…jedoch nicht gefolgt werden. Denn nach § 9 Abs.1 IPRG (BGBl 1978/304) richtet sich das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut der unterhaltsberechtigten Kinder des Bw. beachtlich. Die Volljährigkeitsgrenze liegt…
…Österreich abgehandelt. Der Erwerb dieses in Österreich gelegenen beweglichen Vermögens durch die Erben richtet sich daher nach § 28 Abs 1 IPRG nach dem Personalstatut des Verstorbenen. Das Personalstatut einer natürlichen Person ist das Recht des Staates, dem die Person angehört (vgl § 9 IPRG). Da der…
…Österreich abgehandelt. Der Erwerb dieses in Österreich gelegenen beweglichen Vermögens durch die Erben richtet sich daher nach § 28 Abs 1 IPRG nach dem Personalstatut des Verstorbenen. Das Personalstatut einer natürlichen Person ist das Recht des Staates, dem die Person angehört (vgl § 9 IPRG). Da der…
…5 Z 3 IntG einen weiteren Verlängerungsantrag, hat die Behörde den Antrag ohne weiteres abzuweisen. § 9 IPRG lautet: § 9. (1) Das Personalstatut einer natürlichen Person ist das Recht des Staates, dem die Person angehört. Hat eine Person neben einer fremden Staatsangehörigkeit auch die österreichische Staatsbürgerschaft…
…volljährig wurde. Nach § 9 Abs. 1 IPRG richtet sich das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut der Tochter des Bw. und damit jene nach polnischem Recht maßgeblich. Für ein volljähriges Kind…
…das internationale Privatrecht) regelt im Absatz 1, dass die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes zu beurteilen ist. Gemäß § 9 IPRG ist das Personalstatut einer natürlichen Person das Recht des Staates, dem die Person angehört. Im Gegenstandsfall ist…
…Familienname einer Person nach deren Personalstatut zu beurteilen. Laut § 9 Abs. 1 IPRG ist das Personalstatut einer natürlichen Person das Recht des Staates, dem die Person angehört. Da ***5*** serbischer Staatsbürger ist, richtet sich die Führung des Familiennamens nach serbischem Recht. Laut den Personaldokumenten der…
…78/1974, richtet sich das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut der Kinder des Berufungsführers und damit jene nach türkischem Recht maßgeblich. Für ein volljähriges Kind, für das keine Familienbeihilfe bezogen…
…Erreichung der Volljährigkeit in Abzug gebracht werden. Da sich gem § 9 Abs 1 IPRG das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates richtet, dem die Person angehört, war hier von der Volljährigkeitsgrenze nach dem türkischen Recht auszugehen, welches diese bei 18 Jahren ansetzt…
…Nr. 304/1978 war die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes zu beurteilen. Gemäß § 9 Abs. 1 erster Satz IPR-Gesetz ist das Personalstatut einer natürlichen Person das Recht des Staates, dem die Person angehört. Gemäß § 50 Abs…
…Nach § 9 Abs. 1 IPRG, BGBl 1978/304 richtet sich das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates, dem diese Person angehört. Für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft tritt die Volljährigkeit seit 1.Juli 2001 mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 21 Abs. 2…
…Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Gemäß § 9 Abs. 1 IPR-Gesetz (Bundesgesetz vom 15.6.1979 über das internationale Privatrecht) ist das Personalstatut einer natürlichen Person das Recht des Staates, dem die Person angehört. Hat eine Person neben einer…
…Nach § 9 Abs 1 IPRG richtet sich das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut der Kinder des Bw und damit jene nach s Recht maßgeblich. Das Volljährigkeitsalter in der i liegt…
…Nr. 78/1974, richtet sich das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut der Tochter des Berufungsführers und damit jene nach serbischem Recht maßgeblich. Für ein volljähriges Kind, für das keine Familienbeihilfe…
…Nr. 78/1974, richtet sich das Personalstatut einer natürlichen Person nach dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Folglich ist die Volljährigkeitsgrenze nach dem Personalstatut des Sohnes des Berufungsführers und damit jene nach türkischem Recht maßgeblich. Für ein volljähriges Kind, für das keine Familienbeihilfe…
…Verwendung ermächtigte natürliche Person handeln, sofern der eigene Gebrauch im Anstellungsvertrag vorgesehen ist (Art. 561 Abs.2 ZK-DVO). Bei der Frage, ob die Bf. das gegenständliche Beförderungsmittel zulässigerweise privat in Österreich verwendet hat, ist daher vorab zu klären, ob das Fahrzeug auf eine außerhalb…
…2 ("Gesellschafterkonzern"), 31,8% im Eigentum der G 2-Ltd. 2, 20% von anderen Unternehmen und 13,2% im Eigentum einer ausländischen natürlichen Person. Der Großteil der Finanzmittel der Gesellschaft stammt von dem, und der Großteil der Kreditrisikopositionen besteht gegenüber dem Gesellschafterkonzern. Somit ist die…
…12 IPRG ist die Rechts- und Handlungsfähigkeit einer Person nach deren Personalstatut zu beurteilen. Das Personalstatut einer juristischen Person ist nach § 10 IPRG wiederum das Recht des Staates, in dem der Rechtsträger den tatsächlichen Sitz seiner Hauptverwaltung hat. Das Personalstatut (Gesellschaftsstatut) ist insb auch für…
…März 2021 nach einer gesetzlich gemäß § 172 Abs. 1 lit. d des Bürgerlichen Gesetzbuches (obcănský zákonik 89/2012 Sb.) iVm § 105 des Gesetzes über öffentliche Register von juristischen und natürlichen Personen (zákon o veřejných rejstřících právnických a fyzických osob 304/2013 Sb.) vorgeschriebenen Auflösung (Liquidation…
…Zweifel, dass eine bei einer ausschließlich in Österreich tätigen Private Limited nachgewiesene verdeckte Ausschüttung an inländische natürliche Personen zur Kapitalertragsteuerpflicht gemäß § 93 EStG 1988 führt. c.) Soweit die Berufungswerberin davon ausgeht, dass vorliegend "englisches Recht" anzuwenden ist, weil das englische Personalstatut der Limited erhalten bleibt…