…Betracht kommen (Näheres dazu siehe Rz 155 ff NeuFöR). Bei Erwerben, die zur Gänze oder teilweise unter die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 fallen, sind zuerst der (aliquote) Betriebsfreibetrag und dann der NeuFöG-Freibetrag von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Bei teilentgeltlichen Erwerben…
§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…
…von Gesellschaftsrechten bestehe. Die Umgründung stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betriebsübertragung, sodass im Hinblick auf die Erfüllung aller Anforderungen auch der Freibetrag nach dem NeuFöG zu gewähren sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 6. Oktober 2003 hat das Finanzamt im Wesentlichen dahingehend begründet, dass bei…
…In Streit gezogen wird, ob die Befreiung nach § 15 a ErbStG sowie auch der in § 5a Abs. 2 Z 2 des NEUFÖG hinsichtlich Betriebsübertragungen bestimmte Freibetrag für die Grunderwerbsteuer zur Anwendung gelangt. Nach § 15 a Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF…
…ausgefüllt habe. Es werde daher das im Hinblick auf die Grunderwerbsteuerbefreiung nunmehr berichtigte/ergänzte Formular beiliegend übermittelt und beantragt, die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung des NeuFöG-Freibetrages von € 75.000 neu festzusetzen. Vorgelegt wurde nochmals das NeuFö 3 in Kopie vom 25. April 2007, worauf…
…festzuhalten, dass es sich bei der Begünstigung gem. § 5a Abs. 2 Z 2 NEUFÖG, dh. bei dem Freibetrag von € 75.000 bezogen auf die Bemessungsgrundlage, um eine betriebsbezogene Begünstigung handelt, die pro Betrieb nur einmal, dagegen nicht je Betriebserwerber wie im Vorlageantrag begehrt, zu…
…festzuhalten, dass es sich bei der Begünstigung gem. § 5a Abs. 2 Z 2 NEUFÖG, dh. bei dem Freibetrag von € 75.000 bezogen auf die Bemessungsgrundlage, um eine betriebsbezogene Begünstigung handelt, die pro Betrieb nur einmal, dagegen nicht je Betriebserwerber wie im Vorlageantrag begehrt, zu…
…In Streit gezogen wird, ob die Befreiung nach § 15 a ErbStG sowie auch der in § 5a Abs. 2 Z 2 des NEUFÖG hinsichtlich Betriebsübertragungen bestimmte Freibetrag für die Grunderwerbsteuer zur Anwendung gelangt. Nach § 15 a Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF…
…dreifacher EW abzüglich ant. Freibetrag € 91.250) die 2%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 2.574,61 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde eingewendet, die Voraussetzungen für die Begünstigung nach § 5a NeuFöG (Freibetrag € 75.000) lägen vor. Zum Nachweis werden in…
…168,05 (= dreifacher EW € 418.813,53 abzüglich ant. Freibetrag € 273.750 zuzüglich dreifacher EW landwirtschaftl. Gst € 6.104,52) die 2%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 3.023,36 vorgeschrieben. Laut Begründung könne "gleichzeitig § 5a NeuFöG und § 3 Abs…
…von 17.731,70 € vorgeschrieben, wobei es die auf die Grundstücke entfallende Gegenleistung mit 961.585,09 € ermittelte und unter Ansatz des NeuFög-Freibetrages von 75.000,00 € auf eine Bemessungsgrundlage von 886.585,09 € kam. Bei der Berechnung wurde das…
… 5a Abs. 2 Z. 2 des NeuFöG enthaltene Freibetrag zur Anwendung kommen kann. Nach § 5a Abs. 1 NeuFöG liegt eine Betriebsübertragung vor, wenn 1. bloß ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine…
…und fortwirtschaftlichen Grundstücke. Sie subtrahierte davon gemäß § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG den Freibetrag von € 9.093,50 und gelangte so zu keiner Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Für die übrigen Grundstücke ermittelte die belangte Behörde gemäß § 7 Abs. 1 Z 2…
…EW II | 76.738,51 € | | 390.612,48 € davon 1/3 = 130.204,16 € abzüglich anteiliger Freibetrag NeuFöG in Höhe von 25.000,-- € ergibt eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 105.204,16 € x 2% = 2…
…EW II | 76.738,51 € | | 390.612,48 € davon 1/3 = 130.204,16 € abzüglich anteiliger Freibetrag NeuFöG in Höhe von 25.000,-- € ergibt eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 105.204,16 € x 2% = 2…
…EW II | 76.738,51 € | | 390.612,48 € davon 1/3 = 130.204,16 € abzüglich anteiliger Freibetrag NeuFöG in Höhe von 25.000,-- € ergibt eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 105.204,16 € x 2% = 2…
…abzüglich Freibetrag gem. NeuFöG) fest. Mit Bescheid vom 27. Juli 2010 wurde dieser Bescheid gemäß § 293 BAO dahingehend berichtigt, dass die Grunderwerbsteuer mit € 0,-- festgesetzt wurde, wobei die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (der anteilige land- und forstwirtschaftliche Einheitswert abzüglich des Freibetrages gemäß NeuFöG in…
…der Freibetrag für die Grunderwerbsteuerbemessung in Höhe von € 75.000. Das Formular wurde am 3. Feber 2003 ausgefertigt und unterschrieben sowie von der Wirtschaftskammer bestätigt. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 25. Juli 2005 wurde dahin begründet, dass für die Gewährung der Steuerbefreiung das Formular NeuFö…
…€ 278.073,92. Unter Berücksichtigung des (bislang bereits gewährten) Freibetrages nach NeuFöG von € 75.000 verbleibt eine Bemessungsgrundlage von € 203.073,92, die Grunderwerbsteuer ist daher mit 2 % im Betrag von € 4.061,48 vorzuschreiben. Dem Ansatz eine "Firmenwertes" laut vom…
…bzw. schenkungssteuerpflichtiger Erwerb verwirklicht worden sei. Die Schenkungssteuer sei demzufolge zur Gänze aufzuheben; in eventu sei der gesamte Freibetrag gemäß NEUFÖG bei der Schenkungssteuerbemessung zu berücksichtigen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 29. Jänner 2004 wurde dahin begründet, dass zwecks Feststellung des Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen, ob…