19.2.5 Mitunternehmeranteil Rz 5912: Der steuerliche Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters besteht aus seinem Anteil (Quote) am Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft (starres und variables Kapitalkonto; unternehmensrechtlich Gesellschaftsanteil) einschließlich allfälliger Mehr- oder Minderwerte einer Ergänzungsbilanz und seinem Sonderbetriebsvermögen. Rz 5912a: Die Anschaffung oder Veräußerung einer Beteiligung an…
18.1.4.3 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen Siehe Rz 5964 ff.
19.5 Veräußerung und Aufgabe eines Mitunternehmeranteiles 19.5.1 Veräußerungstatbestände 19.5.1.1 Ausscheiden eines Gesellschafters Rz 5964: Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Mitunternehmerschaft stellt bei Entgeltlichkeit einen Veräußerungstatbestand dar. Dabei ist unerheblich, ob der Anteil an einen Neu- oder Altgesellschafter veräußert…
…ist das§ 6 Z 4 EStG 1988 Sonderbetriebsvermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzenanzuwenden. Rz 6009: Die Entnahme des Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen ohne gleichzeitige Veräußerung des Mitunternehmeranteiles kann eine Betriebsaufgabe darstellen, wenn dem Sonderbetriebsvermögen Teilbetriebseigenschaft zukommt. Rz 6010: Der Aufgabegewinn ist nach den unter Abschnitt…
…0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt er, darnach Mitunternehmeranteile an deutschen Betrieben sowie Geldvermögen aus deutschen Quellen an seine Kinder im Schenkungsweg zu übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter…
…beschwerdeführenden KG waren im Rückwirkungszeitraum des Art III UmgrStG als Komplementär die SC GmbH als Arbeitsgesellschafterin sowie als Kommanditisten JS zu 66 % und GS zu 34 % beteiligt. Sämtliche Mitunternehmeranteile wurden auf die GmbH übertragen, an der die Kommanditisten ebenfals zu 34 und 66 % beteiligt waren…
…Erklärung der X- GmbH und stille Beteiligung (im Folgenden: X- oder: X) gemäß Art. III UmgrStG geltend gemachte Steuerneutralität der Einbringung von atypisch stillen Mitunternehmeranteilen in die Y- AG (im Folgenden: Y-) versagt. Zur Vorgeschichte: Mit Erledigung vom 13.12.2007, RV/2777-W/02…
…sondern zugekauft worden wären. E. (zur Aktenwidrigkeit von Annahmen der Behörde:) (...) 1999 wurden weitere Mitunternehmeranteile von zwei atypisch stillen Gesellschaftern (Einlagen von öS 300.000) rückwirkend per 31.12.1998 unter Anwendung des Art. III UmgrStG in die Y- AG gegen Gewährung von 6 Stück…
…49% seiner Beteiligung (Einlage von ATS 55.000,-) abgetreten. Laut VwGH sei bei sukzessivem Erwerb von Mitunternehmeranteilen im Falle der Veräußerung des Anteiles der Fristenlauf für die einzelnen Erwerbsvorgänge gesondert zu berechnen. Im vorliegenden Fall ergebe sich daher sowohl ein begünstigter als auch ein nicht…
…mit - im Wesentlichen - folgendem Inhalt: "§ 2 Einbringung Die A bringt hiemit ihre atypisch stille Beteiligung an der S laut § 1 und damit die darin liegenden Mitunternehmeranteile (schuld- und steuerrechtlich) rückwirkend zum Stichtag der Einbringungsbilanzen laut Beilage ./1, das heißt zum Ablauf des 28.2.2002, ....…
…Mit Einbringungs- und Sacheinlageverträgen vom 30. September 1996 wurden rückwirkend auf den 31. Dezember 1995 atypisch stille Mitunternehmeranteile von 35 Anlegern in Höhe von insgesamt ATS 16,0 Mio. gegen die Gewährung von Altaktien in die *AG eingebracht (Meldung gemäß § 13 Abs 1 UmgrStG vom…
…die Geschenkgeber im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld mindestens zu 1/4 unmittelbar am Vermögen der Gesellschaft beteiligt seien (§ 15a Abs. 2 Z 2 ErbStG) und dass der übertragene Mitunternehmeranteil einem Anteil von mindestens 1/4 des Betriebes entspreche (§ 15a Abs. 3 Z 3 iVm …
bestehen, nicht Sache der Amtspartei bzw. des erkennenden Bundesfinanzgerichts, ein behördliches Gegengutachten zu erstatten bzw. dessen Erstattung zu veranlassen. Vielmehr obliegt es der Antrag stellenden Partei, die Zweifel durch ein neues bzw. nachgebessertes Gutachten auszuräumen. Erwägungen zur Beschwerde Da es der Beschwerde nicht gelungen ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder HR Mag. Robert Posch, Mag. Michael Schiller und Elisabeth Isabella Krejci in Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufungen der A, x, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand- und…
an stillen Reserven angeblich so reiche Datenbank offenkundig überhaupt nicht, sondern duldete es als nunmehrige atypisch stille Mitgesellschafterin, dass die Komplementärin das "Asset" de facto schon 1997 im Unternehmen begrub. Wenn andererseits die ausscheidenden stillen Mitgesellschafter zum Zeitpunkt des Einbringungsvertrages zutreffend von dem begutachteten Unternehmenswert…
…Feber 1996 abgeschlossen. Daher ist der verfahrensgegenständliche Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles mit der Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittsteuersatzes zu besteuern (§ 37 Abs 1 und 2 EStG 1988 in der Fassung BGBl 499/1995). Daraus ergeben sich folgende steuerliche Konsequenzen für…
…Wege der Gesamtrechtsnachfolge" auf den letzten Gesellschafterübergeht (sog. Anwachsung). In der Praxis üblich ist die Einbringung sämtlicher Mitunternehmeranteile zu einem Einbringungsstichtag in dieselbe übernehmende Körperschaft (zB Komplementär-GmbH), die nach dieser Einbringung alleinige Gesellschafterin der Mitunternehmerschaft ist; infolge der Vereinigung aller Anteile in der Hand…
…2) In der Folge wurde am 21.12.1995 ein Sacheinlagevertrag abgeschlossen, mit welchem ein Großteil der atypisch stillen Treugeber ihre Gesellschaftsbeteiligungen (Mitunternehmeranteile) zum Stichtag 31.3.1995 auf die E*-AG (als zwischenzeitiger Rechtsnachfolgerin der EGmbH ) übertrug. Die einbringenden Gesellschafter wurden mit Inhaberaktien abgefunden…
…einem Liegenschaftsgutachten des DI A vom 20.7.1994 ermittelt wurden. Ausgehend vom oa. Gesamtwert der Mitunternehmerschaft ermittelt die XY die Werte aller (also auch der 1995 nicht eingebrachten und sohin hier nicht relevanten) Mitunternehmeranteile auf Grund der Beteiligungsverhältnisse bzw. der direkt zurechenbaren Positionen (IFB…
…AB 000127ff; 000641ff) wurden folgende Umgründungsschritte festgelegt: "1. Die Y ist als atypisch stiller Gesellschafter an der X beteiligt. Der durch den abgeschlossenen stillen Gesellschaftsvertrag näher definierte Mitunternehmeranteil wird nunmehr von der Y als Sacheinlage im Sinne des Art. III UmgrStG zum Stichtag 30. Juni…