…sie. Denn zum einen ist die Feststellung, dass im Betrieb der Bw. Organisationsmängel gegeben waren, unabhängig davon zu treffen, dass sich Fehler des Buchhalters bei der Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt einmal zu Gunsten und ein anderes Mal zu Ungunsten der Bw. ausgewirkt…
…ob dem Abgabepflichtigen ein grobes Auswahlverschulden, grobe Mängel der Büroorganisation oder eine mangelhafte Überwachung und Kontrolle anzulasten sind. Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn Organisationsmängel vorliegen, wodurch die fristgerechte Abgabenentrichtung nicht gewährleistet ist, wenn das Kontrollsystem unzureichend ist…
…§ 217 Tz 46). In Betracht kommen dabei auch hier (wie bei § 308 BAO) nicht nur grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, sondern auch grobe Organisationsmängel (vgl. Ritz, BAO³, § 308 Tz 17). Einleitend ist zu dem von der Berufungswerberin ins Treffen geführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.3…
…belastet hat, zugerechnet werden. Der im Gegenstande zutage getretene Organisationsmangel und die Vernachlässigung eines mit dem Ausbildungsgrad eines Lehrmädchens einhergehenden hohen Grades an Überwachungspflicht und weil nach der Aktenlage scheinbar auch keinerlei Anstrengungen unternommen wurden, dem Lehrmädchen Gewissheit über die anzuwendenden Bestimmungen zu geben, führt…
…Ritz, BAO³, § 217 Tz 46). In Betracht kommen dabei auch hier (wie bei § 308 BAO) nicht nur grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, sondern auch grobe Organisationsmängel (vgl. Ritz, BAO³, § 308 Tz 17). Der Unabhängige Finanzsenat hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass ein Antrag nach § 217 Abs. 7…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R-Verbandes, vom 15. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 11. Dezember 2006 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages in Höhe von 96,52 € entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…minderen Grad des Versehens ausgegangen werden (vgl. VwGH 22.12.2005, 2002/15/0109 und UFS 17.6.2003, RV/0228-W/03). Insgesamt gesehen war daher von einem groben Organisationsmangel und damit von einem groben Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO auszugehen…
…VwSlg. Nr. 5764/F, und die dort angeführte weitere Rechtsprechung). Liegen Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung des oben genannten Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend, oder hat der Antragsteller das Bestehen einer solchen Aufsichtspflicht überhaupt nicht erkannt, kann nicht mehr…
…Linde-Verlag, 3.Auflage, Rz.20 zu Art.239), und zwar begangen durch einen schwerwiegenden Organisationsmangel im Unternehmen der Bf., hindeuten: Zum einen handelt es sich bei den Bestimmungen des Art.110 Zollkodex iVm Art.533 ZK-DVO, welche hier zu beachten gewesen wären, keineswegs…
…u.a. dafür vorzusorgen, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Liegen Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung dieses Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend oder hat der Antragsteller das Bestehen einer solchen Aufsichtspflicht überhaupt nicht erkannt, kann…
…Unzulänglichkeiten infolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen sind. Maßgebend sei daher, ob dem Vertreter grobes Auswahlverschulden, grobe Organisationsmängel oder mangelhafte Überwachung oder Kontrolle anzulasten seien. Ist im Betrieb kein wirksames Kontrollsystem vorgesehen, welches im Falle des Versagens der Mitarbeiterin greift, liege eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor…
…liegt im gegenständlichen Einzelfall, der als solcher zu beurteilen ist, ein - im Übrigen von der Bf in der mündlichen Berufungsverhandlung eingestandener - Organisationsmangel vor, der im Gegensatz zur Ansicht der Bf eine offensichtliche Fahrlässigkeit begründet hat. Eine grobe (auffallende) Sorgfaltspflichtverletzung (Sorglosigkeit) liegt vor, wenn die Verfehlung…
…wäre eine entsprechende Kontrolle erforderlich gewesen, mit der dafür vorgesorgt wird, dass Unzulänglichkeiten durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Liegen nämlich Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung des genannten Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend; auch wenn der Antragsteller…
…die den von ihnen Vertretenen obliegen. Kämen sie dieser Pflicht nicht nach, so würden Organisationsmängel - etwa auch in der Erfüllung der Überwachungspflicht von Mitarbeitern - es ausschließen, darauf zurückzuführende Säumnisse als entschuldbar zu werten. Dagegen hat die Bw. fristgerecht den Antrag auf Vorlage der Berufung an…
…§ 217 Tz 46). In Betracht kommen dabei auch hier (wie bei § 308 BAO) nicht nur grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, sondern auch grobe Organisationsmängel (vgl. Ritz, BAO³, § 308 Tz 17). Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten einer GesmbH sind die organschaftlichen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft…
…alltäglichen Vorgang einer Gewinnausschüttung bedürfe es einer sorgfältigen Organisation um die rechtzeitige Entrichtung der Kapitalertragsteuer zu gewährleisten. Der Hinweis auf die Unkenntnis der tatsächlichen Fälligkeit lege nur den Organisationsmangel offen, der letztlich zur Festsetzung des ersten Säumniszuschlages führte. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde…
…welches ständig überprüft und erneuert werde, schließe die Annahme wesentlicher Organisationsmängel aus. Die Beschwerde wurde mit Rechtssätzen aus ausgewählter VwGH-Judikatur ergänzt. Die vergleichende Kommentierung lasse nach Ansicht der steuerlichen Vertretung im streitgegenständlichen Fall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu: J1) Leichte Fahrlässigkeit liegt…
…welches ständig überprüft und erneuert werde, schließe die Annahme wesentlicher Organisationsmängel aus. Die Beschwerde wurde mit Rechtssätzen aus ausgewählter VwGH-Judikatur ergänzt. Die vergleichende Kommentierung lasse nach Ansicht der steuerlichen Vertretung im streitgegenständlichen Fall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu: J1) Leichte Fahrlässigkeit liegt…
…0134). Parteienvertreter haben die Organisation ihres Kanzleibetriebes so einzurichten, dass auch die (richtige) Vormerkung von Terminen und damit die fristgerechte Wahrnehmung von Fristen sichergestellt ist. Liegen Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung dieses Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend, sodass nicht…
…gewesen und hätte durch ein zumutbares Verhalten der Bf abgewendet werden können. Tatsache sei auch, dass für die - vorhersehbaren - urlaubsbedingten Abwesenheiten keine Vorsorge getroffen worden sei (Organisationsmängel). Von der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, der für einen reibungslosen Ablauf von Kontakten mit Behörden und Ämtern zu…