…werden könne, da er diese Vorgehensweise nicht vorsehe, ist die höchstgerichtliche Rechtsprechung entgegenzuhalten. Denn auch ein Nichtfeststellungsbescheid ist als Bescheid nach § 188 BAO betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften anzusehen. Daher hat auch ein solcher Bescheid nach § 191 Abs. 1 lit. c BAO…
Daher wurden die Beschwerdevorentscheidungen sowohl betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren zur Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO als auch betreffend die (Nicht)Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO (deren rechtswirksame Zustellung wurde jedoch auch von den Beschwerdeführern zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens eingewendet, obwohl diese…
…wenn sie den Gesellschaftern der Hauptgesellschaft bekannt ist, eine Mitunternehmerschaft der Unterbeteiligten im Verhältnis zur Hauptgesellschaft. Die Unterbeteiligten sind diesfalls in den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der Hauptgesellschaft aufzunehmen (vgl. VwGH 15.1.1991, 87/14/0053). Im gegenständlichen Fall…
…steuerlich nicht anzuerkennen wäre. Gleichzeitig wurde die Nichtfeststellung der Einkünfte der Bw aus Vermietung und Verpachtung auch für das Jahr 2006 bescheidmäßig ausgesprochen (Bescheid vom 5. 2. 2009). Die beantragte Aufteilung der Einkünfte aus der Vermietung der laut Grundbuch im Eigentum von Herrn E.A…
…gewesen. Das sei die Wahrheit. Gesellschafterbeschlüsse über die Form oder die Verteilung des Gewinnes hätten sie nicht gefasst. Herr B war aber überzeugt, dass 80% der Einkünfte aus der Berufungswerberin ihm von Anfang an zugestanden seien. Belege dafür gebe es keine. Auch Frau A meine…
…Rechtsprechung die Kriterien, die für Verträge von nahen Angehörigen entwickelt wurden, anzuwenden und unter diesen Gesichtpunkten zu prüfen sind. Im berufungsgegenständlichen Verfahren ist nicht strittig, ob eine GesbR eigene Rechtspersönlichkeit hat, sondern ob der Bw. als Miteigentumsgemeinschaft Einkünfte aus einer Vermietungstätigkeit zugeflossen sind. Die Rechtspersönlichkeit…
…hat die ihr von der Bw. und von FG vorliegenden Ausführungen lediglich mit dieser Feststellung gewürdigt. Dass familienfremde Personen (Sekretärin) in diesem Raum beschäftigt sind, wurde nie behauptet. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen…
…die Privatzimmervermietung jedoch zurückgegangen sei, weshalb die geringen Einnahmen 2003 von € 257,- bei den selbständigen Einkünfte von Frau A miterfasst worden seien, für 2004 keine Feststellungserklärung mehr abgegeben werde und um Löschung der Steuernummer betreffend die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ersucht werde. Am 15…
…vom 11. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 3. Jänner 2012 betreffend Nichtfeststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung…
…vom 11. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 3. Jänner 2012 betreffend Nichtfeststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung…
…GmbH als Rechtsnachfolgerin der B-GmbH, an die FG-GmbH und an FG (Nichtfeststellung von Einkünften bei der "B-GmbH und Mitgesellschafter") sowie an die FG-GmbH und an FG (Nichtfeststellung bei der "FG-GmbH und Mitgesellschafter") gerichtet gewesen. Diesen Erledigungen sei die Bescheidqualität zu…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 26. April 2004 betreffend Nichtfeststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 1992 nach der am 5. März 2008 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird…
…BAO eingereicht worden. Die in der Folge ergangenen Erledigungen des Finanzamtes, mit welchen ausgesprochen wurde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die genannten Jahre nicht vorzunehmen sei, seien der zustellbevollmächtigten GmbH am 25. Februar "2004" (gemeint ganz offensichtlich: "2002";so auch das…
…vom Finanzamt allein auf die Tatsache der - jahrelang akzeptierten - Änderung von "echt auf unecht" gestützt. Ein anderer Wiederaufnahmegrund sei nicht ersichtlich. Zur "Nichtfeststellung" von Einkünften: Das Interesse an der Erweiterung der Beteiligung von einer echten auf eine unechte stille Beteiligung sei "fremdvergleichsmäßig auf beiden Seiten…
…- jedenfalls als eigenes Wirtschaftsgut anzusehen, welches neben der Beteiligung am Nominalkapital der ungarischen VNTkft bestanden habe. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend (Nicht)Feststellung von Einkünften für 2002: Die Bw. begründen ihre Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes ausschließlich damit…
…85) der Parteien - ohne unnötigen - Aufschub - zu entscheiden. Über Abgabenerklärungen ist ein Bescheid auch dann zu erlassen, wenn keine Abgaben festzusetzen (bzw. bei Einreichung von Feststellungserklärungen: wenn keine Einkünfte festzustellen) sind. Wird eine Abgabenerklärung bei der Abgabenbehörde eingereicht, so unterliegt diese der behördlichen Entscheidungspflicht (vgl…
…als Bescheide wirksam geworden, weshalb die dagegen eingebrachten Berufungen unzulässig seien. Lediglich der an die A GmbH (zu Handen des A) gerichtete Bescheid vom 26. März 2001 betreffend Nichtfeststellung von Einkünften für 1994 sei wirksam geworden, allerdings nur gegenüber der A GmbH, nicht gegenüber dem…
…worden. Die in der Folge ergangenen Erledigungen des Finanzamtes, mit welchen ausgesprochen wurde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die genannten Jahre nicht vorzunehmen sei, seien der zustellbevollmächtigten GmbH am 25. Februar 2002 (so auch das Übernahmedatum laut Rückschein) zugestellt worden. Dieser…
…2002 betreffend Nichtfeststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb für den Zeitraum 1999 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe (1) Strittig ist im Berufungsfall allein die Frage, ob eine steuerliche Mitunternehmerschaft (in Form einer atypisch stillen Gesellschaft) vorliegt - und daher gemeinschaftliche Einkünfte gemäß…
…zukommen sollten. Demnach hat der Stille "Anspruch auf die Auszahlung seines Kapitalkontos zu- bzw- abzüglich des Standes seines Verrechnungskontos." Im Nachtrag vom 14.- Dezember 1988, mit welchem eine Umwandlung von der stillen in eine unechte stille Gesellschaft erfolgen sollte, heißt es zwar - ganz allgemein - , dass…