…Im Hinblick auf den monate- bzw jahrelangen durch Familienheimfahrten etc. unterbrochenen Aufenthalt des Berufungswerbers in Österreich vermögen zum Beispiel eventuell vorhandene Eigentumsverhältnisse am Haus in Bosnien, in welchem die Kinder (Kindeskinder) leben, und gegebenenfalls die Kostentragung nicht die Zugehörigkeit zum Haushalt des Berufungswerbers zu bewirken…
…Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Die Tochter studiere seit Oktober 2005 und der Sohn seit Oktober 2003 in Bosnien. Da sich die Kinder ständig im Ausland aufhalten würden, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 28.3.2006 wird damit begründet, dass…
…glaubhaft gemacht, dass sein Familienwohnsitz im Berufungsjahr nach wie vor beim Familienwohnsitz seiner Mutter und seiner (zumindest drei) noch am Familienwohnsitz lebenden Kindern liegt. Die Beurteilung der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes erfordert ein Eingehen auf die damit verbundenen Folgen. Eine Wohnsitzverlegung kann aus wirtschaftlichen…
…im gemeinsamen Haushalt in Kärnten wohne und jedes Wochenende zu ihr nach Hause pendle. Als Bauarbeiter der Fa. NN sei er zur Durchführung der Familienheimfahrten gezwungen. Gleichzeitig reichte der Berufungswerber zum Nachweis der Unterhaltsleistungen amtliche Bestätigungen ein, wonach die minderjährigen Kinder in Bosnien die Schule…
…für seine in Bosnien lebenden 2 Kinder in Höhe von € 2.400,00 als außergewöhnliche Belastung geltend. Während das Finanzamt die Kosten des Unterhaltes im Bescheid für 2004 noch außer Ansatz ließ, anerkannte es diese im Bescheid für 2005 mit den in den Lohnsteuerrichtlinien…
…die Kinder K. O. jun., geboren am xx.xx.1988, und K. M., geboren am xx.xx.1989, angehören und diese von ihm erhalten würden. Mit Schreiben des Finanzamtes vom 10. April 2003 wurde der Bw. aufgefordert, bekannt zu geben, wie der Familienwohnsitz in Bosnien…
…zweiter schulpflichtiger Kinder sich der Betreuung seiner Familienangehörigen bzw. der Erziehung seiner Kinder in dem von ihm angegebenen Ausmaß gewidmet hat. Untermauert wird dies dadurch, dass sich im Reisepass des Bw. zahlreiche Ein- und Ausreisevermerke der bei einer Reise von Österreich nach Bosnien-Herzegowina berührten…
…seinen Angaben im August 1988 nach Österreich eingereist. Er beantragte am 9. Oktober 2006 die Gewährung der Familienbeihilfe für seine bisher in Bosnien und seit dem 4. April 2006 in Österreich lebenden Kinder V.J. und O.H.. O.H. ist die Stieftochter des Bw..…
… 2 Abs. 1 FLAG vorliegt, sondern ob im hier maßgeblichen Zeitraum der ständige Aufenthalt der beiden Kinder durch ihren Schulbesuch in Bosnien im Sinne des FLAG als im Ausland gelegen gilt und dadurch nach § 5 Abs. 3 leg cit der Ausschlussgrund für die Beihilfengewährung erfüllt…
…2008/13/0072), weshalb auch bei der im Zuge der vorzunehmenden ex-ante Betrachtung des Aufenthaltes der Kinder der Beschwerdeführerin in Bosnien die allfällige Einreise nach Kroatien oder sogar nach Österreich nicht entscheidend ist. Lassen objektive Gesichtspunkte erkennen, dass ein Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen…
…883/2004 auf Bosnien und Herzegowina stellt der dortige ständige Aufenthalt der Kinder nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 (der darin verwendete Begriff "Ausland" ist als "Drittland" zu verstehen) einen Ausschließungsgrund zu einem ansonsten allenfalls bestehenden Anspruch dar. Wie das Finanzamt in seiner Beschwerdevorentscheidung zutreffend…
…geltend gemachten Werbungskosten in Höhe von € 2.100 für das Jahr 2003 und € 605,25 für die Monate Jänner bis März 2004 sind daher steuerlich zu berücksichtigen. ad Unterhaltsleistungen für die beiden in Bosnien lebenden mj Kinder: Unterhaltsleistungen für Kinder werden grundsätzlich-je…
…Bw. sei eine Verlegung des Familienwohnsitzes von seiner Heimatgemeinde in Bosnien-Herzegowina, einer strukturschwachen Region, in ein Ballungszentrum unzumutbar, da dies für ihn mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre. Im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz wohnten neben seiner Frau, die selbst keine Einkünfte beziehe, zwei Kinder…
…Angehöriger und von deren Kindern sei im Einkommensteuergesetz nicht vorgesehen und als Kosten der privaten Lebensführung zu qualifizieren. Der Bw. brachte Anträge auf Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein. Begründend führte der Bw. aus, am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina lebten neben…
…August 2008, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die beiden im Spruch genannten Kinder befinden sich nach der Aktenlage (angeblich gegen den Willen der Berufungswerberin) seit Juli 2006 ununterbrochen bei der Mutter der Berufungswerberin in Bosnien. Das Finanzamt hat daher mit den im…
…der Wohnsitz in Bosnien der "Erste Hauptwohnsitz" sei, weil seine Familie "seit Ewig dort Leben" und dass seine Gattin diesen ersten Hauptwohnsitz aus familiären Gründen nicht nach Österreich verlegen könne. Er stelle auch fest, dass die Unterhaltsleistungen für seine in Bosnien lebenden Kinder nicht anerkannt…
…den Kindergarten besucht habe, erachte er die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit als gegeben. Als Begründung für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes gebe er an, dass seine Kinder in Bosnien in ihrer Muttersprache den Kindergarten bzw. die Schule besuchten. Gestellt werde daher der Antrag, den angefochtenen Bescheid…
…1.560 € und Kosten für Familienheimfahrten zum Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, begrenzt mit dem höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 angeführten Pendlerpauschale von 2.421 €). Zudem beantragte er wiederum die pauschale Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für drei unterhaltsberechtigte Kinder…
…eigenen Einkommens und damit Selbsterhaltungsfähigkeit im Haushalt lebende Kinder in Bosnien - Herzegowina zu bestreiten, wo er wohnversorgt ist und wo auch der Eigenbedarf an Lebensmitteln weitgehend aus der eigenen kleinen Landwirtschaft gesichert ist, als einen gemeinsamen Familienwohnsitz für eine fünfköpfige Familie in Österreich zu nehmen…
…und halte sich ausschließlich zu Schulzwecken in Bosnien auf, habe dort jedoch nicht - wie das Finanzamt annehme - ständig seinen Wohnsitz. Der ordentliche Wohnsitz befände sich nach wie vor an der Adresse des Berufungswerbers. In einem Internat, "wo sechs Kinder in einem Zimmer wohnen und schlafen…