…dass er von einer Bestrafung erst mit Buchungsmitteilung 1 zu Steuernummer Z. vom 14. Oktober 2004 erfahren habe. Geht man also von einem Postlauf von drei Werktagen für die Zustellung dieser Buchungsmitteilung aus, hat der Bw. spätestens am 19. Oktober 2004 Kenntnis von der Verhängung…
…Kontrollmitteilung vom Frühjahr 2002 einmal außer Acht - in Kenntnis von der dargestellten erstatteten Meldung im Sinne des § 109a EStG 1988, womit ja grundsätzlich letztendlich die zuständige Abgabenbehörde ganz konkret über einen bestimmten Abgabenanspruch gegen Dr. SCH in Kenntnis gesetzt werden sollte und - wenngleich weitaus später…
…Unterlagen von der MA 48 (Abfallentsorgung) vernichtet worden seien. Die Bw. habe als Geschäftsführerin dagegen selbstverständlich protestiert, was aber nichts genützt habe. Sie müsse jetzt alle nachvollziehbaren Belege rekonstruieren und bei den Rechnungsausstellern Kopien besorgen, was eine enorme Arbeit sei. Die Bw. habe nach Kenntnis…
…jedoch die Bestrafung für Fehler fernab dieser liegen sollte, wie diese "wirklich bösen" Steuerzahlerinnen mit kriminellen Absichten vorbehalten bleiben sollte. Deshalb begehre ich auch in Hinblick auf den Fehler in Zusammenhang mit der von mir bis zur Betriebsprüfung vorliegenden falschen umsatzsteuerlichen Behandlung meiner Einnahmen / Erlöse…
…Auch die aus der Geschäftsveräußerung resultierende Umsatzsteuer in Höhe von € 2.500,00, welche vom Bw. ebenfalls weder im Wege einer Umsatzsteuervoranmeldung offen gelegt noch entrichtet wurde, kann nach Ansicht des Berufungssenates bedenkenlos einer Bestrafung zu Grunde gelegt werden, sodass sich für die Monate…
…auf den subjektiven Tatbestand erstrecken. Nicht jedoch ist es in diesem Verfahrensstadium schon Aufgabe der Finanzstrafbehörde, das Vorliegen eines Finanzvergehens konkret nachzuweisen, weil diese Aufgabe dem Untersuchungsverfahren zukommt. Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann…
…die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat das als bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der Abgabenentrichtung, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat nicht als geringfügig angesehen werden kann. Im Hinblick auf den Strafrahmen von € 365,00 ist die über die Bf. verhängte Geldstrafe von…
…Tatseite bereits dargestellten offensichtlichen Irrtums (Umsatzsteuer 2005 wurde in Höhe von € 12.297,89, statt richtig € 1.297,89 der Bestrafung zugrunde gelegt) mit Verfahrenseinstellung in Höhe eines Differenzbetrages an Umsatzsteuer 2005 in Höhe von insgesamt € 12.094,42 vorzugehen war. Weder…
…könne, wie sie in seinem Fall interpretiert und angewendet worden sei. Für die Bestrafung für den Punkt a) komme - laut der Entscheidung - § 33 Abs. 1 in Verb. mit § 13 FinStrG zur Anwendung. Im § 33 FinStrG sei immer von einem vorsätzlichen Vorgehen die Rede und im …
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 26.4.2001…
…könne. Aus Sicht der Verteidiger liege hier ein rechtlich klar zu würdigender Sachverhalt vor. Umso überraschender sei die erstinstanzliche Bestrafung gewesen, die, wie bereits schriftlich ausgeführt, offenkundig auf dem Missverständnis beruhe, dass der Amtsbeauftragte keine Kenntnis von der Anhängigkeit eines Rechtsmittels in der zugrundeliegenden Abgabensache…
…wie auch aus den von ihm mehrfach erstatteten Selbstanzeigen (7. November 2007 zu AB YXY, 29. Jänner 2009 zu AB XYX) ersichtlich, durchaus in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und habe sich bewusst auch in den der Prüfung nachgehenden Zeiträumen über diese hinweggesetzt. Es sei daher…
…21.9.2009, 2009/16/0111; VwGH 25.2.2010, 2010/16/0021). Er bedingt sohin vernünftigerweise die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf die vom Verdacht umschlossene Annahme, z.B. dass Finanzvergehen begangen wurden, geschlossen werden kann (z.B. für viele…
…einer Menge von 2.508 Tonnen für die Quartale III und IV/2012 vorgeworfen. Aufgrund des Verböserungsverbotes des § 161 Abs. 3 FinStrG ist es dem erkennenden Senat verwehrt, einen höheren strafbestimmenden Wertbetrag (von € 30.498,00) als im bisherigen Verfahren festgestellt der Bestrafung zugrunde…
…wurde. Getilgte Bestrafungen sind zwar bei der Strafbemessung nicht als Vorstrafen erschwerend zu berücksichtigen, können jedoch zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden. Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung des Bw. und der damit in Verbindung stehenden Kenntnis von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht somit…
…erstinstanzlich der Bestrafung zugelegte Feststellung, dass der Bw. als tatsächlicher Machthaber der Fa.I. die beiden in Rede stehenden polnischen Arbeitnehmer U. und B. eingestellt hat und dieser, gemeinsam mit seiner Gattin, auch für die abgabenrechtlichen Belange und somit auch für die Führung von Lohnkonten…
…sich hinsichtlich der Zahlungen auf seine Gattin verlassen und er habe keine Kenntnis von der Nichtentrichtung zu den jeweiligen Fälligkeitstagen gehabt, kann daher im Lichte der erdrückenden Indizienlage und seiner widersprüchlichen Aussagen nur als Schutzbehauptung angesehen werden. Die subjektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde…
…erstinstanzlich erfolgte Bestrafung erweist sich daher als nicht rechtmäßig. Es war daher mit Verfahrenseinstellung gemäß § 136, 157 FinStrG im Bezug auf Schuldspruch a) des erstinstanzlichen Erkenntnisses (zur Gänze) und in Bezug auf Schuldspruch c) hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/1996 in Höhe von € 1…
…Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. beispielsweise VwGH 29.3.2006…
…Finanzvergehens in Betracht kommt. Ein derartiger Verdacht, der die Finanzstrafbehörde zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens verpflichtet, kann immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Ein Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (s. Erk…