…warum dieses Fahrzeug nicht in der Kraftfahrzeugsteuererklärung angegeben worden sei, begründete der Bf dies damit, dass der betreffende Anhänger ein Einachs-Nachläufer iSd § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992 sei. Mit Schreiben vom 12.11.2012 wurde dem Bf die Absicht des zuständigen Finanzamtes…
…tätig. Für die von ihr eingesetzten Zugmaschinen und Container-Chassis wurde in den Jahren 2003 bis 2008 die Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG 1992 für den Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene geltend gemacht. I. Verfahren vor dem Finanzamt 1…
Im gegenständlichen Berufungsfall geht es ausschließlich um die Tatbestandsmäßigkeit der Befreiungsbestimmung des § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG 1992 für den Vor- und Nachlauf im kombinierten Verkehr. III. Festgestellter Sachverhalt/Beweiswürdigung 1. Die berufungswerbende Gesellschaft führt u.a. Güterbeförderungen im kombinierten Verkehr Straße/Schiene durch…
… 2 Z. 14 steuerbefreiten, ausschließlich im Inland zum Vor- bzw. Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene eingesetzten Fahrzeuge nicht ausgeschieden worden. Gemäß § 1 Abs. 2 KfzStG seien in die Vergleichsrechnung zur Ermittlung der steuerpflichtigen Anhänger nur die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr…
… 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992 in Anspruch genommen habe, wonach "Vor- und Nachläufe" unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit seien. Diese Voraussetzungen würden jedoch nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in allen Fällen vorliegen, da von der Beladestelle nicht - wie gefordert…
…höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, welche im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene für die Zustellung und Abholung von Containern mit mindestens 20-Fuß Länge, von auswechselbaren Aufbauten oder von bahnbeförderten Anhängern verwendet würden, ohne jede Einschränkung gegeben sei. In…
… 2 Abs. 1 Z.14 KfzStG 1992 der Vor- und Nachlaufverkehr im steuerrechtlichen Sinn eindeutig und unzweifelhaft festgelegt ist und dass es keiner weiteren Definition im kraftfahrrechtlichen Sinne bedarf und obschon auch der Bw. selbst in einerseiner Eingaben zugesteht, dass es sich beim KFG um…
… 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992 in Anspruch genommen habe, wonach "Vor- und Nachläufe" unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit seien. Diese Voraussetzungen würden jedoch nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in allen Fällen vorliegen, da von der Beladestelle nicht - wie gefordert…
…höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, welche im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene für die Zustellung und Abholung von Containern mit mindestens 20-Fuß Länge, von auswechselbaren Aufbauten oder von bahnbeförderten Anhängern verwendet würden, ohne jede Einschränkung gegeben sei. In…
…1 Z. 14 KfzStG 1992 der Vor- und Nachlaufverkehr im steuerrechtlichen Sinn eindeutig und unzweifelhaft festgelegt ist und dass es keiner weiteren Definition im kraftfahrrechtlichen Sinne bedarf und obschon auch die Bw. selbst in einer ihrer Eingaben zugesteht, dass es sich beim KFG um eine…
…aus denen ersichtlich sei, von welchem Konto die Zahlung für den Nachlauf der Versicherungszeiten erfolgt sei. In einem am 27.05.2013 geführten Telefonat gab die Bf dem Finanzamt bekannt, dass die Zahlung vom Konto des Gatten erfolgt wäre. Mit Einkommensteuerbescheid 2012 vom 17.06…
…treffen würden. Diese Schuldzinsen würden nicht die Privatsphäre des Bw. betreffen. Aus der Sicht des Bw. seien diese Schuldzinsen nachlaufende Kosten, somit dauernde Lasten bis zum Jahr 2015. Wenn diese nicht außergewöhnliche Belastungen seien noch Sonderausgaben, dann seien sie negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der…
…nicht der entfernungsmäßig nächstgelegene Bahnhof angefahren werde. Im Kombinierten Verkehr sei es ein allgemein anerkanntes Ziel, dass der Vor- und Nachlauf auf der Straße so kurz wie möglich gehalten werde. Dem Begriff "technisch" komme daher als Oberbegriff für verschiedene Aspekte der Technik auch die breitere…
…Brennverfahrens stellt sich nach subjektiver Beurteilung heraus, welche Menge vom Gesamtalkoholgehalt auf den Vorlauf, welche Menge auf den Mittellauf und welche Menge auf den Nachlauf entfällt. Da es sich bei der verwendeten Maische um sehr gute Qualitäten gehandelt hat, war der Anteil am Mittellauf geringfügig…
…als 3,5 Tonnen als Kraftfahrzeug im Sinne dieses Gesetzes. Unter dem Begriff "Anhänger" sind auch Sattelanhänger (siehe Rz 28) und Nachläufer zu verstehen. Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (Feld J "Art des Kraftfahrzeuges/Klasse"): Klasse O: Anhänger (einschließlich Sattelanhänger), diese unterteilen sich in: Klasse O1 …
…in Anspruch genommen werden, weil dieses Kraftfahrzeug gemäß § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG 1992 (Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene, siehe Rz 1426) steuerbefreit ist, kann die Ermäßigung für ein anderes steuerpflichtiges Kraftfahrzeug desselben Steuerschuldners in Anspruch genommen werden. Auf Antrag ermäßigt…
…Gesamtkosten (inklusive der Nebenkosten) angewendet werden. Dieses gilt nicht, wenn die Vorlaufkosten im Abgangsland und/oder die Nachlaufkosten im Zollgebiet der Gemeinschaft bekannt sind und von den reinen Luftfrachtgebühren getrennt ausgewiesen sind. In diesen Fällen sind nur die reinen Luftfrachtkosten entsprechend dem Anhang 23-01…
…im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr ins Drittlandsgebiet; steuerbefreit ist die Beförderung vom Gemeinschaftsgebiet ins Drittland, nicht jedoch die Beförderung von einem Drittland in ein anderes Drittland; für Vor- und Nachläufe zu solchen grenzüberschreitenden Güterbeförderungen, zB Beförderungen durch Rollfuhrunternehmer vom Absender zum Flughafen, Binnenhafen oder Bahnhof; für den…
…Nachweise nicht vorgelegt worden seien. Dagegen wurde von der steuerlichen Vertretung des Bf. mit Schreiben vom 26.08.2015 fristgerecht Beschwerde erhoben. Betreffend die Betriebsausgabe in Höhe von 36.246,06 € wurde ausgeführt, dass es sich um nachlaufende Betriebsausgaben, konkret Bürgschaftskosten, handle. Der Bf…
…Abs. 5 und 104 Abs. 9 für Fahrten im Vorlauf- und Nachlaufverkehr gelten auch für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger mit ausländischen Kennzeichen. (6) Auf ausländische Motorfahrräder finden die besonderen Bestimmungen des § 85 Anwendung. (7) Das Einbringen in das Bundesgebiet von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, bei…