…wie Urkunden und Dokumente, die bereits bei Vertragsabschluss bestanden haben. Der Umstand, dass der OECD-Kommentar 1992 (bzw. 1994) bei Vertragsabschluss der österreichischen DBAs noch nicht existent war, nimmt ihm sonach nicht die rechtliche Wirkung für deren Auslegung. 20. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…steht. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z. 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Portugal hat zwar gegen die Kommentierung des Artikels 5 zahlreiche Bemerkungen mit Vorbehaltswirkungen eingebracht, die…
…Kommentar dazu gegebene Auslegung zugrunde zu legen. Dieser Empfehlung wäre daher Folge zu leisten. Hinsichtlich der Frage des Verhältnisses des Kommentars in seiner jeweils geltenden Fassung zu früheren Fassungen des Musterabkommens folgt das Bundesministerium für Finanzen den in Z 33 ff der Einleitung zum OECD…
…stehen. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003 (Z 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für…
…die sich aus den Kommentaren, die den einzelnen Bestimmungen des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt. In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung in dem Maße…
…gestellt werden. Rz 2512: Die laufend erfolgenden Kommentarrevisionen sind insofern zu berücksichtigen, als der revidierte OECD - Kommentar (in seiner jeweils geltenden Fassung) auch auf (vor der jeweiligen Revision) abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden ist. Dies setzt voraus, dass der aktuelle Kommentar - unter Beachtung des Gesamtzusammenhanges der Abkommensbestimmung …
…ist einzuräumen, dass die erst im Update 2003 in den OECD-Kommentar aufgenommene Regelung des vorletzten Satzes der Ziffer 17 zu Art. 5 OECD-MA, wonach Überwachungstätigkeiten immer vom Bau- und Montagebegriff miterfasst sind, im UNO-Kommentar zu Artikel 5 nicht vorzufinden ist. Es ist…
Der OECD-Kommentar zu Artikel 17 des OECD-Musterabkommens stellt in Absatz 11 u.a. folgendes klar : "Absatz 1 des Artikels behandelt Einkünfte, die einzelne Künstler..... aus ihrer persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen. Absatz 2 behandelt Situationen, in denen Einkünfte aus ihren Tätigkeiten bei anderen Personen…
…in solchen Fällen Art. 3 Abs. 2 des Abkommens anzuwenden und es ist folglich diese Frage nach dem innerstaatlichen Recht der das Abkommen anwendenden Staaten zu entscheiden (Z 8.7 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA). Da Art. 3 Abs. 2 des Abkommens beiden…
…Fällen Art. 3 Abs. 2 des Abkommens anzuwenden und es ist folglich diese Frage nach dem innerstaatlichen Recht der das Abkommen anwendenden Staaten zu entscheiden (Z 8.7 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-MA), wobei sodann der Ansässigkeitsstaat der entsandten Arbeitskräfte gemäß Art. 23…
…auch immer die Funktionen und Risken der involvierten Unternehmen zu beachten sind und es daher zu einer Veränderung (Anpassung) der Verrechnungspreise kommen kann. So sind gemäß OECD-Kommentar bei reinen Innentransaktionen innerhalb des Stammhauses und der Betriebsstätte, die den Gesamtgewinn des Unternehmens nicht beeinflussen können…
…Vertragsrechtskonvention für das OECD-Musterabkommen (idF: OECD-MA) für die Vertragsstaaten rechtliche Relevanz (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 31.7.1996, 92/13/0172). Der OECD-Kommentar verweist darauf, dass die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze für die Auslegung und Anwendung des dem Artikel 9 OECD-MA zugrundeliegenden…
…2 OECD - MA entspreche - seien Vergütungen für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen nur dann als Lizenzgebühren zu klassifizieren, wenn dies unter den Begriff Know-how falle. Auf die entsprechenden Ausführungen des Kommentars zum OECD - MA - wo die Rechtsansicht des Finanzamtes geteilt werde - werde…
…http://www.oecd.org/ctp/treaties/PermanentEstablishment.pdf). Seitens der Schweiz könnte weiters geltend gemacht werden, dass auch die Nutzung verschiedener Räumlichkeiten in einem Gebäude (Operationssäle und Tagesklinik-Kojen) zusammenzufassen sind (4.5 und 5.4 des geltenden OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA…
…14-110, sowie Abs. 3 des OECD-Kommentars zu Art. 14 OECD-MA idF vor dem Update 2000). Daher findet nach Ansicht des BMF auch der "authorized OECD approach" (AOA) in dem Umfang, in dem er für die Betriebstättengewinnzuordnung als maßgeblich erklärt worden ist, auf…
…und dem Umstand, dass die Herbeiführung einer Doppelnichtbesteuerung grundsätzlich nicht Sinn und Zweck eines DBA sein kann, nicht zu teilen. Auch wenn diese Überlegungen nicht ausdrücklich im OECD-Kommentar zum Musterabkommen 1977, welches nach Ansicht der Bw als Auslegungshilfe anzuwenden sei, aufscheinen, kann nach hierortigem…
…Art 17 Abs 1 OECD-MA nachgebildete Bestimmung enthält lediglich eine beispielhafte Aufzählung von Künstlern. Die Tätigkeit als (bloß) Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist in Art 17 des DBA Schweiz jedoch nicht angesprochen. Nach den Ausführungen in Absatz1 Z 3. des OECD-Kommentars gilt der Artikel…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
…in die 183-Tage-Frist einzurechnen. Denn erst ab Überfliegen der Landesgrenze des Einsatzlandes ist "Physische Anwesenheit" in diesem Land gegeben. Angesichts der im OECD-Kommentar getroffenen Regelung bleibt für eine Interpretation auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 1992 kein Raum; die in RZ 51 getroffene…
…mit dem OECD-Update 2003 und dem dort erstmals aufscheinenden "Painter-Example" begonnen haben, hatten indessen eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebstättenbegriffes zum Ziel (EAS 2535). Diese Entwicklung soll der Rechtsauffassung zahlreicher OECD-Staaten Rechnung tragen und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss…