Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Rauschenberger Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 8430 Leibnitz, Marburger Straße 6, vom 6. März 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Leibnitz, vertreten durch Dr. Norbert Schemnitzky, vom 12. Februar 2003 betreffend Körperschaftsteuer 1998…
…ob es sich bei Kautionszahlungen der R-GmbH., an die C-GmbH um verdeckte Ausschüttungen handelt (so das Finanzamt). 2. Mietzinserhöhung Strittig ist, ob es sich bei durch den Gesellschafter-Geschäftsführer M (teilweise nachträglich und rückwirkend) erhöhten Mietzinszahlungen im Ausmaß der "Erhöhungsbeträge" um verdeckte Ausschüttungen…
…die eine schriftliche Inanspruchnahme im Einzelfall erübrigen würden. Vorliegendenfalls sei aber eine Inanspruchnahme, sohin eine Geltendmachung des Mietzinserhöhungsanspruches seitens der F. - wie außer Streit stehe - bis dato nicht erfolgt, was eben die Zulässigkeit der Bildung der streitverfangenen Rückstellung ausschließe. Diese in den angefochtenen Bescheiden zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch Vertreter, vom 24. Februar 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 25. Jänner 2013 betreffend 1) Wiederaufnahme der Verfahren zur Feststellung von Einkünften gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Februar 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin schloss am…
…neue Basis 161,95 Euro, Erhöhung Hauptmiete 14,19 Euro ab 1.7.2011." Über die Berufung wurde erwogen: Mietzinsbeihilfe wurde vom Finanzamt für jenen Zeitraum gewährt, für den vom BG Josefstadt eine Mietzinserhöhung bewilligt wurde, nämlich bis 31.3.2011. Die Berufungswerberin wendet dagegen…
…Mietzinsreserven aus den vorangegangenen zehn Kalenderjahren keine Deckung finden würden und dass sie die während des Verteilungszeitraums (das sei der höchstens zehnjährige Zeitraum, für den die Mietzinserhöhungen festgelegt werde) zu erwartenden Hauptmietzinseinnahmen übersteigen würden. Laut bisherigem Vorhaltsverfahren sei kein Verfahren nach § 18 MRG angestrebt worden…
§ 45 Abs. 1 MRG. BGBl. Nr. 520/1981 in der bis 31. August 2008 gültigen Fassung des BGBl. I Nr. 124/2006 zufolge kann der Vermieter im Fall eines vor dem 1. März 1994 geschlossenen Hauptmietvertrags den Hauptmietzins für eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuer-Beratung Gaedke & Partner GmbH, 8010 Graz, Elisabethstraße 46, vom 19. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. November 2008 betreffend 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2005, 2…
…weder eine Rückzahlung im sechsten Jahr, noch eine wesentliche Mietzinserhöhung ab dem Jahr 2009 vorgesehen war. Die zwischenzeitigen Änderungen erfolgten erst nach Beginn der Außenprüfung im Hinblick auf die drohende Liebhabereibeurteilung: Die Abänderung des Kreditvertrages im Hinblick auf die Laufzeit wurde erst im Zuge des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HND, vom 22. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 28. März 2006 betreffend Gewährung von Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Bescheid, mit dem es das Begehren des Bw. auf Mietzinsbeihilfe mit folgender Begründung abwies: "Für den Fall, dass die Wohnung erst gemietet wird, nachdem die Mietzinserhöhung erfolgt ist, fehlt es am Tatbestandsmerkmal der Erhöhung des Hauptmietzinses im Sinne des § 107 Abs. 1 EStG 1988. Als…
…um die damals eingeführte mietrechtliche Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Hauptmietzinse zu erhöhen, für sozial schwächere Bevölkerungsschichten, die sich der Mietzinserhöhung bei Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses nicht entziehen können, abzufedern. Die Bedeutung des § 107 ist auf Grund des sehr begrenzten in Betracht kommenden Personenkreises verglichen mit den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X.u.Mitbes., W., vertreten durch Burger & Partner, Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Kohlmarkt 8 - 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 bis 2010 sowie Feststellung der Einkünfte…
…zu einem bereits feststehenden Mietzins angemietet. Damit fehlt es aber an der grundlegenden Voraussetzung für die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe, nämlich dem Vorliegen einer Mietzinserhöhung. Es ist auch - wie dies der Bw. offenbar anzunehmen scheint - den Finanzbehörden keinerlei Ermessen eingeräumt, bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände welcher Art…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am Donnerstag, 23. September 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Kleiner & Kleiner GmbH., gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen, vertreten durch Hofrat Mag. Wilhelm Gassner, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 bis 1995 nach in Graz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…