Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der 1, vertreten 2, vom 8. November 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden vom 10. Oktober 2002 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 EStG 1988 für den Zeitraum 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…Erblasser (Vater des Bf.) zugezählt gewesenes Darlehen enthalten war, wobei es beim Bf. durch den Erbanfall bezüglich dieser bereits bestehenden Darlehensschuld zu einer entsprechenden Schuldbefreiung (Konfusion) kam. Kommt somit diese beantragte Befreiungsbestimmung nach § 15 Abs. 1 Z 3 ErbStG erster Halbsatz überhaupt nur in solchen…
…und zwar auch dann, wenn sie wegen der Übernahme durch Vereinigung von Schuld und Forderung in einer Person erlöschen (Konfusion im Sinne des § 1445 ABGB). Rz 53: Maßgeblicher Zeitpunkt bezüglich des Erlöschens der Unternehmereigenschaft der übertragenden Gesellschaft ist die Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung im…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtenn Bescheid wird abgeändert. Die Erbschaftssteuer beträgt EUR 790,03 (ATS 10.871,00). Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 5…
…davon, ist aber auch zu bedenken, dass nach der Aktenlage der Mietvertrag zwischen der Berufungswerberin und der von ihr beherrschten GmbH niemals gekündigt wurde, sondern durch Zusammenfallen der Position des Mieters und des Vermieters in einer Hand (Konfusion § 1445 ABGB [Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS Nr…
…Übergeber zu. Gleiches gilt, wenn der Mieter der Käufer - im Beschwerdefall ist es der Geschenknehmer - ist und deshalb Konfusion (§ 1445 ABGB) eintritt. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Verfügungsmacht der hier in Rede stehenden Mieterinvestitionen - abzüglich der anzusetzenden Abschreibung - niemals an den Beschwerdeführer übergegangen ist…
…16/0361 und 98/16/0362). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten abzüglich Schuldposten), das am Stichtag (vgl. § 18 ErbStG) dem Erblasser gehörte. Bei der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) erlischt bürgerlich-rechtlich die Forderung (§ 1445 ABGB). Hievon abweichend wird im § 20 Abs…
…Aus dem Kaufvertrag geht weiters hervor, dass das vertragsgegenständliche Grundstück mit einem Wiederkaufsrecht der Bw. belastet war, welches in Folge Konfusion gegenstandslos geworden sei. Mit der oa. Eingabe wurde darauf hingewiesen, dass es sich um einen Wiederkaufvertrag zum seinerzeitigen Kaufvertrag vom 27. August 1986 handle…
…wäre es naheliegender und einfacher gewesen, diese Forderung an die ***Stb GmbH*** zu verkaufen. Allerdings wäre dann die geplante Steueroptimierung aufgrund der durch die Verschmelzung bewirkte Konfusion der Forderung nicht eingetreten. Der erkennende Senat gelangt daher zur Überzeugung, dass der Erwerb der notleidenden Forderung im…
…des Mietverhältnisses. Mit Schenkungsvertrag vom 10. Juli 2014 hat der Vermieter das Mietobjekt auf den Mieter übertragen. Damit wurde das Mietverhältnis aufgelöst. Es kam beim Mieter zur Vereinigung (Konfusion) des wirtschaftlichen Eigentums an den Mieterinvestitionen und des zivilrechtlichen Eigentums am Mietobjekt (§§ 1445 f. ABGB). Dr…
…Dies, da die Pächterin in diesem Moment auch in die Vertragsposition der Verpächterin eintrete (Konfusion der Vertragsparteien) und der Pachtvertrag somit erlösche. Als maximale Vertragsdauer hätten die Parteien (als "Long Stop Date") eine Dauer von 36 Monaten vereinbart. Die Parteien seien bei Abschluss des Pachtvertrages…
…muss in Hinblick auf den Rechtsschutzgedanken sein, dass bei der Entscheidung über den Umsatzsteuer(jahres)bescheid 2014 jedenfalls auch über die Einwendungen zum Umsatzsteuer-Festsetzungsbescheid abzusprechen ist. In verfahrensrechtlicher Hinsicht kommt es zur Konfusion der beiden Beschwerden mit der Konsequenz, dass nur über die umfangreicheren …
…Die stille Gesellschaft wird zwingend aus zwei Gesellschaftern gebildet, einem Unternehmer und einem stillen Gesellschafter. Sie endet mit Wegfall eines Tatbestandsmerkmales, etwa der Unternehmereigenschaft oder bei Vereinigung der Rechtsstellung des Stillen mit der des Unternehmers (Konfusion), (Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht 3 , S 202ff). Wie in der…
…daher nicht drei parifizierte Tiefgaragenplätze (B-LNR) sondern die gesamte Liegenschaft GST-NR 2 mit dem Dienstbarkeitsrecht belastet waren, kann durch den Erwerb des Eigentumsrechtes an drei parifzierten Tiefgarageneinstellplätzen keine Konfusion mit dem Dienstbarkeitsrecht an drei Tiefgarageneinstellplätzen desselben Grundstückes eintreten, da keine Sachidentität vorliegt. Gemäß …
…verfehlt, obwohl im richtigen Bescheid auch derselbe Teilzeitraum (Dezember 2010) mit der vermutlich nämlichen Begründung enthalten ist, gegen deren inhaltliche Erledigung sich die Beschwerdeführerin ja nicht wehrt, und obendrein die Konfusion von der Beschwerdeführerin verursacht wurde! Das Argument, es handle sich um einen "anderen" Entscheidungszeitraum…
…anlässlich der Liegenschaftsübertragung vereinbarten Leistungsverpflichtung dar. Diese mit der Erbeinsetzung einhergehende, von einer "Auszahlung" abweichende "Abstattungsart" (Konfusion) ändert jedoch rechtlich nichts an der im Punkt VI des Übergabsvertrages dem Bw. im Zusammenhang mit dem Liegenschaftserwerb von der Übergeberin auferlegten unbedingten Leistungsverpflichtung, die (wenn nicht vorher…
…angezeigt am 3. Mai 1991 und 21. Februar 1995, in der Person von RJ die Vereinigung (Konfusion) gemäß § 1445 ABGB von Schuldner (Mieter) und Gläubiger (Vermieter) ein und wurden bezüglich RJ und FJ sen. die Verbindlichkeiten aus den beiden Mietverträgen aufgehoben. RJ trat an Stelle…
…0327). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten abzüglich Schuldposten), das am Stichtag (vgl. § 18 ErbStG) dem Erblasser gehörte. Bei der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) erlischt bürgerlich- rechtlich die Forderung (§ 1445 ABGB). Hievon abweichend wird im § 20 Abs. 2 ErbStG angeordnet, dass infolge…
…16/0361 und 98/16/0362). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten weniger Schuldposten), das am Stichtag (vgl. § 18 ErbStG) dem Erblasser gehörte. Bei der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) erlischt bürgerlich-rechtlich die Forderung (§ 1445 ABGB). Hievon abweichend wird im § 20 Abs…
…16/0361 und 98/16/0362). Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jenes Vermögen (Besitzposten weniger Schuldposten), das am Stichtag (vgl. § 18 ErbStG) dem Erblasser gehörte. Bei der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (Konfusion) erlischt bürgerlich-rechtlich die Forderung (§ 1445 ABGB). Hievon abweichend wird im § 20 Abs…