…aus, die nach der st Rsp des VwGH (zB 23.10.1990, 89/14/0102) bei reproduzierenden Künstlern wie dem Bf als Opernsänger ihrer Natur nach den Weisungsbefugnissen eines Arbeitgebers Grenzen setzt. Er konnte den Ort und die Zeit seiner Tätigkeit weitgehend selbst bestimmen. Nur…
…1994, Band III). Der Ort der Leistungen der jeweiligen Veranstalter der in § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a genannten sonstigen Leistungen bestimmt sich ebenfalls nach dem Ort des Tätigwerdens und deckt sich folglich mit dem Ort der Leistung der von ihnen eingesetzten Künstler, Wissenschaftler…
…den Ort des Tätigwerdens ab, woraus zu schließen ist, dass die Vorschrift nur auf aktive Leistungen anzuwenden ist. Auch die 6. EG-Rl. (neu ab 1.1.2007 Rl. 2006/112/EG) spricht in diesem Zusammenhang von Tätigkeiten (Art 9 Abs. 2 lit. c : "Ort…
…wesentlichen Teil tätig wird. Der Ort der Leistungen der jeweiligen Veranstalter der in § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a genannten sonstigen Leistungen bestimmt sich ebenfalls nach dem Ort des Tätigwerdens und deckt sich folglich mit dem Ort der Leistung der von ihnen eingesetzten Künstler…
…zu absolvieren, wenn der Missionar der Sprache des Landes, in das er zur Absolvierung der Missionszeit versetzt werde nicht mächtig sei. Dies stelle natürlich eine Grundvoraussetzung für die Mission dar, vor allem deshalb, da den Missionaren keine Einflussnahme auf den Ort des Tätigwerdens zukomme. Dies…
…einem Ort weder in einer Dienststelle noch in einer festen Betriebsstätte beschäftigt ist, ändert nichts an der obigen Aussage. Wenn der Berufungswerber somit im Berufungsjahr durchgehend in der selben Gemeinde und damit an einem Mittelpunkt der Tätigkeit aufgehalten hat, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des…
…judiziert, dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Diese Überlegungen haben aber auch für die Berufsgruppe…
…judiziert, dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Diese Überlegungen haben aber nicht nur für die…
…Verrichtung der Tätigkeit an einem bestimmten Ort gleichsam in der Natur der Sache liegt (VwGH 20.4.1993, 91/08/0180; 17.9.1991, 90/08/0146). Dieselben Ausführungen müssten sehr wohl für den zeitlichen Rahmen gelten. Dass aufgrund des Vorhandenseins eines einzigen Auftraggeber die…
…9 Abs. 2 Buchstabe c der RL sehe zwar eine Gewichtung nicht vor, sondern spreche nur vom Ort des Bewirkens. Die "auf das ausschließliche oder zum wesentlichen Teil Tätigwerden" abstellende Regelung des § 3a Abs. 8 UStG sei jedoch eine sachgerechte Auslegung (Hinweis auf Stadie in…
…der Ort des Tätigwerdens maßgeblich. Selbst wenn man ins Treffen führe, dass der Geschäftsführer auch in Deutschland tätig gewesen wäre, würde dies an der Beurteilung nichts ändern, normiert doch Artikel 14 der VO 1408/71 für solche Fälle, dass man: 1) den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats…
…nicht in einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer, sondern nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Nach der Verkehrsauffassung ist als Arbeitsmittelpunkt…
…wesentlichen Teil tätig wird. Der Ort der Leistungen der jeweiligen Veranstalter der in § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a genannten sonstigen Leistungen bestimmt sich ebenfalls nach dem Ort des Tätigwerdens und deckt sich folglich mit dem Ort der Leistung der von ihnen eingesetzten Künstler…
…judiziert, dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort sei, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolge, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukomme. Diese Überlegungen hätten aber nicht nur für die…
…Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Der Bw. unterrichtet im vorliegenden Fall an öffentlichen Einrichtungen. Eine solche Lehrtätigkeit, zu welcher auch auswärtige Aufführungen der Schüler und Teilnahme an Wettbewerben gehören, kann naturgemäß nicht in einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer erfolgen. Wenn die Lehrtätigkeit des…
…dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt…
…dass der Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischen Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt…
…dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. In verschiedenen Erkenntnissen hat der VwGH ausgesprochen, dass der…
…der Bw. vor: 1. Sachverhalt und Darstellung des Rechtsstreits: Der Bw. habe im Juli 2002 von der B-GmbH, 1010 Wien, B-Gasse... rd. 3.000 Mobiltelefone erworben. Die Mobiltelefone sein in Wien bzw. am Ort des Geschäfts des Bw. an den Bw. übergeben worden…
…Berufungsschrift (Anm.: Berufung vom 12.9.2001 gegen den Bescheid über die Pfändung einer Geldforderung) ausdrücklich erwähnt. Dort wird nämlich ausgeführt, dass der Pflichtige "der Mann vor Ort" ist, der die Bedürfnisse des Kunden erhebt und bei Entsprechen Vertragsabschlüsse tätigt. Es trifft daher nicht zu…