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UStR 2000 Rz 3981–4020107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…UID Waren ab, wird hingegen regelmäßig eine Abfrage nach Stufe zwei des Bestätigungsverfahrens erforderlich sein. Rz 4018: In Abholfällen hat der liefernde Unternehmer gemäß Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 die Identität des Abholenden festzuhalten. Wie die Identität des Abholenden festgehalten wird, bleibt dem Unternehmer…

BFG RV/1200007/2024Keine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bei Einbeziehung der innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung in eine Steuerhinterziehung bzw. mangels eindeutigen Nachweises der Identität des Erwerbers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2026Teil 1/2

…der Steuerbefreiung auf unrichtige Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

BFG RV/5200054/2012Keine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer bei Einbeziehung der innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung in eine Steuerhinterziehung bzw. mangels eindeutigen Nachweises der Identität des Erwerbers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2016Teil 1/2

…der Steuerbefreiung auf unrichtige Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

ZK-15801.14. Inhaber des Verfahrens - Artikel 5 Z 35 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. Hinweis…

UFSW RV/0437-W/10Verdacht auf Karussellbetrug; Gutglaubensschutz des Art. 7 Abs. 4 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2010Teil 2/2

Wir haben die Identität des Abholenden festgehalten, selbst wenn unrichtige Angaben des Abnehmers vorlägen, konnte man diese trotz Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen. Beweis: wie bisher. Erst am 4.12.2009 (Freitagnachmittag) war es unserem Vertreter nach wiederholten Versuchen möglich, Akteneinsicht zu…

UFSW RV/1100-W/04Wirtschaftliche Lage des Abgabepflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2005

…der Steuerbefreiung auf unrichtige Angaben des Abnehmers beruhe und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen habe der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

BFG RV/7100004/2023Gutglaubensschutz nach Art. 7 Abs. 4 UStG 1994; Versagung des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 14 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2026Teil 3/3

…Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten (Art…

BFG RV/6100269/2012Wiederaufnahme von Amts wegen des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer trotz vorangegangener USO-Prüfung Steuerschuld gem. Art. 7 Abs. 4 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2019Teil 3/3

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldert der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten." …

UFSK RV/0134-K/08Nichtanerkennung der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen mangels Angabe des richtigen Abnehmers und seiner UID.Nr. im Rahmen des Buchnachweises; Nichtgewährung des Vertrauensschutzes nach Art. 7 Abs. 4 UStG 1994.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2013

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. …

UFSI RV/0261-I/051) Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen bei fehlendem bzw. mangelhaftem Buchnachweis 2) gültige UID-Nummer des Abnehmers als Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009Teil 1/2

…Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. Hängt…

UFSZ3K ZRV/0320-Z3K/07Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen; Angabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers in der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.11.2007

…des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. Gemäß § 5 der Verordnung des…

UFSZ3K ZRV/0104-Z3K/05Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen; Angabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers in der Zollanmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.05.2006

…des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. Gemäß § 5 der Verordnung des…

BFG RV/7100004/2023Gutglaubensschutz nach Art. 7 Abs. 4 UStG 1994; Versagung des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 14 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2026Teil 1/3

…die Identität des Abholenden durch Vorlage eines Ausweises sowie die Berechtigung zur Abholung (soweit es sich nicht um den Inhaber bzw. Geschäftsführer selbst handelt) durch Vorlage einer Vollmacht nachweisen und fertige auch Kopien dieser Nachweise an. Es werde eine Rechnung erstellt und vom Abholenden eine…

BFG RV/2100149/2019Bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft ist im Versendungsfall in der Regel die erste Lieferung die bewegte Lieferung und daher steuerfrei. Die anschließende ruhende Lieferung findet im Bestimmungsmitgliedstaat statt. Die Verwendung der UID des Abgangsstaates durch den mittleren Unternehmer führt zur Vorschreibung von Erwerbsteuer, die nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2021Teil 2/4

…Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten. Art…

BFG RV/7102303/2016Vertrauensschutz iSd Art 7 Abs 4 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2016

…der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer. In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abholenden festzuhalten.‘ …

UFSS RV/0042-S/07Buchnachweis Abholfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…26). In Abholfällen hat der Unternehmer die Identität des Abnehmers festzuhalten. Abholfälle sind - negativ gewendet - Lieferungen, bei denen der Gegenstand der Lieferung weder durch den Unternehmer noch durch einen Dritten zum Abnehmer befördert wird. Wie die Identität des Abholenden festgehalten wird, bleibt dem Unternehmer überlassen…

UFSW RV/0284-W/081. Scheinlieferungen durch den UFS verneint 2. Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013Teil 1/3

…nach entsprechendem Vorweis seiner Identität und Berechtigung einen Ausfolgeschein, den er dem Lagerarbeiter vorlege, der ihm sodann die Waren aushändige. Als Beweis für die Übergabe der Waren an die Spedition X**** habe die Bw von der Spedition ****Sped ein Fax des Ausfolgescheines mit Angabe der…

UFSI RV/0147-I/03Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen, Abnehmererklärung, Identitätsfesthaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2003

…74).   Bei Abholfällen hat der liefernde Unternehmer gem. Art 7 Abs. 4 UStG 1994 außerdem die Identität des Abholenden festzuhalten. Wie die Identität des Abholenden festgehalten wird, bleibt dem Unternehmer überlassen. Die Identitätsfeststellung bei Abholfällen ist vom Unternehmer ebenfalls unterlassen worden.   Die Steuerbefreiung…

UFSG RV/0179-G/09(Fehlender) Nachweis der Beförderung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2010

…In Abholfällen habe der liefernde Unternehmer gem. Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 die Identität des Abholenden festzuhalten. Da dies nicht erfolgt sei, liege keine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Die Umsatzsteuer sei deshalb im Ausmaß von 20 % vorzuschreiben. Im Jahresumsatzsteuerbescheid vom 12.1.2009 wurde dieser…

UFSW RV/0966-W/03Innergemeinschaftliche Lieferung - wer ist Abnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2006

…eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte. In diesem Fall schulde der Abnehmer (Bw) die entgangene Steuer. In Abholfällen habe der Unternehmer die Identität des Abholenden festzustellen (R.-GmbH die des Bw). Da der Bw der Abnehmer der Ware gewesen sei, schulde er gemäß Art 7…