…entsprechen, die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen, wenn nicht begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Auf Grund der festgestellten Nichtordnungsmäßigkeit haben die Bücher und Aufzeichnungen die Vermutung ordnungsmäßiger Führung…
…formellen und materiellen Nichtordnungsmäßigkeit wolle die Bw lediglich eine Umsatzhinzurechnung in Höhe des fehlenden Wqrensiensatzes zulassen. Dieser Ansicht könne sich die BP nicht anschließen. Fest stehe, dass ein Wareneinsatz in nicht unbeträchtlicher Höhe in den Büchern nicht aufscheine. Da es sich bei der berechneten Fehlmenge…
…schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weiteer Auskunft über Umstände veweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind (Abs. 2). Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach…
…schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind (Abs. 2). Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach…
…Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskünfte über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind. Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den…
…131 entsprechen, die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zu Grunde zu legen, wenn nicht begründeter Anlass gegeben ist, ihre sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Aufgrund der festgestellten Nichtordnungsmäßigkeit haben die Bücher und Aufzeichnungen die Vermutung ordnungsmäßiger Führung…
…Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Obige Feststellungen berechtigen die Abgabenbehörde mangels Vorlage sowie aufgrund festgestellter Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung zur Schätzung gemäß § 184 BAO. Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen einer Schätzung. Diese Schätzungsmethode geht davon aus, dass es bei mangelhaften Aufzeichnungen…
…dann zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. Nach Abs. 3 ist zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er…
…folgerte die Außenprüferin Daniela Linzer aus der Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung gemäß §§ 131 BAO in Verbindung mit § 163 BAO die Zweifelhaftigkeit der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen und brachte gemäß § 184 BAO einen jährlichen Sicherheitszuschlag in Höhe von 5 % der Nettoerlöse zuzüglich Umsatzsteuer in Anwendung…
…aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Im fortgesetzten Verfahren wurde die Bw. nachweislich aufgefordert, ihre Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen betreffend die streitgegenständlichen Jahre vorzulegen. Mit Schriftsatz vom 9. Mai 2011 teilte der Masseverwalter der Bw. mit, dass…
…schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen wesentlich sind (Abs. 2). Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach…
…dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen gem. Abs. 1 wesentlich sind. Nach § 184 Abs. 3 BAO ist weiters zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Schätzungsberechtigung besteht für die Behörde sowohl bei materiellen als auch bei formellen Unzulänglichkeiten der Aufzeichnungen. Der Umstand, dass Grundaufzeichnungen nicht mehr vorhanden sind, stellt einen gravierenden Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dar, wodurch die Schätzungsbefugnis der…
…dann zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. Nach Abs. 3 ist zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er…
…einwandfreie Unterlagen, Aufzeichnungen und sonstige Beweise zuverlässig ermitteln und berechnen lassen (vgl. VwGH 30.9.1998, 97/13/0033). Zu schätzen ist schließlich, wenn die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die von vorneherein ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtliche Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten der Geschäftsaufzeichnungen,…
…Abgabenbehörde, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen, wobei alle Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Gemäß § 184 Abs. 3 BAO ist ua. dann zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. § 184 Abs. 4 BAO bestimmt, dass die Abgabenbehörde die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen hat, wenn der Abgabenpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen…
…sachliche Richtigkeit seiner formell mangelhaften oder unrichtigen Aufzeichnungen zu beweisen und damit der ansonsten bestehenden Schätzungsberechtigung entgegenzuwirken (vgl. VwGH 11.1.2.1990, 89/14/0109). Die Schätzungsberechtigung ist ebenso nicht davon abhängig, ob formelle Mängel der Bücher oder Aufzeichnungen auf ein Verschulden eines Steuerpflichtigen…
…die Bücher oder Aufzeichnungen vorgenommen worden sind, und für die Belege, Geschäftspapiere und sonstigen Unterlagen vom Schluß des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen; bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr laufen die Fristen vom Schluß des Kalenderjahres, in dem das Wirtschaftsjahr endet. (2) Hinsichtlich der…
…geführten Büchern der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. Bareingänge und Barausgänge sollen täglich in geeigneter Weise festgehalten werden. Die zu Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege sollen nach § 131 Abs. 1 Z 5 BAO derart geordnet aufbewahrt werden, dass die Überprüfung der…