…und am 7. Dezember 2004 in 6800 Feldkirch, Schillerstraße 2, durchgeführten Berufungsverhandlungen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an einem Grundstück, dem MG, gebunden sind…
…Denn wie bereits oben ausgeführt, kann vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages und der Eintragung der Käufer der Liegenschaft ins Grundbuch von einer Miteigentümergemeinschaft nicht gesprochen werden (bis zu diesem Zeitpunkt lag eine bloße Interessentschaft ohne rechtliche Verpflichtung vor, von einem "Ausstieg" eines oder mehrerer der…
…die von allen oder mehreren Mitgliedern einer Gemeinde oder von den Mitgliedern einer Nachbarschaft, einer Interessentschaft, einer Fraktion oder einer ähnlichen Mehrheit von Berechtigten kraft einer mit einer Liegenschaft (Stammsitzliegenschaft) verbundenen oder einer persönlichen (walzenden) Mitgliedschaft gemeinschaftlich und unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke auf…
…Juli 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 bis 2000 sowie Körperschaftsteuervorauszahlung für die Jahre 2000 und 2001 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften…
…stattgegeben. Diese Bescheide werden aufgehoben. 2. Die Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2003 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an einem Grundstück gebunden sind…
…die von allen oder mehreren Mitgliedern einer Gemeinde oder von den Mitgliedern einer Nachbarschaft, einer Interessentschaft, einer Fraktion oder einer ähnlichen Mehrheit von Berechtigten kraft einer mit einer Liegenschaft (Stammsitzliegenschaft) verbundenen oder einer persönlichen (walzenden) Mitgliedschaft gemeinschaftlich und unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke auf…
…Versammlung“ der Agrargemeinschaft X vom Tag11 vor. Unter Punkt 3. dieses Protokolls wurde beschlossen, dass jedes „Interessentschaftsmitglied“ pro Anteil eine Grundstücksfläche von 300 m 2 zum Preis von 30 S/m 2 , wertgesichert nach dem „Lebensindex“, „als einmalige Baugrundabgabe“ erhalte. Eine darüber hinausgehende „Mehrfläche an…
…die von allen oder mehreren Mitgliedern einer Gemeinde oder von den Mitgliedern einer Nachbarschaft, einer Interessentschaft, einer Fraktion oder einer ähnlichen Mehrheit von Berechtigten kraft einer mit einer Liegenschaft (Stammsitzliegenschaft) verbundenen oder einer persönlichen (walzenden) Mitgliedschaft gemeinschaftlich und unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke auf…
…die von allen oder mehreren Mitgliedern einer Gemeinde oder von den Mitgliedern einer Nachbarschaft, einer Interessentschaft, einer Fraktion oder einer ähnlichen Mehrheit von Berechtigten kraft einer mit einer Liegenschaft (Stammsitzliegenschaft) verbundenen oder einer persönlichen (walzenden) Mitgliedschaft gemeinschaftlich und unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke auf…
…die von allen oder mehreren Mitgliedern einer Gemeinde oder von den Mitgliedern einer Nachbarschaft, einer Interessentschaft, einer Fraktion oder einer ähnlichen Mehrheit von Berechtigten kraft einer mit einer Liegenschaft (Stammsitzliegenschaft) verbundenen oder einer persönlichen (walzenden) Mitgliedschaft gemeinschaftlich und unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke auf…
…Pachteinkünfte erklärt hat, ist aber nicht klar ersichtlich, ob diese Grundflächen nun wirklich entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht zur Weidenutzung an Dritte überlassen wurde oder ob diese Nutzung im Rahmen der Zugehörigkeit der in Rede stehenden Grundstücke zur Ziegenweide Interessentschaft T. erfolgt ist. Nur im Falle…
…werden, die aber bis zum Abschluss des Kaufvertrages am 20. April 1994 nicht mehr als eine Interessentschaft darstellte. Auch der Einwand der Berufungswerberin, die späteren Wohnungseigentümer hätten jeweils bis zur Erteilung der Baubewilligung über die Errichtung der Wohnanlage zumindest in rechtlicher Hinsicht die Möglichkeit gehabt…
…haben, kann für die Beantwortung der berufungsgegenständlichen Frage offen bleiben, weil diese bis zum (Mit)Eigentumserwerb eben nur als Interessentschaft, nicht aber als Miteigentümergemeinschaft handeln konnten. Nach dem Abschluss des Kaufvertrages und der damit verbundenen Entstehung der Miteigentümergemeinschaft hat diese Möglichkeit aber nicht mehr bestanden…
…werden, die aber bis zum Abschluss des Kaufvertrages am 21. Juni 1994 nicht mehr als eine Interessentschaft darstellte. Auch der Einwand der Berufungswerberin, die späteren Miteigentümer hätten jeweils bis zur Erteilung der Baubewilligung über die Errichtung der Wohnanlage zumindest in rechtlicher Hinsicht die Möglichkeit gehabt…
…sein, die aber bis zum Abschluss des Kaufvertrages am 11. Februar 1994 nicht mehr als eine Interessentschaft darstellte. Auch der Einwand der Berufungswerberin, die späteren Miteigentümer hätten jeweils bis zur Erteilung der Baubewilligung über die Errichtung der Wohnanlage zumindest in rechtlicher Hinsicht die Möglichkeit gehabt…
…63) wurde ergänzend noch ausgeführt, die Fahrt mit dem PKW von der Wohnstätte zum Bahnhof in G sei aufgrund der Fahrverhältnisse im Winter ( G und E1 würden zu den schneereichsten Gebieten Tirols gehören) nur mit einem SUV mit Allradantrieb möglich (Interessentschaftsweg, Straße mit großem Gefälle…
…der Agrargemeinschaft X vom Tag11 zu verweisen. Unter Punkt 3. dieses Protokolls wurde beschlossen, dass jedes „Interessentschaftsmitglied“ pro Anteil eine Grundstücksfläche von 300 m 2 zum Preis von 30 S/m 2 , wertgesichert nach dem „Lebensindex“, „als einmalige Baugrundabgabe“ erhält. Eine darüber hinausgehende „Mehrfläche an…
10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…
3.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen Rz 116: Es sind folgende marktrelevante Akteure bei Energiegemeinschaften zu unterscheiden: Energiegemeinschaft Mitglieder (Genossenschafter/Gesellschafter) Konsumenten: Mitglieder, die ausschließlich Strom aus der Energiegemeinschaft beziehen Erzeuger: Mitglieder, die Strom produzieren und in die Energiegemeinschaft einspeisen Prosumenten (Prosumer): Mitglieder, die sowohl Strom…