…sog. "Nachfolge-GmbH" des Einzelunternehmens K (FA FA StNr. ****), welches ebenfalls geprüft wurde (Zeitraum 2007-2008, B Nr). Die Feststellungen "MIAS-Differenzen" und "Lebenshaltungskosten" der Bp K betref‘fen auch den Prüfungszeitraum der GmbH. Die unter der UlDNr. des Einzelunternehmens erfassten i. g. E. betreffen…
…Das Finanzamt habe die Bf auf den Prüfungsplan gesetzt, da sich die Daten aus dem MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) nicht in der USt-Erklärung des zu prüfenden Unternehmens wiedergespiegelt hätten. Die belangte Behörde stellte fest, dass das Wareneingangsbuch (WEB) nicht vollständig und richtig geführt worden sei…
…korrigiert bzw Kontakt mit der S. GmbH aufgenommen, damit diese angeblich falschen MIAS-Meldungen korrigiert werden, sondern hat die Bf lediglich auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren (in Deutschland) gegen den Gf verwiesen und im Beschwerdeschriftsatz vom 13.1.2017 beantragt, das hier verfahrensggst Abgabenverfahren betreffend USt…
…der Umsätze, für die die Steuerschuld übergeht, im Bestimmungsland zu kontrollieren. Die Einzelheiten des MIAS enthält die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer idgF. Gemäß Art. 21…
…2009/16/0190, ausgeführt: "Die belangte Behörde hat auch - wieder unter Verweis auf Prüferfeststellungen - "Schwarzeinkäufe" in der Höhe der Differenzen zwischen Abfragen im MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) und den innerbetrieblichen Aufzeichnungen im Ausmaß von S 108.475,36 festgestellt und ihren Schätzungen zugrunde gelegt. Der Beschwerdeführer…
…und sicherlich fast 100% der Geschäftsfälle erfasst sind, der Rest betreffe Bankgeschäfte. Differenzen zwischen dem Rechenwerk und den MIAS-Abfragen sind möglicherweise auf Fehler der Lieferanten zurückzuführen und somit die Vermutung, es wären nicht alle Wareneingänge erfasst worden kann somit entkräftet werden. 3) Verbuchung der…
…notwendig, das Verfahren nach Stufe 1 sei aber erforderlich. Eine komfortable Abfragemöglichkeit nach Stufe 1 sei eine elektronische MIAS - Selbstabfrage auf dem Server der EU - auf diese Möglichkeit werde auch auf der Homepage des BMF hingewiesen. Ebenfalls sei über Finanz Online ein Zugang möglich. Diese…
…Umsätze, für die die Steuerschuld übergeht, im Bestimmungsland zu kontrollieren. Die Einzelheiten des MIAS enthält die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer idgF. 121.3.2. Rechtliche…
…Behörde des anderen Mitgliedstaates oder im Rahmen von Finanz-Online (siehe dazu Rz 4353) bzw. im Rahmen einer elektronischen MIAS-Selbstabfrage bei der EU (siehe dazu Rz 4352a). 128.2.2. Zuständigkeit Rz 4352: Ab 1.7.2011 hat jeder Unternehmer die UID-Abfrage verpflichtend…
…erfassen lassen muss. Aber auch hier hat eine abschließende Beurteilung durch die deutsche Finanzverwaltung zu erfolgen. Bei den Verbringungen der einzelnen Bestandteile der Maschine nach Spanien durch Ö1 (wesentlicher Bestandteil) und D (übrige Bestandteile) liegen aus österreichischer Sicht keine innergemeinschaftlichen Lieferungen in Deutschland, sondern innergemeinschaftliche…
…auf Antrag eine UID erhalten kann. Art. 28 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 4336) MIAS Daten mit "Aliasname" Ein Einzelunternehmer (Muster Max) verfügt über eine gültige österreichische UID, die auf seinen Namen "Muster Max" lautet. Der Einzelunternehmer wird als solcher unter einem so genannten "Aliasnamen…
…wurde laut MIAS-Auskunft kein Bestätigungsverfahren durchgeführt. Von der Abgabepflichtigen wurden zu diesen Unklarheiten Übermittlungsprotokolle zu den betreffenden "Zusammenfassenden Meldungen" vorgelegt - Übermittlungsprotokoll vom 7.7.2006 für die ZM 5.Periode 2006 und Übermittlungsprotokoll vom 8.3.2007 für die ZM 1.Periode 2007. Da…
3.3. UID-Nummern Zu prüfen ist die Richtigkeit der UID-Nummern durch MIAS-Abfragen oder an Hand der beim Anmelder hinterlegten Bestätigungen des UID-Prüfverfahrens nach Stufe 2. 3.3.1. Unstimmigkeiten 3.3.1.1. Falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung…
…Ob die ausländische UID gültig und dem betreffenden Erwerber zugeordnet ist, wäre stichprobenweise entweder durch Belege über Spediteursabfragen der UID (Stufe 2) oder durch Abfragen in MIAS zu prüfen. 2.3.1. Übereinstimmung: Anmeldung und Belege Im Falle einer etwaigen Kontrolle ist die Zollanmeldung hinsichtlich…
…108.119,30 und bei ***T*** ***K*** ein Aufwandsbetrag von € 54.096,00 außer Streit gestellt wird. Auch bezüglich der MIAS Meldungen hat die Beschwerdeführerin weitere Übereinstimmungen ermittelt und im Vorhalteverfahren dem BGF mitgeteilt. Auf die weiteren Ausführungen in diesem vorbereitenden Schriftsatz unter Pkt…
…und auch ***E*** kennt It. seiner NS ***T*** - (NS Seite 4 unten und Seite 5 unten Beilage 11) - , weiters wenn MIAS Meldungen übereinstimmend vorliegen etc, kann das Finanzamt nicht mit der Bemerkung "rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw…
…jedenfalls um gewinnneutrale Gesellschaftereinlagen handelt, da auf Grund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft eine Mittelzuführung geboten war. Tz 1.7 Klarstellung zum innergemeinschaftlichen Erwerb 2017 laut MIAS aus dem Mitgliedstaat Polen Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung stellte sich des Weiteren heraus, dass laut Mitgliedstaateninformationsaustausch-Kontrollsystem seitens…
…die Umsatzsteuer der Jahre 2010 und 2011. Der Veranlagung 2010 wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen Jänner und Feber 2010 und die Werte der EU-MIAS-Datenbank zugrunde gelegt. Der Umsatz wurde aufgrund der im Schätzungswege ermittelten Abverkäufe in Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe erhöht und mit 50.000…
…nach Staaten getrennt, nachzureichen, da die von ihm in der Umsatzsteuererklärung erfassten Lieferungen um rund 200.000 Euro von den an die belangte Behörde gelmeldeten MIAS-Daten abweichen würden. Das Schreiben wurde dem steuerlichen Vertreter des Bf. über FinanzOnline zugestellt. Mit Vorhalt vom 01.07…
…dass laut MIAS-Daten aus anderen Mitgliedstaaten steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen in Höhe von € 631.818,60 erklärt worden seien. Dieser Bescheid wurde ohne Zustellnachweis versendet. Dagegen brachte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin (BF) mit Fax vom 07.11.2016 Beschwerde ein und führte aus…