…Tatbestand der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Gleich verhält es sich mit der ihm angelasteten Nichtabgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen des Jahres 2003 bis 2005, welche er zum Teil im Finanzstrafverfahren nachgereicht hat. Damit hat der…
…der geschuldeten Beträge bekannt gegeben habe, und zwar für Jänner bis Dezember 1997 in Höhe von € 92.589,99 und für Jänner bis Dezember 1998 in Höhe von € 63.952,04; und weiters 2) durch die nicht bzw. nicht fristgerechte Abgabe der Jahressteuererklärungen…
…Abs. 1 FinStrG gehört neben der Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht aber auch das Bewirken einer Abgabenverkürzung; die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen an sich begründet keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung (Reger/Hacker, Kneidinger, aaO, K 33/41). Dafür, dass infolge der Schätzungen Abgabenverkürzungen eingetreten wären…
…die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen eine vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dar, und sei gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG als Finanzordnungswidrigkeit mit einer Strafdrohung bis zu € 5.000,00 strafbar. Dagegen beantragte die Bw. ohne weiteres Vorbringen die Vorlage der…
…auch mit dem Bereich der Finanzstrafsachen befassten Bediensteten der Bundesfinanzverwaltung (unentgeltlich) beraten bzw. unterstützt wurde (vgl. dazu den Aktenvermerk vom 9. August 2011; Seite 46 des Strafaktes), von der Finanzstrafbehörde erster Instanz der durch die vorsätzliche Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe der Jahressteuererklärungen (Einkommensteuer) für die…
…einerseits die Vermietung eines Objektes in B. (mehrere Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten) sowie den Bereich der EDV-Dienstleistungen betroffen. Auch für die Jahre 2001 und 2002 habe es zu Schätzungen kommen müssen, da keine Jahressteuererklärungen beim Finanzamt eingereicht worden seien. Für die Monate 1-3/2005…
…werden, dass die Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen 2002 bis 2004 vom Gedanken des Bw. getragen war, dass diese eine zu geringe Abgabenfestsetzung zur Folge haben würde. Somit fehlt es im gegenständlichen Fall an der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zu Grunde gelegten versuchten Abgabenhinterziehung gemäß …
…140,13 gegenüber den wegen Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen 2001 erfolgten Schätzung der Umsatzsteuerzahllast 2001 in Höhe von € 10.174,20 sowie zu einer Gutschrift an Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 9.332,07 gegenüber der erfolgten Schätzung der Einkommensteuerschuld für 2001 in Höhe…
…ergeben. Aber auch für die mit Nichtabgabe der von der Abgabenbehörde am 4. März 2002 zugesandten Jahressteuererklärungen 2000 und 2001 innerhalb der gewährten Frist (11. April 2002) vollendeten Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG erschließt sich der (wissentliche) Tatvorsatz aus den dargelegten Umständen…
…1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG durch Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen ist bei einem steuerlich erfassten Beschuldigten, dass es dieser ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die Nichtabgabe bzw. verspätete Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen, somit die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…nach § 33 Abs.1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG durch Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen ist, dass es der Bw. ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe der Jahressteuererklärungen, somit die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine…
…bekannt war, der Bf wurde vor dem Jahr 2000 jahrelang zur Einkommen - und Umsatzsteuer veranlagt, kann die Nichtabgaben von Jahressteuererklärungen keine Abgabenverkürzung mehr bewirken und stellt damit auch keinen Verdacht einer Abgabenhinterziehung dar (siehe dazu auch die Kommentarmeinungen zum Finanzstrafgesetz). Der Beschwerde war daher, wie…
…schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise in gleicher Weise wie bei den Voranmeldungszeiträumen umsatzsteuerpflichtigen Erlöse in der Jahressteuererklärung verheimlicht oder zu hohe Vorsteuern geltend macht, sodass…
…Jahres 2006 vom 11. März 2009 verwiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) führte im berufungsgegenständlichen Jahr 2006 eine Tabaktrafik in Form eines Einzelunternehmens. Infolge Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen für Umsatz- und Einkommensteuer wurden durch die Abgabenbehörde erster Instanz im Zuge der Jahresveranlagung der Bw. die Bemessungsgrundlagen gem. …
…Ablauf des 15. Februar 2006 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zu entrichten bzw. entsprechende Voranmeldungen einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist. Wegen Nichtabgabe der Abgabenerklärungen waren die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO durch das Finanzamt Salzburg-Stadt im Schätzungswege ermittelt worden. Mit Bescheiden vom 22. März 2006…
…dass der Bw. durch die Nichtabgabe der Abgabenerklärungen 2001 und 2002 bis zum Ablauf des 28. Februar 2003 bzw. bis zum Ablauf des 16. Februar 2004 (§ 134 Abs. 2 BAO) gegen die abgabenrechtliche Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht verstoßen und damit im Hinblick auf die genannten Jahressteuererklärungen…
…Pölten vorsätzlich b) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für 2009 die Verkürzung von Umsatzsteuer 2009 in Höhe von € 8.852,31 und Einkommensteuer 2009 in Höhe von € 8.852,31 (gesamt: € 17.704…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Einkommensteuer für die Jahre 2017 und 2018: Mit Bescheiden jeweils datiert vom 24. August 2020 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2017 und 2018 wurde wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen die Besteuerungsgrundlagen gem. § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt. Im Einkommensteuerbescheid für das…
…Nichtabgabe von Jahressteuererklärungen entsprechende Abgabenverkürzungen bewirken würde. Die Verkürzung bei der Einkommensteuer 2019 und 2020 ergibt sich daraus, dass der Beschuldigte, da er die Behörde nicht in Kenntnis seiner Einkünfte gesetzt hat, von einer zu niedrigen Schätzung ausgehen musste. In der mündlichen Verhandlung bestätigte der…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) und b.) It. Aktenlage durch die Nichtabgabe der Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung 2011 und 2012 ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. M. habe hiedurch die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…