15.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche Rz 997: Bezüge, die einem katholischen Weltgeistlichen bzw. einem evangelischen Geistlichen für die Ausübung der seelsorgerischen Tätigkeit von der vorgesetzten Kirchenbehörde gewährt werden, stellen - abgeleitet aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Geistlichen und der Kirchenbehörde - grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…anzuerkennen. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass das Finanzamt die Rechtslage verkannt habe, da die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium ab dem Jahr 2003 (VfGH vom 15.6.2004, VfSlg. 17218) absetzbar seien, wenn das Studium in einem Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…
…dass auf Grund der geltenden Gesetzeslage Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium erst ab dem Veranlagungsjahr 2003 berücksichtigt werden könnten. Daraufhin beantragte der Bw rechtzeitig mit Eingabe vom 16.3.2007 die Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies ergänzend zu seinem…
…Im Zuge der am 5. November 2003 eingereichten Einkommensteuererklärung für 2002 machte er unter dem Titel "Werbungskosten Universitätsstudium" die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium (Studium der Rechtswissenschaften an der Universität I) im Ausmaß von 2.110,83 € geltend, die sich wie folgt zusammensetzten: |…
…sie darauf hin, dass derzeit beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden betreffend die Nichtanerkennung von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium anhängig seien. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 16…
…1 Z. 10 letzter Satz entgegen: "Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen." Letzteres umfasst nach § 4 Abs 2 Hochschulstudiengesetz Bakkalaureatstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien. Auch mit dem Studium in Zusammenhang…
…April 2004 (für 2003) führte das Finanzamt die Arbeitnehmerveranlagungen durch, berücksichtigte die Aufwendungen für das ordentliche Universitätsstudium jedoch nicht. Begründend wurde auf die Berufungsvorentscheidung für das Jahr 2001 verwiesen. In den rechtzeitig gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen erläuterte der Steuerpflichtige die Art seiner beruflichen Tätigkeit…
…Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…
…22. November 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb…
…der Ordensangehörigen. Dieser als Vergütungssatz bezeichnete pauschale Lohnaufwand wird aufgrund der im Jahr 2016 durchgeführten repräsentativen Erhebung der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für das Jahr 2016 mit 2.190 Euro neu festgesetzt. Darüber hinaus wird ein eigener Vergütungssatz für Zwecke der Zuweisung von Kapital durch die Ordensgemeinschaften…
…Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs…
…die eine beschränkte Einkommenssteuerpflicht begründen. Auf Grund des zwischen der Bf und der Gemeinschaft der Missionsschwestern abgeschlossenen Ordensgestellungsvertrages ergebe sich daher für die genannten Zeiträume folgende Abzugssteuer: | Zeitraum: | Jährliches Gestellungsentgelt: | Abzugssteuer (25%): | 2010 | € 37.644,39 | € 9…
… 2 Abs. 1 KStG für den Betrieb gewerblicher Art. Zur Beurteilung, ob im konkreten Fall der "Schwesterngestellung" von Ordensschwestern überhaupt ein Betrieb gewerblicher Art begründet werden könne, sei vorrangig der Wille des Gesetzgebers zu hinterfragen und zu beachten. Durch das dKStG 1934 wurde die Steuerpflicht…
… 2 Abs. 1 KStG für den Betrieb gewerblicher Art. Zur Beurteilung, ob im konkreten Fall der "Schwesterngestellung" von Ordensschwestern überhaupt ein Betrieb gewerblicher Art begründet werden könne, sei vorrangig der Wille des Gesetzgebers zu hinterfragen und zu beachten. Durch das dKStG 1934 wurde die Steuerpflicht…
…3. April 2025 wurde durch den rechtsfreundlichen Vertreter gegen das Erkenntnis vom 20. Februar 2026 eine ordentliche Revision im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) direkt beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Gem § 25a Abs 5 VwGG ist die Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen. Mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes (datiert…
…2025 bereits nach Ablauf der Revisionsfrist erfolgt ist. Ebenso ist die postalische Einbringung der Revision beim Verwaltungsgericht am 24. April 2025 als verspätet zu qualifizieren. Wurde bei einer (ordentlichen) Revision die Einbringungsfrist versäumt, so hat das Verwaltungsgericht diese gemäß § 30a Abs 1 VwGG ohne weiteres…
…Markus Knechtl LL.M. in der Verfahrenshilfesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Bewilligung der Verfahrenshilfe im Verfahren wegen der Erhebung einer ordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 15. April 2021, RV/7103009/2020, betreffend Einkommensteuer 2017 zur Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den Antrag des X, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im Verfahren betreffend die Erhebung einer ordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 22. September 2016, RV/2100819/2014, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf…
… 25a Abs 1 VwGG ist gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Gegen die Beschwerdeführerin (Bf) wurde wegen des ihr angelasteten Vergehens: Abstellen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W- in einer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Revision des Finanzamtes XX gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 12.1.2015, RV/5101604/2014 (mitbeteiligte Partei: mP) beschlossen: Die Revision wird zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…