20.1.1.3 Abgrenzung Alt- und Neuvermögen Rz 6103: § 27 EStG 1988 sowie die darauf aufbauenden §§ 27a und 93 bis 97 EStG 1988 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011 bzw. des Abgabenänderungsgesetzes 2011 treten grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft. Zu beachten ist…
…Wirtschaftsgut wirtschaftlich zu beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen, übergeht (Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht). Es entscheidet die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen und Lasten (VwGH 12.6.1991, 90/13/0028; VwGH 11.3.1992…
…reduzierten Schüttung oder gar des Versiegens der Wasserquelle nicht angehalten ist, das erhaltene Entgelt zum Teil oder zur Gänze rückzuerstatten. Die Preisgefahr ist somit auf die W-GmbH übergegangen, was für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums ebenso zu berücksichtigen ist (vgl. VwGH 12.12.2007…
…2002/13/0171, festgestellt, dass die eingenommene Rechtsposition über die Unerheblichkeit des Übergangs der Preisgefahr für den Zeitpunkt des Anfallens der Anschaffungskosten nicht aufzugeben wäre. Nach der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen BGBl II Nr. 435/2005 liege eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236…
…Erlasses AÖF Nr. 75/1994 hilfsweise auf den Übergang der Preisgefahr der Gesamtanlage abzustellen. Liegt der Zeitraum für die Errichtung einer im Fahrzeugbau benötigten Rohbauschweißanlage in Frankreich im Sinn der vorstehenden Ausführungen innerhalb der 12-Monatsgrenze des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Frankreich, dann wäre…
…rechtlichen, sondern iSd faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (Verweis auf VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Entscheidend sei die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzung und Lasten. Ein bebautes Grundstück sei in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz…
…Vertragswortlaut einzuräumen sei ("natürlicher Konsens"). Bei Leistung derart hoher Leasingraten, zumal unter Tragung der Preisgefahr und hoher Instandhaltungskosten ab Übergabe, wäre ein möglicher Rückfall der Maschinen an die Leasinggesellschaft nach Ablauf der Grundmietzeit völlig unwirtschaftlich und weltfremd gewesen. Zudem komme dem Bf "75% eines allfälligen…
…zu verstehen, zu dem das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut erlangt wird. Entscheidend ist somit die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz oder Preisgefahr. Da die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit für das R Röntgengerät im Veranlagungsjahr 2009 nicht vorgelegen hat, steht…
…beherrschen und den Nutzen aus ihm zu ziehen übergehe. Es entscheide die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzen und Lasten. Im gegenständlichen Fall sei die faktische Verfügungsgewalt über die oben angeführten Gegenstände erst im Jahr 2004 erlangt worden.…
…oder befördert worden sind". Der EuGH habe somit für die Beförderung "auf Gefahr" des Verkäufers (wobei in der diesem Urteil zugrunde liegenden Verfahrenssprache von "by the vendor or on his behalf" die Rede ist) nicht das Bestehen des Risikos betreffend Untergang der Ware (Preisgefahr) gefordert…
…vom 26.5.1970, 874/69, betreffend die betriebliche Nutzungsmöglichkeit sowie vom 20.11.2000, 93/14/0179, betreffend die Preisgefahr, und vom 11.7.2001, 90/13/0230, betreffend den Probelauf, sowie diverse Literatur. In der Beilage zur Körperschaftssteuererklärung zur Geltendmachung einer IZPr (E…
…des Zwischenhändlers in Österreich oder im Gemeinschaftsgebiet befunden habe, sei genauso wenig verfahrenserheblich, wie allfällige Gewährleistungsansprüche oder der Übergang der Preisgefahr. Der Unabhängige Finanzsenat habe sich bereits in einer näher genannten Entscheidung mit der Thematik "Anschaffung im Sinne des § 108e EStG" auseinander gesetzt und dabei…
…des Zwischenhändlers in Österreich oder im Gemeinschaftsgebiet befunden habe, sei genauso wenig verfahrenserheblich, wie allfällige Gewährleistungsansprüche oder der Übergang der Preisgefahr. Der Unabhängige Finanzsenat habe sich bereits in einer näher genannten Entscheidung mit der Thematik "Anschaffung im Sinne des § 108e EStG" auseinander gesetzt und dabei…
…Eine Inbetriebnahme durch den Bw. oder auch nur die körperliche Aufnahme in dessen Unternehmen sei dafür nicht erforderlich. Ebenso sei der Übergang der Preisgefahr ohne Bedeutung. Der Berufung war eine Aufstellung über die "Chronologie des Baggerkaufes" angeschlossen, nach welcher der Bw. das Gerät am 16…
…Maßgeblich ist der Übergang der mit dem Produkt oder der Dienstleistung verbundenen Chancen und Risiken (Preisgefahr) vom leistenden Unternehmen auf den Kunden. (10) Ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr trifft die Gefahr des zufälligen Unterganges des Produktes oder der Dienstleistung nicht mehr das leistende…
…Kommissionär ist, wer es übernimmt, Waren für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Sämtliche Chancen und Risiken (Preisgefahr! Warenuntergang oder Risiko ***10***) liegen beim Kommittenten (Einbringer). Diese Feststellung wurde auch vom FAG getroffen. Bei ***3*** liegen Verkaufskommissionen vor…
…Gänze den Kommittent:innen zu, sodass die Umsatzerlöse nur in Höhe der Provisionserlöse vorliegen können. Da die Preisgefahr in Bezug auf den Verkaufserlös im konkreten Fall nicht auf die Bf. als Verkaufskommissionärin übergeht und dadurch somit kein Forderungsanspruch der Bf. in Höhe der Kommittent:innenwarenerlöse…
…rechtlichen, sondern iSd faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (Verweis auf VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Entscheidend sei die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzung und Lasten. Ein bebautes Grundstück sei in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz…
…rechtlichen, sondern iSd faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (Verweis auf VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Entscheidend sei die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzung und Lasten. Ein bebautes Grundstück sei in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz…
…des zufälligen Untergangs entweder nach Absendung der Waren bereits auf die ***Kunden*** übergegangen oder läge noch bei der Berufungswerberin. Eine Überwälzung der Preisgefahr auf die ***Bezeichnung Person1*** als Inkassostelle wäre jedoch ausgeschlossen. Weiters wird bei Zahlungsverzug die ***Bezeichnung Person1*** gemahnt und nicht der jeweilige ***Kunde**…