5.9.22 Provisionen, Löhne Rz 384: Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch erwachsen, dass er einen Teil seiner dienstlichen Obliegenheiten von einem Dritten erfüllen lässt, sind nur in Ausnahmefällen (zB bei Vertretern, Hausbesorgern) Werbungskosten (VwGH 27.6.1989, 88/14/0112). Handelt es sich dabei…
…werde keine Vorauszahlungen leisten und keine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt erließ den angefochtenen Bescheid. In ihm schätzte es die Besteuerungsgrundlagen angelehnt an den vom Arbeitgeber des Bw für das Jahr 2006 ausgestellten Lohnausweis. Der Bw erhob Berufung. In ihr bekämpfte er die bescheidmäßig angesetzten Bruttoeinkünfte…
…200,- betreffend die Fa. A. als zugeflossen festgesetzt und die Einkünfte der Fa. B. in Höhe des dem Finanzamt übermittelten Lohnzettels mit €°789,43 berücksichtigt. In der fristgerechten Berufung wurde die Anerkennung der Einkünfte von der Fa. B. iHv. € 200,- lt. Urteil des Arbeitsgerichtes…
…mehr ausbezahlt worden. Zahlungen seien erst in den Folgejahren aus dem Insolvenzausgleichsfonds zugeflossen. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Auch im Jahr 2003 seien der Arbeitnehmerveranlagung fehlerhafte Lohnzettel zugrunde gelegt worden. Sowohl in der Berufung als auch im Vorlageantrag wurde beantragt, nur die…
…müssen, im Einkommensteuerverfahren sind sie nicht zulässig. Die Berufung war daher diesbezüglich als unbegründet abzuweisen. Das Finanzamt hat den angefochtenen Bescheid jedoch insofern mit Rechtswidrigkeit belastet, als es "Lohneinkünfte" des Bw von der KEG bei der Festsetzung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt hat. Gemäß …
…2009, 2011 und 2012 festgesetzt. Gegen diese Bescheide wurde Beschwerde erhoben. Die Bf brachte darin vor: Im Zuge der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben wurden 33 Prozent der Leistungserlöse pauschal auf die Dienstnehmer als Entgelte aufgeteilt. Diese pauschale Aufteilung widerspreche jedoch den Grundregeln eines ordnungsgemäßen Verfahrens…
…zur Sicherstellung folgender Abgabenansprüche der Republik Österreich an: Lohnsteuer für März und April 2004 € 24.000,00 Dienstgeberbeitrag für März und April 2004 € 4.100,00 Dienstgeberzuschlag für März und April 2004 € 400,00 Summe € 28.500,00. Es wurde gesetzeskonform…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin wurde eine Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1.1.1997 bis 31.12.1999 durchgeführt, die am 2.11.2000 abgeschlossen…
Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…
…die angeführten Gelder von Euro 46.162,78 erhalten. Das Finanzamt führte in der Folge mit dem angefochtenen Bescheid unter Berücksichtigung der Angaben des Beschwerdeführers in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 und den übermittelten Lohnzetteln von der Arbeitgeberin des Beschwerdeführers…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterinnen und Richter Senat in der Beschwerdesache BF vertreten durch StB gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der Bescheide vom 22.11.2011 betreffend Haftung für Lohnsteuer 2006, 2007, 2008 und 2009 in der Sitzung am 26…
…Mai 2006, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 vom 29. März 2006, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO iVm § 82 EStG, die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) samt Säumniszuschlag und die Festsetzung von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ…
…von der Fa. X. Bau GesmbH zugeflossene Lohneinkünfte in Höhe von € 11.100,75 angesetzt wurden.Gegen den angeführten Bescheid erhob der Beschwerdeführer (Bf.) mit Schreiben vom 4.11.2014 form- und fristgerecht Beschwerde, wobei er vorbrachte, dass der Betrag von € 11.100…
…400,00, am 21.1.2018 Euro 400,00 und am 28.1.2018 auch Euro 400,00). Auf dem vorgelegten Lohnkonto sind jedoch nur 1.220,66 (brutto 1.535,00) ausgewiesen. Daraus errechnet sich eine Betragsdifferenz von monatlich Euro 379,34 netto, bzw…
…Lohnsteuerbeträge bereits fällig gewesen sind, weshalb die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung von Säumniszuschlägen gegeben waren. Eine Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung der Säumniszuschläge scheitert daran, dass - wie auch in der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt - nicht erkannt werden kann, warum den Beschwerdeführer an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung der Lohnsteuer…
…Zahlungen (z.B. Kredit- od. Leasingraten, Lieferantenzahlungen, Lohnzahlungen, Zahlungen an die Krankenkassa, etc.) geleistet worden sind. Sofern die Firma E-GmbH bereits zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der Abgaben nicht mehr über ausreichende liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügte, werden Sie ersucht, dies durch…
…aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. G-GmbH., und zwar für Lohnsteuer Jänner 2002 in Höhe von € 2.845,48 in Anspruch genommen. Zur Begründung wurde dazu seitens der Abgabenbehörde erster Instanz ausgeführt, dass es zu den abgabenrechtlichen Pflichten des gesetzlichen Vertreters gehöre, für die rechtzeitige…
… 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Haftung auf Lohnsteuer der Firma T-GmbH für die Monate Juli bis Oktober 2000 auf einen Betrag von nunmehr € 6.301,34 eingeschränkt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
… 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Haftung auf Lohnsteuer der Firma T-GmbH für die Monate Juli bis Oktober 2000 auf einen Betrag von nunmehr € 6.301,34 eingeschränkt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
… 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die Haftung auf Lohnsteuer der Firma W-GmbH für die Monate Jänner bis November 2000 auf einen Betrag von nunmehr € 8.724,33 eingeschränkt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…