…Tatbestand der Bewirtschaftung (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO) Rz 71: Die Bewirtschaftung kann sowohl Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als auch solche des Umlaufvermögens betreffen. Liebhaberei ist anzunehmen, wenn sich Wirtschaftsgüter in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen und typischerweise einer…
…1 LVO nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maße für die Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen, noch handelt es sich dabei um Eigenheime, Eigentumswohnungen oder um Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten iSd § 1 Abs. 3 Z 3 LVO. Solange sich im Rahmen der Einkünfte aus…
…eine Nutzung der Liegenschaft samt Biotopanlage möglich gewesen wäre (siehe Mietverträge im Dauerakt, z.B. Mietvertrag MR, 100 m², 5.000,00 S monatlich; Mietvertrag GP, gesamter erster Stock, 3.500,00 S monatlich, etc.). Nur in einem einzigen Fall wird einer Mieterin im Rahmen…
…eine Nutzung der Liegenschaft samt Biotopanlage möglich gewesen wäre (siehe Mietverträge im Dauerakt, z.B. Mietvertrag MR, 100 m², 5.000,00 S monatlich; Mietvertrag GP, gesamter erster Stock, 3.500,00 S monatlich, etc.). Nur in einem einzigen Fall wird einer Mieterin im Rahmen…
…der Skripten und Vorträge sowie für die wissenschaftliche Tätigkeit des Bw. als Ganzes. Auch die Studenten könnten die Bibliothek in Zusammenarbeit mit dem Bw. benützen. Die Zweckbestimmung und Ausstattung dieses Raumes machten eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung denkunmöglich. Die Büroräumlichkeit sei somit der…
…dass keine Zweigstelle im Sinne der WTBO vorgelegen sei; dazu müsse entgegnet werden, dass dies keine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung sei. Denn die steuerlichen Richtlinien bestimmen nicht unter dem Begriff Arbeitszimmer fallende Kanzleiräumlichkeiten, deren Einrichtung eine Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung typischerweise ausschließe…
…LVO in der auf den Streitfall anzuwendenden Fassung BGBl. II Nr. 358/1997 ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen…
…ist, der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen könne. Daran kann nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates im Hinblick auf die vermietete Kleinwohnung jedoch kein Zweifel bestehen…
…ist, der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen könne. Daran kann nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates im Hinblick auf die vermietete Kleinwohnung jedoch kein Zweifel bestehen…
…der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen könne. Daran kann nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates im Hinblick auf die vermietete Kleinwohnung in Wien jedoch kein Zweifel…
…der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eigne, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen könne. Daran kann nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates im Hinblick auf die vermietete Kleinwohnung in Wien jedoch kein Zweifel…
…Zwecken dienende Nutzung der Liegenschaft in den Raum gestellt. Erst im Rahmen der Betriebsprüfung war es der Behörde auf Grund der nunmehr vorgelegten Unterlagen (insbesondere Baupläne uä.) möglich, jenen Anteil exakt zu ermitteln, welcher auf die ausschließlich den privaten Wohnzwecken - und damit der privaten Lebensführung …
…1. aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder 2. aus…
… 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung ist zunächst zu prüfen, ob es sich bei der fraglichen Tätigkeit um die Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich im besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (z.B. Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und…
…für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (ZB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen oder Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen (Z 1 leg. cit.) oder bei Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere, in der Lebensführung begründete Neigung…
…wenn Verluste entstehen aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder…
…besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (zB Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen oder Z 2: aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen…
…Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (beispielsweise Wirtschaftsgüter, die der Sport- und Freizeitausübung dienen, Luxuswirtschaftsgüter) und typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechen. Gemäß Z 2 der letztzitierten Norm gilt das gleiche für Verluste aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der…
…bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. B. Kleine Vermietung Eine sogenannte "kleine Vermietung" liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für die Nutzung im Rahmen der Lebensführung in Form der Befriedigung…
…Lebensführung handle. Da der Bw. in seinem Haushalt bereits eine Kamera habe, sei die Anschaffung der Spiegelreflexkamera im Jahr 2010 in keinster Weise privat veranlasst gewesen. Wie er in seiner Stellungnahme ausführe, sei die Anschaffung beruflich unumgänglich gewesen, werde diese auch von Schülern im Rahmen…