… 185 Abs.1 lit.a) FinStrG ist dem Bestraften als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens ein Pauschalkostenbeitrag in Höhe von 10% der verhängten Geldstrafe aufzuerlegen. Nach dem sich aus den zollstrafrechtlichen Ermittlungen ergebenden Inhalt des Zollstrafaktes sowie auf Grund der Ergebnisse der durchgeführten mündlichen…
Was die in diesem Zusammenhang getätigten widersprüchlichen Aussagen des RK (lt. Niederschrift vom 16.5.2001 "....Über weitere Modalitäten hatten wir uns nicht unterhalten, außer dass ich sagte, dass ich es selbst bringen werde oder ihm per Post zuschicke....Ich habe mich mit dem Verantwortlichen…
…Unabhängigen Finanzsenates kein Erschwerungsumstand gegenüber. 5. Verfahrenskosten: Gem. § 185 Abs.1 lit.a) FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 % der verhängten Geldstrafe zu bemessen; .... . In Anwendung dieser Bestimmungen…
Unter dem Oberbegriff "Abstellen" wird sowohl das "Halten" ("eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit", § 2 Abs. 1 Z 27 StVO 1960) als auch das "Parken" ("das Stehenlassen…
Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H. der verhängten Geldstrafe zu bemessen; bei Freiheitsstrafen ist der Beitrag für einen Tag Freiheitsstrafe…
…Hiefür wurde der Antragstellerin gemäß § 196 Abs. 2 StPO die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages auferlegt. In der Folge wurden die einzubringenden Pauschalkosten im ordentlichen Verfahren nach dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz von der Präsidentin des Landesgerichtes X im Betrag von € 98,00 (inkl. € 8,00 Einhebungsgebühr)…
…Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen verhängt. Nach § 185 Abs 1 FinStrG hat der Beschuldigte die Kosten des Strafverfahrens zu ersetzen, wobei der Pauschalkostenbeitrag gemäß § 185 Abs 1 lit a FinStrG mit € 150,- bestimmt wird. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen verhängt. Nach § 185 Abs 1 FinStrG hat der Beschuldigte die Kosten des Strafverfahrens zu ersetzen, wobei der Pauschalkostenbeitrag gemäß § 185 Abs 1 lit a FinStrG mit € 150,- bestimmt wird. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Beschuldigten Bedacht genommen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten betreffen: Pauschalkostenbeitrag (10 v.H. der verhängten Geldstrafe, höchstens 500,00 Euro). Einspruch vom 7.4.2023 mit Vollmachtsbekanntgabe: "***Bf1*** hat Rechtsanwalt ***27***, mit ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt. Dieser beruft sich gem…
…gegen die abweisende Rechtsmittelentscheidung des BVwG vom 4. Jänner 2017, Zl. 10, betreffend Pauschalkostenbeitrag angesehen und zu Zl. Ra 2017/16/0014 protokolliert und ein Mängelbehebungsverfahren eingeleitet. Der Bf. kam der Aufforderung zur Mängelbehebung nicht fristgerecht nach, weshalb der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren mit Beschluss vom…
…Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des (der) Beschuldigten Bedacht genommen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten betreffen: Pauschalkostenbeitrag (10 v.H. der verhängten Geldstrafe, höchstens € 500). Anmerkung: G.P. ist der mündlichen Verhandlung am 12.6.2015 unentschuldigt ferngeblieben." *…
… 185 Abs.1 lit.a FinStrG vom Bestraften zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens betragen € 363,00 (in Worten: Euro dreihundertdreiundsechzig) (Pauschalkostenbeitrag)." II. Bezüglich des im Bescheid des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23.Oktober 2001 zu Str.Nr.500/2001/00000-001…
…Beschwerdevorentscheidung von der Bf. beim LG X eingebrachten Antrag auf Vorlage der Beschwerde vom 09.02.2017, Zahl JV** an das Bundesverwaltungsgericht fest. Sowohl die Beschwerde vom 9.2.2017 als auch der Vorlageantrag betreffen Gerichtsgebühren (Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags gemäß § 196 Abs. 2 StPO iHv…
…FinStrG ist er schuldig, den mit € 500,00 festgesetzten Pauschalkostenbeitrag zu bezahlen." Als Entscheidungsgründe für den Schuldspruch hat der Spruchsenat angegeben: "***Bf1*** wird steuerlich beim Finanzamt Österreich Dienststelle Vorarlberg unter der Steuernummer zzz im Team der betrieblichen Veranlagung zz geführt. Im verfahrensgegenständlichen Zeitraum hat…
…den mit € 500,00 festgesetzten Pauschalkostenbeitrag zu bezahlen." Als Begründung hat der Spruchsenat ausgeführt: "***Bf1*** wird beim Finanzamt Österreich Dienststelle Vorarlberg im Team der betrieblichen Veranlagung xx unter der Steuernummer ***BF1StNr3*** steuerlich geführt und mit seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb zur Einkommen- und Umsatzsteuer veranlagt…
…Verbände) zu entsprechen und sind schuld- und tatangemessen. Kostenentscheidung Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H. der verhängten Geldstrafe zu bemessen…
…Bei einem Strafrahmen nach § 51 (2) FinStrG bis € 5.000,00 erscheint unter Zugrundelegung der Strafzumessungsgründe die ausgesprochene Geldstrafe von € 3.100,00 Schuld- und tatangemessen. Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten betreffen: Pauschalkostenbeitrag (10 v.H. der verhängten Geldstrafe, höchstens € 500)…
…Bei einem Strafrahmen nach § 51 (2) FinStrG bis € 5.000,00 erscheint unter Zugrundelegung der Strafzumessungsgründe die ausgesprochene Geldstrafe von € 4.000,00 Schuld- und tatangemessen. Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten betreffen: Pauschalkostenbeitrag (10 v.H. der verhängten Geldstrafe, höchstens € 500)…
…Bei einem Strafrahmen nach § 51 (2) FinStrG bis € 5.000,00 erscheint unter Zugrundelegung der Strafzumessungsgründe die ausgesprochene Geldstrafe von € 1.500,00 Schuld- und tatangemessen. Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten betreffen: Pauschalkostenbeitrag (10 v.H. der verhängten Geldstrafe, höchstens € 500)…
…mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe (5.000,00 Euro; § 23 Abs. 4 FinStrG). Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten betreffen: Pauschalkostenbeitrag (10 v. H. der verhängten Geldstrafe, höchstens 500 Euro). Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten von € 150,00 gründen sich auf § 185 Abs…