…3 BAO). Während dieser Frist ist eine Hemmung der Einbringung gegeben (§ 230 Abs. 2 BAO). Rz 1604: Eine Löschung oder eine Nachsicht ist insoweit zu widerrufen, als der Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid, mit dem die von der Abschreibung betroffene Abgabe festgesetzt worden ist, später aufgehoben (zB…
…6900 Bregenz, über die Beschwerde vom 29. Juni 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 26. Mai 2023 betreffend Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zu Steuernummer ***1*** ***2***/***3*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. Februar 2021 über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 BAO betreffend Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…Antrag vom 17. September 2014 ersuchte die Beschwerdeführerin (Bf.) durch ihre steuerliche Vertretung die Abschreibung eines bestehenden Abgabenrückstandes in Höhe von 5.889,28 € im Wege der Nachsicht oder durch Löschung von Amts wegen. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass der aushaftende…
…aufgehoben. II. Die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals: Finanzamt Innsbruck) vom 9. April 2019 wird betreffend Abweisung eines Ansuchens um Nachsicht hinsichtlich Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 68.638,51, Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 118.708,50, Umsatzsteuer 2004…
…133 Abs. 4 B-VG), zu beurteilen war. Bei den Fragen nach den Voraussetzungen für eine Nachsichtsgewährung und ob bzw. inwieweit der zugrundeliegende Abgabenanspruch im Abgabenverfahren einer Überprüfung zu unterziehen ist, folgt das Bundesfinanzgericht der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Auf die zitierten Erkenntnisse des VwGH wird…
…2***, über die Beschwerde vom 18. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18. Februar 2019 betreffend Abweisung eines Antrags auf Nachsicht gemäß § 236 BAO, [Steuernummer] nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…G., über die Beschwerde vom 20.08.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes G. vom 17.07.2013 betreffend Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs und Abgabewesen vom 30.6.2014, betreffend Nachsicht zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
Bezüglich der weiteren Begründung verweise er auf sein Nachsichtsgesuch vom 30.5.2014 bzw. auf die Beschwerde vom 7.8.2014. Es sei ihm demnach weiterhin nicht möglich, für seinen Lebensunterhalt bzw. seine Kranken- und Pflegekosten vollständig aufzukommen, weshalb die betraglichen Gegebenheiten im Nachsichtsgesuch bzw…
…123rd H., gegen den Bescheid des Finanzamtes L.I vom 23.04.2010 betreffend Nachsicht gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) in der Sitzung am 14.04.2016 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. April 2014, FA10/2014/003192, betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. April 2014, betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…| 55,-- | | Summe Ausgaben | 975,18 | | Summe Einnahmen | | 922,86 | Differenz | | - 52,32 Mit Bescheid vom 30. März 2005 hat das Finanzamt das Nachsichtsansuchen als unbegründet abgewiesen und die Abweisung damit begründet, dass die Bw…
…vom 21. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 25. Februar 2003 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber betrieb seit 1993 zunächst einen Heizungs- und Sanitär Großhandel. In den letzten Jahren arbeitete er allerdings…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend die Abweisung des Nachsichtsantrages vom 21. Juni 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…Berufung des Bw., vertreten durch Europa Treuhand Ernst&Young WP GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg Stadt betreffend Nachsicht vom 6. März 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…Adr***, vertreten durch ***Stb***, ***Stb_Adr***, über die Beschwerde vom 27. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Februar 2026 betreffend die Abweisung eines Nachsichtsansuchens gem. § 236 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, in Anwesenheit der Schriftführerin ***S*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…Enzinger Steuerberatungs-GmbH, Ederbastei 20, 8750 Judenburg, über die Beschwerde vom 9. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Juli 2024 mit dem ein Antrag auf Nachsicht nach § 236 BAO abgewiesen wurde, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die ***anwaltliche Vertretung GmbH***, ***Adresse anw. Vertr.***, über die Beschwerde vom 08.04.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 05.03.2024 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO, Steuernummer ***BF1Stnr2***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 04…