… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht…
…vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftstreuhänder, in 4650 Lambach, Marktplatz 2, wegen des Finanzvergehens der teils versuchten, teils vollendeten, gewerbsmäßigen Hinterziehung von Mineralölsteuer gemäß § 11 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz (MinStG) 1995 iVm § 38 Abs. 1 lit. a und § 13 des Finanzstrafgesetzes idF vor dem BGBl I 2010…
…€ 4.100,00 wegen überlanger Verfahrensdauer in Abzug zu bringen, sodass spruchgemäß eine zusätzliche Geldstrafe von € 8.000,00, das sind 18,03 % des Strafrahmens für die Hinterziehungen an Mineralölsteuern) zu verhängen war. Ähnliche Kriterien gelten mit der Maßgabe, dass den Verhältnissen iSd. …
…Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, N allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs. 1 FinStrG vorzuwerfen, weil die gegenständlichen Umsatzsteuervoranmeldungen im Zuge der Selbstanzeige zwar verspätet, aber noch…
…Heft 15-16 vom 1.8.2006). Denkbar ist es aber auch, den Vorgang grundsätzlich als bloß versuchte Hinterziehung von Umsatzsteuer aus Lieferungen des Beschuldigten zu sehen, wobei aber möglicherweise - so dies als bloß relativ untauglicher Versuch gesehen werde - der strafbestimmende Wertbetrag mit Null festzusetzen…
…von € 6.000,00 (in Worten Euro sechstausend) verhängt. I.B. Hinsichtlich des Vorwurfes, der Beschuldigte habe auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli und August 2003 (hinsichtlich der R-KEG) und Juli 2003 (hinsichtlich der TR-KEG) Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen verhängt werden. I.B. Das überdies gegen HH beim Finanzamt Linz unter der StrNr. 046-2002/00000-001 wegen des Vorwurfes, er habe auch betreffend den Voranmeldungszeitraum November 1999 eine Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Im gegenständlichen Fall kommt eine zumindest versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer gemäß §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG schon…
…StrNr. 2003/00316-001 beim Finanzamt Salzburg-Stadt gegen ihn anhängige Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes, er habe betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2002 als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der T GmbH eine Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG bewirkt, gemäß…
mündliche Anbringen, in welchen hinsichtlich des Beschuldigten eine ausreichend förmlich Erklärung abgegeben worden wäre, dass betreffend seine Person nunmehr Selbstanzeige erstattet wird, liegen demnach nicht vor. Wohl eher wäre der Vorgang zu werten als Anbringen der T GmbH, allenfalls als deren Selbstanzeige (siehe die obigen…
…Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der RM GmbH auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli, Dezember 2000, April, Mai 2001, Jänner bis Juni 2002 Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten, überdies anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 136…
…Entrichtung von Umsatzsteuerzahllasten als steuerliches Basiswissen wäre ihnen unbekannt geblieben, erfolgreich sein zu können. Die Beschuldigten haben daher die spruchgegenständlichen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten, wobei der Aktenlage keinerlei Hinweise auf allfällige Versuche einer Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer gemäß §…
…versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist. In Anbetracht der Aufdeckung der gegenständlichen Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen weit vor Ende des Jahres 2002 und der Frist zur Einreichung der Jahressteuererklärung kann aber offenbar von einer entsprechenden Manifestierung des Vorsatzes keine Rede sein. H hat daher Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß …
…Verhältnisse im Sinne des § 23 Abs. 3 FinStrG bei einem angedrohten Strafrahmen in Höhe des Zweifachen des Hinterziehungsbetrages die ausgesprochenen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen tat- und schuldangemessen erschienen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 10. Dezember 2004, wobei im Wesentlichen wie…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johann Edlinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 Dr. Gerald Daniaux in der Finanzstrafsache gegen GS, Geschäftsführer, ZW, vertreten durch Ender & Zuggal, Wirtschaftstreuhänder, 6840 Götzis, Sonderberg 10, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. August 2004 gegen den…
…strafbestimmenden Wertbetrages zu bestrafen, wenn es dem Finanzstraftäter darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wobei diese Einnahme auch in einer vorübergehenden Steuerersparnis bestehen kann (gewerbsmäßige Begehung). Statt einer (gewerbsmäßigen) Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich…
…dass sie zu lauten hat: I.1. GL ist zusätzlich (zu den Hinterziehungen betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006) auch schuldig, als Abgabepflichtige im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich unter Verletzung ihrer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer…
…noch bevor die Frist zur Einreichung der Jahres-Umsatzsteuererklärung für 2005 abgelaufen war, sohin also sich ein allfälliger Tatentschluss des Beschuldigten anlässlich des Fristablaufes noch gar nicht manifestieren konnte. Im gegenständlichen Fall kommt also eine Bestrafung wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuern im Sinne der §…
…1 lit. a FinStrG € 11.627,55 : 2 = € 5.813,78, insgesamt somit bis zu € 78.238,52. Berücksichtigt man betreffend die Hinterziehungen der Umsatzsteuervorauszahlungen den tatbildimmanenten Aspekt der nur vorübergehenden Abgabenvermeidung, mit einem Abschlag um ein Drittel der Strafdrohung, ergibt…