…1 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Der Bw bringt in der Berufung vor, dass er von seinem "sogenannten" Erbteil nichts gesehen und erhalten habe. Im Vorlageantrag fügt er hinzu…
…ist dabei alles einzurechnen, was das Kind nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als gesetzlichen Erbteil, als Pflichtteil oder durch eine öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält. Hätten daher die beiden Söhne der Bw zum Todeszeitpunkt ihres Vaters nicht bereits, wie aus einer entsprechenden…
…Anspruch des Kindes ist dabei alles einzurechnen, was das Kind nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als gesetzlichen Erbteil, als Pflichtteil oder durch öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält. Die Bemessung des Unterhalts hat sich an den im § 140 Abs 1 ABGB genannten Faktoren…
…Anspruch des Kindes ist dabei alles einzurechnen, was das Kind nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als gesetzlichen Erbteil, als Pflichtteil oder durch öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält. Die Bemessung des Unterhalts hat sich an den im § 140 Abs 1 ABGB genannten Faktoren…
…Anspruch ist alles einzurechnen, was der Ehegatte nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als gesetzlicher Erbteil, als Pflichtteil, durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält; das Vermögen des Ehegatten oder Erträgnisse einer von ihm tatsächlich ausgeübten oder einer solchen Erwerbstätigkeit, die von ihm…
…ist alles einzurechnen, was der Ehegatte nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als gesetzlicher Erbteil, als Pflichtteil, durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält; desgleichen eigenes Vermögen des Ehegatten oder Erträgnisse einer von ihm tatsächlich ausgeübten oder einer solchen Erwerbstätigkeit, die von ihm…
…ist alles einzurechnen, was der Ehegatte nach dem Erblasser durch vertragliche oder letztwillige Zuwendung, als gesetzlicher Erbteil, als Pflichtteil, durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält; desgleichen eigenes Vermögen des Ehegatten oder Erträgnisse einer von ihm tatsächlich ausgeübten oder einer solchen Erwerbstätigkeit, die von ihm…
…2364/96w, und vom 11. November 1999, 6 Ob 184/99y). Ein Verzicht auf das Erbe oder den Pflichtteil erfasst im Zweifel nicht auch ein zugedachtes Legat, wohl aber wegen dessen gesetzlichen Charakters das Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB (Eccher in Schwimann, ABGB Taschenkommentar, Rz 6…
…2364/96w, und vom 11. November 1999, 6 Ob 184/99y). Ein Verzicht auf das Erbe oder den Pflichtteil erfasst im Zweifel nicht auch ein zugedachtes Legat, wohl aber wegen dessen gesetzlichen Charakters das Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB (Eccher in Schwimann, ABGB Taschenkommentar, Rz 6…
…Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltendgemachten Pflichtteilsanspruches. Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte im Gesetz taxativ angeführte Personen infolge ihrer nahen Verwandtschaft zum Erblasser mindestens erhalten müssen. Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten stellt eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlasses in Geld dar…
…1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltendgemachten Pflichtteilsanspruches. Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte im Gesetz taxativ angeführte Personen infolge ihrer nahen Verwandtschaft zum Erblasser mindestens erhalten müssen. Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten stellt eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil…
…1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltendgemachten Pflichtteilsanspruches. Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte im Gesetz taxativ angeführte Personen infolge ihrer nahen Verwandtschaft zum Erblasser mindestens erhalten müssen. Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten stellt eine Forderung auf einen verhältnismäßigen Teil…
…VwGH 19.12.1996, 96/16/0091 ua), dagegen es etwa auf die Einantwortung durch das Gericht nicht ankommt (VwGH 24.6.1982, 81/15/0119). Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte nahe Verwandte mindestens erhalten müssen. Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe; sein Anspruch ist…
…unterliegen der Erbschaftssteuer Erwerbe von Todes wegen und zählen dazu nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte, im Gesetz taxativ angeführte Personen infolge ihrer nahen Verwandtschaft zum Erblasser…
…durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Die im Testament vermachten Vorauslegate wurden vom Bf angenommen. Nach Auffassung des UFS ist im Zweifel ein echtes Vorausvermächtnis anzunehmen. Eine Qualifikation als unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis), welches auf den Erbteil anzurechnen ist, findet nur…
…September 2008 auf die Geltendmachung seines Pflichtteiles verzichtet, die ihm testamentarisch vermachten Liegenschaften jedoch angenommen. | Legat | | 3-facher Einheitswert | EZ X | W 20 | 13.243,44 € | | Abstellplatz | 5.450,46 € | EZ Y |…
…758, da es nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 789 nur in den Pflichtteil des Ehegatten einzurechnen ist (Eccher, a.a.O., Rz 9 zu § 757). Eine Qualifikation des Voraus als unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis), welches auf den (gesetzlichen) Erbteil anzurechnen ist, findet nur dann statt, wenn…
…Besondere Bewertungsvorschriften) auf den dem Entstehen der Steuerschuld unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt festgestellt ist oder festgestellt wird, sofern vom Steuerschuldner nicht nachgewiesen wird, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld niedriger ist als der dreifache Einheitswert. Der gemeine Wert wird gemäß …
…2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen: der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte im Gesetz taxativ aufgeführte Personen infolge ihrer besonders nahen Verwandtschaft zum Erblasser mindestens erhalten müssen…
… 2 Abs. 1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltendgemachten Pflichtteilsanspruches. Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte im Gesetz taxativ angeführte Personen infolge ihrer nahen Verwandtschaft zum Erblasser mindestens erhalten müssen. Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch…