…vom Finanzamt als Anträge auf Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gewertet und mit der Begründung abgewiesen, dass bei einem ledigen Steuerpflichtigen Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung nur über einen Zeitraum von sechs Monaten anerkannt werden könnten. Die Bw. habe aber bereits seit 14.3.2001…
…zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden; dies gilt nach § 20 Abs. 1 Z. 2…
…wurde dies damit, dass Voraussetzung für die Gewährung von Familienheimfahrten als Werbungskosten gem. § 16 EStG 1988 bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unter anderem sei, dass er am Heimatort über eine eigene Wohnung verfüge. Der Besuch der Eltern sei nicht als Familienheimfahrt zu werten. Die beantragten Kosten…
…unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass ein Familienwohnsitz nicht vorliege, da darunter ein Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner einen Hausstand unterhält, zu verstehen ist. Der Bw. lebe…
…andere Geschwister am Wohnsitz der Eltern?" Abschließend wurde seitens des Finanzamtes noch ausgeführt, dass, falls die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen würden, allein stehende Steuerpflichtige monatliche Heimfahrten für maximal sechs Monate im Rahmen des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG 1988 würden geltend…
…die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht vorliegen würden, weil der Bw. als alleinstehender Steuerpflichtiger im Heimatort über kein eigene Wohnung verfüge und der Besuch der Eltern nicht als Familienheimfahrt zu werten sei. Mit Eingabe vom 21. Juni 2002, beim Finanzamt eingelangt am 25…
…nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs…
…da diese auch einem ledigen Steuerpflichtigen für die ersten 6 Monate zustehen." Aufgrund der mit diesem Schreiben erfolgten Zurücknahme der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 2009 und der erfolgten Einschränkung des Berufungsbegehrens auf Berücksichtigung von Kosten von Familienheimfahrten für sechs Monate im Jahr 2008 verbleibt…
…ca. 210 km). Als Familienwohnsitz gelte nun jenerOrt, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhielte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Laut VwGH-Erkenntnis vom 21. Oktober…
…Zu den einzelnen Streitpunkten führte das Finanzamt Folgendes ergänzend aus: " Doppelte Haushaltsführung: Der BW. ist ledig und bewohnt in der Nähe seines Dienstortes eine Mietwohnung in St.V., die den Bedürfnissen eines ledigen Steuerpflichtigen voll entspricht. Im Haushalt der Eltern in F. ist der Bw…
…Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 4. April 2006 wurde ergänzend unter Hinweis auf ein Erkenntnis des VwGH (22.9.1987, 87/14/0066) noch ausgeführt, beziehe ein lediger Steuerpflichtiger am Arbeitsort nur eine einfache Unterkunft, die keinen Wohnsitz darstelle , also nicht geeignet sei…
…dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs.1 EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Aber auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann eine…
…1 Z 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Anzumerken bleibt noch, dass im gegenständlichen Fall eines ledigen Steuerpflichtigen auch keinerlei Gründe ersichtlich sind, die für eine Unzumutbarkeit der sofortigen Verlegung des Wohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes sprechen. Der Berufungswerber hat auf die diesbezüglichen Ausführungen in…
…VwGH 26.11.96, Zl. 95/14/0124). Als Familienwohnsitz gilt dabei immer jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988…
…Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Da obige Voraussetzungen nicht…
…und begründete dies damit, dass als Familienwohnsitz jener Ort gelte, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Bei einem Alleinstehenden liege…
…ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seiner Ehegattin oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalten würde, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilden würde (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger könne einen…
…wenn der Steuerpflichtige neben seinem Familienwohnsitz einen zweiten Wohnsitz am Ort der Erwerbstätigkeit unterhält, dh es werden aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt. Als Familienwohnsitz gilt dabei jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem Lebensgefährten einen…
…tägliche Rückkehr bzw. die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei. Von Familienwohnsitz spreche man, wenn ein verheirateter/lediger Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten/Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalten würde. Nachdem der Abgabepflichtige in keiner Gemeinschaft leben würde, sei es für ihn nicht unzumutbar, den Wohnsitz zu…
…nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs…