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UFSS RV/0347-S/02Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…Bescheides hinsichtlich der Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftssteuer für die Jahre 1998 und 1999 nicht auf. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, ist nämlich das Hervorkommen von Tatsachen stets aus der Sicht jenes Verfahrens zu beurteilen ist, das wieder aufgenommen werden soll (siehe VwGH vom 26…

BFG RV/7101527/2020Das neu Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln ist bei einer beantragten Wiederaufnahme des Verfahrens aus der Sicht des Beschwerdeführers zu prüfen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2023

…neu hervorgekommen. Das Ausmaß der Werbungskosten war dem Bf. und seinem damaligen Steuerberater bekannt gewesen, weshalb die Begründung, es wäre dem Bf. mangels Kenntnis nicht möglich gewesen, diese im Abgabenverfahren geltend zu machen, unzutreffend ist. Die Wiederaufnahme des Verfahrens soll ausschließlich die Berücksichtigung von Tatsachen…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 1/5

…Immobilienbörse, Kontaktbörse, ***15***), den Handel mit Domains (Internetadressen) und einen Webshop zum Verkauf von Kunstgegenständen umfasste. 2. In den Einkommensteuererklärungen für die streitgegenständlichen Jahre 2012 bis 2016 erklärte der Bf. jeweils positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie jeweils negative Einkünfte aus dem genannten Gewerbebetrieb. Die…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 2/5

…ausgeübte Tätigkeit durch Erstellen und Betreiben neuer Internetseiten bzw. durch die Außerbetriebnahme von Internetseiten mehrfach geändert. Aus diesen angeführten Gründen würden sich diverse Wiederaufnahmegründe gem. § 303 BAO ergeben. Es seien während der Betriebsprüfung neue Tatsachen neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 3/5

…2009/15/0016). Von zentraler Bedeutung für die Ermessensübung sei die Berücksichtigung des Zweckes der Ermessen einräumenden Norm. Zweck des § 303 BAO sei es, eine neuerliche Bescheiderlassung dann zu ermöglichen, wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel sei ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis (VfGH 06.12.1990…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 4/5

…seit 01.01.2014) kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 5/5

…Der Begründungspflicht wird dabei nur dann entsprochen, wenn der Abgabepflichtige erkennen kann, welche Umstände als Tatsachen neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch…

BFG RV/7105072/2017Wiederaufnahme des Verfahrens bei neu Hervorkommen von Tatsachen und Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020

…geltenden Fassung (FVwGG 2012)kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…

BFG RV/7100966/2013Wiederaufnahme, Hervorkommen von neuen Tatsachen iZm der Berechnung von Menüpreisentgelten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2018

…aus, dass der Wiederaufnahmetatbestand dem AP-Bericht zu entnehmen gewesen sei. Wiederaufnahmegründe seien nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorgekommen seien (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln sei nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (z.B…

UFSG RV/0697-G/07Hervorkommen neuer Tatsachen und/oder Beweismittel betreffend die Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.02.2009

…die Tatsachen, die im angefochtenen Bescheid für die Berechtigung zur Festsetzung (=Wiederaufnahmsgründe) herangezogen worden seien, jener Abteilung der Abgabenbehörde, welche die Verbuchung der Investitionszuwachsprämie am 12. September 2005 vorgenommen hatte, bekannt gewesen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist demgegenüber das Hervorkommen von Tatsachen und…

UFSG RV/0535-G/06Hervorkommen neuer Tatsachen als Voraussetzung für eine amtswegige Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…Juli 1997, 96/13/0185). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Waren der Behörde bestimmte Umstände im betreffenden Verfahren bekannt…

UFSG RV/0065-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008

…mwN). Es ist also bei der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens - im Gegensatz zur Antragswiederaufnahme - nicht erforderlich, dass die Tatsachen oder Beweismittel, die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO…

BFG RV/4100549/2013Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 (4) BAO nach Hervorkommen neuer Tatsachen (hier: Höhe der für die Zuerkennung des AVAB maßgeblichen Einkünfte des [Ehe]Partners).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2014

…bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Wiederaufnahmegründe sind die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existenten Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (vgl…

UFSG RV/0294-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2005

…neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel, wie es die o.a. gesetzliche Bestimmung erfordert, da erst dadurch die Möglichkeit geschaffen wurde, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts…

UFSG RV/0296-G/02Wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später der Abgabenbehörde bekannt werden, kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungswesentlicher Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2005

…neue Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel, wie es die o.a. gesetzliche Bestimmung erfordert, da erst dadurch die Möglichkeit geschaffen wurde, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Damit ist die Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes bejaht. In Ausübung des Ermessens hat von Amts…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…die Mittelzuführung von Seiten der stillen Gesellschafter habe wirtschaftlich betrachtet lediglich bezweckt, Eigenkapital der GmbH zu ersetzen (s. dazu ausführlich nachfolgenden Punkt 2.). Das Finanzamt begründete die Wiederaufnahme mit dem Hervorkommen neuer Tatsachen und führte dazu ausdrücklich eine im Zuge einer Betriebsberatung erstellte Rentabilitätsprüfung vom…

UFSW RV/3329-W/02Abzugsfähigkeit von Zinsen nach Beendigung einer fremdfinanzierten atypischen stillen Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…neu hervorgekommener Tatsachen ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Das Hervorkommen von Tatsachen ist aus…

UFSW RV/0946-W/021. Wiederaufnahme gem. § 303 Abs. 4 BAO 2. Mietvertrag als Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2003

…wurde bekannt gegeben, dass neben dem bereits vorgelegten Mietvertrag keine Belege existieren und die Bezahlung der Miete in Form eines Dauerauftrages vom Konto der Bw. auf das Konto der Vermieter erfolgt sei. Zur Frage des neu Hervorkommens von Tatsachen verwies die Bw. darauf, dass jährlich…

BFG RV/2100969/2017Hervorkommen neuer Tatsachen, wenn der Abgabenbehörde die Anwendung der Kostenmethode mitgeteilt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2020

…was sich aus den Steuerakten ergibt. Wenn auch grundsätzlich gilt, dass das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln dabei aus der Sicht des von der zuständigen Behörde geführten jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist, wobei der Wissenstand durch Abgabenerklärungen und Beilagen im jeweiligen Veranlagungsverfahren und jeweiligen Veranlagungsjahr…

BFG RV/7100726/2024Neuhervorkommen von Tatsachen bei bloßer Vorlage von Buchhaltungskonten im vorangegangenen Außenprüfungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2025

…ob die belangte Behörde im Jahr 2023 die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2016 und 2017 aufgrund neuen Hervorkommens von Tatsachen wiederaufnehmen durfte. Mit Bescheiden vom 18.4.2023 nahm das Finanzamt die Verfahren betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2016 und 2017 wieder auf und erließ in…