…Begründung zurückgefordert, dass das Studium offenbar nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben worden sei, da für diesen Zeitraum keine Prüfungsantritte nachgewiesen worden seien. In der Beschwerde vom 17.6.2019 brachte die Beschwerdeführerin (Bf.) vor, dass die die Familienbeihilfe für diesen Zeitraum nachbezahlt worden sei, weil…
…Analog dazu können nach dem Besuch eines Gymnasiums die Vorbereitungszeiten für Wiederholungsprüfungen bzw. für die Reifeprüfung bei tatsächlich erfolgtem Prüfungsantritt - unabhängig vom Prüfungserfolg - als Zeiten der Berufausbildung angesehen werden. Dem Vorbringen der Berufungswerberin, die Familienbeihilfe für den Sohn stehe ihr für die Monate Juli bis…
…Semester) angesetzt wird. Es ist daher erforderlich, regelmäßig zu Prüfungen anzutreten, um irgendeinen Studienfortschritt zu erzielen. Nach dem März 2018 wurden jedoch überhaupt keine Prüfungsantritte mehr nachgewiesen. Es daher für den Zeitraum ab April 2018 nicht belegt, dass der Sohn der Bf. im Beschwerdezeitraum noch…
…den Studienbeginn bzw. das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Erst ab dem zweiten Studienjahr ist als Anspruchsvoraussetzung die Ablegung bestimmter Prüfungen für das vorhergehende Studienjahr nachzuweisen. Da für den Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023 keine Prüfungsantritte nachgewiesen wurden, erfolgte die Rückforderung…
…der getroffenen Feststellungen war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Oktober 2022 - September 2023 allerdings von Anfang an von keinem ernsthaft und zielstrebig betriebenen Studium auszugehen, insbesondere da es im ersten Studienjahr zu keinerlei Prüfungsantritten gekommen ist. Der erste und bis dato einzige Prüfungserfolg wurde im Sommersemester 2024 (…
…den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend. Das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (z.B. VwGH 20.6.2000, 98/15/0001 mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Beschwerdesache VN1 VN2 NN, Straßenbez ONr., 1220 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 09.06.2015 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, welche für…
…Bf. bringt darin im Wesentlichen vor, es sei bei der Zuerkennung der Familienbeihilfe nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass zwingend ein Prüfungsantritt erforderlich sei. Sie habe die Beihilfe daher im guten Glauben und ohne Kenntnis dieser Bedingung bezogen. Dass ihre Tochter keine Prüfungen abgelegt habe…
…es ist damit noch das Bemühen um einen Studienerfolg erkennbar und damit auch noch der Anspruch auf die Familienbeihilfe anzuerkennen. Da der Sohn des Bw. für das Sommersemester 2011 keine Prüfungsantritte nachgewiesen hat, kann auch von keiner Berufsausbildung im Sinne der vorgenannten Bestimmungen gesprochen werden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. September 1999 bis 30. Juni 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. April 2009, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. März 2009, betreffend die Rückforderung der für den Zeitraum vom 1. September 2007 bis 30. September 2008 ausgezahlten Familienbeihilfe und der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Februar 2006 bis 31. August 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
…dass nicht unmittelbar nach Ausbildungsbeginn Prüfungsantritte erfolgen können - ist für den vorliegenden Fall nicht weiter relevant. Nach den vorstehenden Ausführungen ist jedenfalls im strittigen Zeitraum (März 2003 bis September 2003) eindeutig keine Berufsausbildung des Sohnes vorgelegen und die Familienbeihilfe (sowie die Kinderabsetzbeträge) wurden zu Unrecht…
…Wien, wurde Frau A zu den Prüfungen zur Externistenreifeprüfung zugelassen. Diese Entscheidung wurde am 17. März 2005 von Frau A nachweislich abgeholt. Lt. Auskunft der Externistenprüfungskommission erfolgte der erste Prüfungsantritt zu einem Prüfungsgegenstand am 14. November 2005. Die weiteren Antritte erfolgten am 16. Jänner 2006…
…Sohn des Bw. laut vorgelegter Bescheidkopie der TU B. vom 16.11.2000 nicht bestanden. Es erfolgte ein Prüfungsantritt im Prüfungsfach Experimentalphysik 1 am 8.9.2000, Beurteilung: nicht bestanden. Zu den übrigen Prüfungen ist der Student laut erwähntem Bescheid nicht erschienen, sodass alle Prüfungen…
…sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muß aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (VwGH v. 20.11.1996,94/15/0130 ).…
…Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (VwGH v. 20.6.2000, 98/15/0001).…
…den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen. Da Ihr Sohn zu keiner Prüfung angetreten ist, besteht für den genannten Zeitraum…
…sind. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der Antragstellerin oder dem Antragsteller vorzulegen. (6) Die Anerkennung einer Prüfung gilt als Prüfungsantritt und positive Beurteilung der entsprechenden im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung in dem Studium, für welches die Prüfung anerkannt wird. (7) Positiv beurteilte Prüfungen…
…abgesehen von den leistungsorientierten Voraussetzungen beim Besuch einer in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtung - nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen (vgl. VwGH 20.6.2000…