…erbrachte dann eine Festsetzung für den Zeitraum 2-12/2003 in der Höhe von € 29.326,99, die letztendlich durch eine Veranlagung vom 2. August 2005 auf € 27.826,99 reduziert wurde. Für das Jahr 2004 wurden die Voranmeldungen wiederum durchwegs verspätet eingereicht…
…eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer iHv. insgesamt 5.607,00 € (01 - 12/2008: 4.452,00 €; 01 - 03/2009: 1.155,00 €) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, indem für die genannten Zeiträume keine Voranmeldungen eingereicht…
…ein Umsatzsteuerbetrag (Vorauszahlungen) von 5.816,70 € verkürzt worden. Hinsichtlich der Zeiträume 10 und 11/2006 (laut USO-Prüfung Zahllasten iHv. 3.124,88 € bzw. 6.156,36 €; ab 12/2006 Einstellung der Geschäftstätigkeit) seien weder (Umsatzsteuer-)Voranmeldungen eingereicht noch Vorauszahlungen entrichtet…
…Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten…
…vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von € 100.000,00 bzw. € 30.000,00 (Fassung ab dem 1. Jänner 2011) nicht überstiegen haben, entfallen, wenn die errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden war oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben hatte…
…Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die Monate März bis Dezember 2009 verteilten Restsumme an auf Basis der verfügbaren Daten geschätzter Umsatzsteuer abzüglich - zugunsten des Beschuldigten im Finanzstrafverfahren - einer Vorsteuer von 10 %); ebenso hatte er bis zu diesem Zeitpunkt die diesbezügliche Voranmeldung dem Finanzamt zu übermitteln…
…weiters) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 01-05/2002 und 07/2002 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in der Höhe von € 8.262,02 bewirkt und dies…
…auszuräumen. Für die Einleitung des Strafverfahrens sprechen zunächst die oben dargelegten unbedenklichen Feststellungen der Betriebsprüfung. Tatsache ist, dass für die genannten Voranmeldungszeiträume keine Voranmeldungen eingereicht wurden und keine Vorauszahlungen entrichtet wurden. Dies wird von der Bf. auch nicht bestritten. Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…Abs. 2 FinStrG zufolge die Tat bereits dann versucht, wenn der Täter seinen Entschluss sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Eine allfällige Strafbarkeit wegen einer bereits als ausführungsnahe Handlung zu wertenden Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und damit versuchter Hinterziehung nach §§ 33 Abs…
…der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm eine Schätzung wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zum Anlass, um gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. Im Strafakt erliegt…
…hingegen, wurden seitens der Bw. keine Voranmeldungen (mehr) eingereicht, sondern lediglich die, von der Beschuldigten im Schätzungsweg unter Zugrundelegung der erzielten Mieteinnahmen (ohne Berücksichtigung jeglicher Vorsteuern für getätigte Ausgaben) ermittelten, Zahllasten zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten entrichtet. Damit steht aber für das gegenständliche Strafverfahren - unbestrittenermaßen - fest…
…zu spät gemeldeten Umsatzsteuerbeträge fest. Begründend wurde ausgeführt, dass die Festsetzung erfolgte, weil trotz Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen diese nicht bzw. verspätet eingereicht worden seien. Mit Berufungen (nunmehr: Beschwerden) vom 30.9.2013 bzw. 4.10.2013 wendete sich die BF gegen die Festsetzung…
…laut Verrechnungskonto zur StNr. 12 am 19. August 2008. Für den Zeitraum 01-12/2007 (weder Entrichtung von Vorauszahlungen, noch Einreichung von Voranmeldungen) wurde (wiederum nach diversen abgabenbehördlichen Erinnerungen) eine Umsatzsteuerjahreserklärung am 1. Juni 2009 eingereicht (steuerbare Umsätze: 116.846,48 €, davon steuerfrei 36…
…2 lit. a FinStrG nur Jahreserklärungen eingereicht worden. Für die Umsatzsteuerdifferenz in der Höhe von 27.095,08 € sei ein Ratenansuchen gestellt worden, da der Rückstand nicht auf einmal beglichen werden könne. "Da die Voranmeldungen bereits eingereicht wurden, sei der Tatbestand der Selbstanzeige erfüllt…
…die bestehenden Verdachtsgründe auszuräumen. Für die Einleitung des Strafverfahrens spricht, dass im Tatzeitraum weder Voranmeldungen eingereicht noch Vorauszahlungen geleistet wurden. Dieser Umstand wird von der Bf erst gar nicht bestritten, sie räumt in der Beschwerde vielmehr selbst ein, in Umsatzsteuerangelegenheiten sehr nachlässig gehandelt zu haben…
…wurde vom Bf. in den Streitjahren nie unterschritten, weshalb die Nichtabfuhr der Umsatzsteuer bzw. die Nichtabgabe von Voranmeldungen nicht von vornherein ins Kalkül gezogen werden konnte. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass als Umsatzsteuerbemessungsgrundlage nicht die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, sondern die erzielten…
…Bw. im Wesentlichen zu lit. a) an, dass ohne Kürzung der vorgelegten Einnahmen-Ausgabenrechnung auf Grund der geringen Umsätze überhaupt keine Vorauszahlungen bzw. keine Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen angefallen wären. Zu lit. b) werde nochmals mitgeteilt, dass die Erklärungen 2002 fristgerecht abgegeben worden seien…
…auszugehen, dass [bei den Beschwerdeführern] dieser bedingte Vorsatz nicht gegeben ist. Was die Mitverantwortung des Geschäftsführers anbelangt und den Umstand der ‚Wissentlichkeit‘, so gilt als allgemein angewendete Grundregel seitens der Finanzverwaltung immer der Umstand der Nichtabgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, verbunden mit der nicht zeitgerechten Entrichtung…
…Abgabe von Voranmeldungen im Sinne des § 21 Abs. 1 UStG 1994 setzt voraus, dass sich für den betreffenden Zeitraum (aufgrund der Selbstberechnung) überhaupt eine Abgabenschuld, d. h. eine Vorauszahlung ergibt (vgl. OGH vom 25.8.1998, 11 Os 41/98). Aus der bloßen Nichtabgabe von…
…daher entziehe es sich seiner Kenntnis, ob die Verpflichtung zur fristgerechten Abgabe von Voranmeldungen von R.K. eingehalten und ob eine Verkürzung der Umsatzsteuern in den inkriminierten Zeiträumen erwirkt worden sei. Zur Entscheidung wurde erwogen: Über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde durch…