatanteil Notebook/Zubehör:…
…die berufliche Veranlassung zu erläutern. | 3. | Was sei ein "CPU/CHZ mit Monitor und Zubehör"? Wozu werde dieser verwendet? Es sei dessen berufliche Veranlassung zu erläutern. | 4. | Die Kosten für GWG in Höhe von 3.518,92 S seien belegmäßig nachzuweisen…