…sie diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind." (§ 184 Abs. 1 BAO). Wenn in der Beschwerde eingewendet wird, die Lohnkonten seien entsprechend den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes geführt worden, so sind dies Umstände, die im weiteren Verfahren…
…Nichtvorlage von Lohnkonten lag ein offensichtliches Missverständnis vor bzw. stützte die Bf deren Nichtvorlage letztlich auf deren fehlende Notwendigkeit zur Beurteilung des Sachverhaltes. Eine mangelhafte Erfüllung der die Bf treffenden Mitwirkungspflichten ist für das Bundesfinanzgericht damit nicht zu erblicken. An die Bf werden sowohl von…
…Verfahrensparteien ist die Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Zwangsstrafen gemäß § 111 BAO strittig. Mit dem an die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18.02.2015 wurde wegen Nichtvorlage von Unterlagen im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben…
…gestellt. Der GPLA-Prüfer hat auch in den Bezug habenden Berichten vom 29.12.2015 vermerkt, dass er in Lohnkonten, Arbeitsaufzeichnungen, Dienstpläne und Buchhaltung Einsicht genommen hat. Welche Dienstpläne von der Finanzpolizei im Rahmen der Kontrolle am 07.03.2013 fotografiert wurden, ist aktenkundig. Zu…
…folgendes Ersuchen an den Vertreter des Berufungswerbers "Da es Herrn ... im Zuge des Berufungsverfahrens jetzt offensichtlich möglich war, durch die Nachreichung von Lohnkonten teilweise seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen, welchen er trotz wiederholten Ersuchens während der Prüfungsphase nicht nachgekommen war, wird er nun nochmals ersucht…
…vorhanden, sodass eine Beweisführung nicht möglich wäre. Die Vertreterin des Finanzamtes führte aus, dass die Höhe der Umsatzsteuer 2001 nicht Gegenstand des Haftungsverfahren und im Übrigen die Schätzung erst nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens wegen Nichtvorlage von Belegen erfolgt wäre. Die schuldhafte Pflichtverletzung werde darin gesehen…
…pauschal verrechneten Leistungssumme vorgelegt. Aufwand und Vorsteuer aus dieser Rechnung würden nicht anerkannt werden. Ad TZ 3: Die Verbindlichkeit sei durch Aufrechnung beglichen worden. Der Vorsteuerabzug sei wegen der pauschalen Leistungsbeschreibung in der Rechnung und der Nichtvorlage von Unterlagen, die den Bestimmungen des § 11 UStG…
…Steuersätzen zu versteuern sind, und die einbehaltene Lohnsteuer festzuhalten. Die Eintragung der monatlichen Bezüge von Jänner bis Dezember in das Lohnkonto 1995 des EG., aufgegliedert in laufende und sonstige Bezüge sowie der einbehaltenen Sozialversicherung und Lohnsteuer durch die Berufungswerberin lässt darauf schließen, dass dem Herrn…
…berücksichtigten Zugehörigkeit der Geschäftsführerin ES. zum Kreis der begünstigten Behinderten beruhen. 2.12 1995: L/N 22.420: L/Soll 63.024 zu L/Ist 40.604. Aus den im Lohnkontoordner befindlichen, handschriftlichen Notizen zur Berechnung von DB, DZ, KommSt u. LSt sei klar ersichtlich…
…ZKO 4 - Meldungen Von der Fa. ***Fa3*** wurden über den gesamten Zeitraum der Geschäftsbeziehungen ZKO 4 Meldungen abgegeben, dies bedeutet, dass die Arbeiter dem geprüften Unternehmen überlassen wurden und somit ist das geprüfte Unternehmen verpflichtet eine Abzugssteuer bei Nichtvorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung für das ausländische Unternehmen…
…die Nichtvorlage entsprechender Belege bildet. Da innerhalb des Spannungsfeldes dieser Argumente eine exakte Aufteilung zwischen betrieblichen und privaten Verwendungszwecken anhand der gegebenen Beweislage und ohne aktive Mitwirkung der Beschuldigten nicht möglich erscheint, ist in gesamthafter Wertung der genannten Umstände für Zwecke des Finanzstrafverfahrens von einer…
…nicht beliebig festgesetzt werden und Löhne nur nach dem (niedrigen) kollektivvertraglichen Tarif bezahlt werden. Gerade bei der Bf wäre es von Beginn an zu großen Fluktuationen gekommen. Wie aus den Lohnkonten ersichtlich sei, wären allein in den Jahren seit Betriebsbeginn über 100 Arbeitskräfte beschäftigt worden…
…der W-GmbH für das Jahr 2006 ein Monatslohn von 1.200 sfr bzw. ein Jahreslohn von 14.400 sfr ausgewiesen ist. Mit Schreiben vom 12. Juli 2007 ersuchte das Finanzamt den Berufungsführer um Vorlage des Jahreslohnausweises 2005, sämtlicher monatlicher Lohnzettel, der Lohnkonten des Arbeitgebers…
…zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung ist in der Nichtvorlage entsprechender Unterlagen im Zuge der Überprüfung, ob…
…sind und die auf den Lohnkonten aufscheinen. 2. Schätzungsberechtigung: Formelle Mängel von Büchern und Aufzeichnungen berechtigen nur dann zur Schätzung wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis nicht mehr glaubwürdig erscheint. Durch die Nichtführung (oder Nichtvorlage bei der Prüfung) von Arbeitszeitaufzeichnung für den gesamten…
…zeuge vielmehr von entsprechender Sorgfaltspflicht, wenn sich der Bf. an die steuerliche Vertretung der GmbH gerichtet habe, zumal hier auch entsprechendes Fachwissen gegeben sei, um die notwendigen Auskünfte zu geben. Insofern gehe auch der Vorwurf der Abgabenbehörde, wonach er nicht Einsicht in die Bücher, Lohnkonten…
…Fall der Nichtvorlage bzw. ungenügenden Vorlage dieses Lohnzettels innerhalb dieser Frist wurde der Bw. darauf aufmerksam gemacht, dass die Entscheidung über dessen Berufung auf Grundlage der Aktenlage erfolgen werde. Gemäß dieser sei der Bw. vom 1. Jänner 2007 bis zum 21. Dezember 2007 von der…
…Nichtvorlage der Buchhaltung wurden die Bemessungsgrundlagen gem § 184 BAO geschätzt. Da nicht mit Vorlage einer Liquidationsbilanz zu rechnen ist, umfasst der Prüfungszeitraum die Jahre 2000 - 2002. Hinweis auf eine nichtordnungsgem Buchhaltung: Lohnsteuerprüfung: Es wurden keine Lohnkonten 2000 vorgelegt. Für das Jahr 2001 fehlte das Lohnkonto…
…auf deren glaubwürdige und unwidersprochene Angaben in der mündlichen Verhandlung. Dass ***GF*** ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin zunächst im Rahmen eines (unselbstständigen) Dienstverhältnisses ausgeübt hat, ergibt sich aus den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Lohnkonten 2010 bis 2013. Darin wird ***GF*** als LSt-, DB- und DZ-pflichtige…
…samt Zuschlägen 2003 in Höhe von € 1.321,16, Lohnsteuer 2004 in Höhe von € 25.344,80, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen 2004 in Höhe von € 4.440,69 angefallen sind. Wegen Nichtvorlage der Lohnkonten mussten die Lohnabgaben für den…