Hält eine in Deutschland errichtete GmbH&Co KG 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob für die Gewinnausschüttung der GmbH der auf 15% ermäßigte Kapitalertragsteuersatz des Art. 10 DBA-Deutschland zur Anwendung kommt, davon ab, ob die Gesellschafter der…
Schüttet eine in Spanien errichtete Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus, die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der…
…Unternehmensanteilen angesehen werden. Es handle sich vielmehr um eine Leistung zwischen zwei (verbundenen) Unternehmen, die fremdüblich Geschäfte taxieren (alles andere wäre verdeckte Gewinnausschüttung). (Internationale) Interessenten seien nicht in erster Linie am Preis eines Unternehmens interessiert, sondern an der Leistungsfähigkeit und den Möglichkeiten, der Organisation und…
Wird in Tschechien ein Produktionsbetrieb in der Rechtsform einer tschechischen Kapitalgesellschaft gegründet, dem für einen zehnjährigen Zeitraum ein Investitionsanreiz in Form einer Körperschaftsteuerbefreiung zuerkannt wird, steht für die an die österreichische Muttergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen die internationale Schachtelbefreiung gem. § 10 Abs. 2 KStG zu. Es ist…
…künftige österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen, das auf österreichischer Seite mittlerweile vom Parlament genehmigt worden ist, sieht vor, dass die österreichische Kapitalertragsteuer bei konzerninternen Gewinnausschüttungen von Österreich nach Slowenien auf 5% herabzusetzen ist. 31. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Anwendungsbeschränkung vor, sodass die steuerliche Abzugsfähigkeit bei der ausschüttenden finnischen Tochtergesellschaft die inländische Steuerpflicht der von der österreichischen GmbH im Wege ihrer finnischen Betriebstätte bezogenen Dividenden auslöst. Allerdings erweist sich dieser Verlust der internationalen Schachtelbefreiung nicht als aus systematischen Gründen verfehlt, sondern ist gerechtfertigt, weil…
Nimmt eine in Bahrain gegründete Gesellschaft, die operativ tätig ist und zufolge eines abgabenbehördlich anerkannten Typenvergleiches einer österreichischen Kapitalgesellschaft entspricht, eine Gewinnausschüttung an ihre zu 49% beteiligte österreichische Gesellschafterin (eine inländische Bau-Kapitalgesellschaft) vor, so stellt dies keinen Anlassfall für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs…
…und nimmt die maltesische Holdinggesellschaft eine Ausschüttung ihrer Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft vor (Großmuttergesellschaft der operativen maltesischen Gesellschaft), steht auf Grund des österreichisch-maltesischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an dieser Gewinnausschüttung zwar Österreich zu, doch kann dieses infolge der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden (§ 10 Abs…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…die die in § 10 Abs. 3 KStG angeführten Merkmale einer zur Steuerumgehung errichteten Basisgesellschaft aufweist, würde auf Grund der zitierten Gesetzesbestimmung eine Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft bei dieser nicht mehr eine steuerfreie Schachteldividende im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG darstellen, sondern einen Teil…
…bei der ebenfalls die Zuerkennung des internationalen Schachtelprivilegs auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als zulässig angesehen wurde). Aber selbst wenn die niederländische Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Tschechien-Beteiligung anzusehen wäre, würde die in den Niederlanden steuerfrei gestellte Gewinnausschüttung aus Tschechien unter Inanspruchnahme der…
Der Umstand, dass Gewinnausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften an ihre österreichischen Muttergesellschaften auf der Grundlage des § 10 KStG von der Besteuerung befreit sind, hat im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung nicht zur Folge, dass hiedurch allfälligen nachgewiesenen Minderungen des Beteiligungswertes im Jahr des Wertverlustes die steuerliche Abzugsfähigkeit versagt…
…ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen…
…auf den Bahamas eine Kapitalgesellschaft, die als Bauträgergesellschaft tätig wird und deren Gewinne auf den Bahamas keiner Besteuerung unterliegen, dann kann den Gewinnausschüttungen an die österreichische Kapitalgesellschaft die Steuerfreistellung nach dem internationalen Schachtelprivileg versagt sein, wenn eine Gestaltung gewählt wurde, die unter die künftige Durchführungsverordnung…
…sodann im Wege einer im Folgejahr vorgenommenen Gewinnausschüttung in die Hände der österreichischen Muttergesellschaft transferiert, so ist nicht auszuschließen, dass auf der Grundlage von § 21 BAO dieser Umweggestaltung die steuerliche Wirkung abzuerkennen und das eigentlich wirtschaftlich relevante Geschehen (Gewinnausschüttung durch die in dem Oststaat etablierte…
…in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehene Steuerbefreiung sowohl für die buchmäßig als Gewinnausschüttung erfassten Beträge als auch für die Körperschaftsteuergutschrift zu. Diese im innerstaatlichen österreichischen Steuerrecht begründete Betrachtungsweise gilt auch für die gemeinsame Zuordnung der beiden Ertragskomponenten unter Artikel 10 DBA-Malta. 7. Februar 1995…
…unter die Anlage 2 des EStG 1988 fallen und damit mit ihren inländischen Betriebstätten gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung in Anspruch nehmen können, die nicht bloß eine vermögensverwaltende, sondern eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…der Verwaltung einer 100-prozentigen Beteiligung an einer zypriotischen Gesellschaft, die ihrerseits internationale Handelsgeschäfte abwickelt und daraus ihre Gewinne erzielt, so fallen die aus Zypern an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht unter die zum Methodenwechsel Anlass gebenden Einschränkungen des internationalen Schachtelprivilegs des § 10 Abs…
…Beteiligung über eine Privatstiftung an einer von dieser gegründeten Tochtergesellschaft nicht möglich ist. Selbst wenn daher das gesamte Konstrukt im Interesse von Steuerausländern aufgebaut worden sein mag, kann hierdurch keine internationale Schachtelbefreiung für die österreichische Holdinggesellschaft herbeigeführt werden. 26. November 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…BAO vorliegen. Ob ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der niedrig besteuerten M-Holding vorliegt und ob daher auf der Grundlage von § 10 Abs. 4 KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttungen der M-Holding an die Ö-GmbH verloren geht, ist zum großen Teil eine Sachverhaltsfrage…