15.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit 15.4.4.1 Nichtselbständige Nebentätigkeit Rz 961: Eine nichtselbständige Nebentätigkeit zu einer selbständigen Haupttätigkeit ist im Bereich der selbständigen Haupttätigkeit zu erfassen, wenn die Nebentätigkeit in einem engen sachlichen (wirtschaftlichen) Zusammenhang mit der Haupttätigkeit steht, auch wenn diese für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Geschäftsführer und Vertreter, Adresse, vom 23. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 5. November 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…21, Tz 67). Der Unabhängige Finanzsenat hat im gegenständlichen Fall zu überprüfen, ob die Stromerzeugung durch die Photovoltaikanlage einen engen Zusammenhang mit der Landwirtschaft hat und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in dieser gleichsam aufgeht (vgl. VwGH 15.12.1992…
…Erfordernis erfüllt ist, hängt nicht von der gesamten zu Einkünften führenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen, somit nicht von seiner gesamten Erwerbstätigkeit (betriebliche und berufliche Haupttätigkeiten und Nebentätigkeiten) ab; es ist vielmehr auf den Mittelpunkt für die einzelne Einkunftsquelle abzustellen. Die Abzugsfähigkeit ist nicht gegeben, wenn vom…
…Tatbestandes des Finanzvergehens nach § 33 Abs. 1 FinStrG erfolgt oder zumindest versucht wird, als (straflose) "Vortat" von dem letzteren Finanzvergehen als "Haupttat" konsumiert. Es handelt sich demzufolge um den Fall einer scheinbaren Realkonkurrenz, bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung…
…Abgabenhinterziehung als straflose Nachtat zu qualifizieren, deren Strafbarkeit lediglich bei einem Wegfall der Strafbarkeit wegen der Haupttat zum Tragen kommen kann. Das gegenständliche Rechtsmittel des Amtsbeauftragten richtet sich nun ausschließlich gegen die Höhe der Geldstrafe. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten…
…at). Die Bw. machte glaubhaft, dass sie ernsthaft anstrebt, die Psychotherapeutinnentätigkeit nach planmäßigem Abschluss der Ausbildung im Jahr 2009 als Haupttätigkeit auszuüben. Das diesbezügliche ernsthafte Bestreben wurde von der Bw. glaubhaft gemacht und untermauert durch Vorlage von Zeugnisse über die Umschulung, die ein planmäßiges zügiges…
…darstellen würde -nach dem bekannten Sachverhalt wesentlich näher, das Auswahlermessen dahingehend zu treffen, im vorliegenden Fall (vorerst) nur GS zur Zahlung heranzuziehen: Zum einen ist GS zweifellos als der "Haupttäter" anzusehen, welcher die Zigaretten seinerzeit gekauft, im Reisegepäck versteckt und mit seinem PKW schließlich über…
…Ob dieses Erfordernis erfüllt ist, hängt nicht von der gesamten zu Einkünften führenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen, somit nicht von seiner gesamten Erwerbstätigkeit (betriebliche und berufliche Haupttätigkeiten und Nebentätigkeiten) ab; es ist vielmehr auf den Mittelpunkt für die einzelne Einkunftsquelle abzustellen. Die Abzugsfähigkeit ist nicht gegeben…
…den angesprochenen Unterlagen im Einzelnen dargestellt. Auch mit der einer Berufungsentscheidung für einen vorangegangenen Prüfungszeitraum entnommenen Aussage, dass die Haupttätigkeit eines Kraftfahrers im Lenken eines Fahrzeuges bestehe, kann beispielsweise allein noch nicht die im Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 26. März 2001 geschilderte Besonderheit ihrer betrieblichen…
…dienstliche Unterlagen zuhause: Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung bewirkt deren bloße Lagerung zuhause nicht, dass ein häusliches Arbeitszimmer beruflich notwendig ist, da das Lagern tätigkeitsbezogener Gegenstände nicht die berufliche Haupttätigkeit der Bf. ist (VwGH 22.10.2015, Ra 2014/15/0019). Diese Ausführungen zusammengefasst wird festgestellt…
…dass dann, wenn ein Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Haupttätigkeit mit der vorhandenen Betriebseinrichtung anderweitig unternehmerisch tätig werden, zunächst vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft ausgegangen werden kann bzw gleiches gelte, wenn dies aus dem Gesamtbild…
…Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten sind an sich gewerbliche Tätigkeiten, die keine Nebenbetriebseigenschaft haben, sich aber als Ausfluss der land- und forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit darstellen. Kennzeichnend ist, dass für ihre Ausübung keine über die Land- und Forstwirtschaft hinausgehende Organisation nötig ist, d.h…
…weil es Risiken in sich birgt. Denn die mehr oder minder stark ausgeprägte Risikoträchtigkeit von Geschäften gehört zum Wesen einer jeder unternehmerischen Betätigung. Je weiter sich jedoch Art und Inhalt des zu beurteilenden Geschäfts von der Haupttätigkeit des Unternehmens entfernen, um so größer erweist sich…
…Beurteilung in Bezug auf die Absetzbarkeit von Aufwendungen für den Fall, dass ein Arbeitszimmer im Rahmen einer Einkunftsart für mehrere Tätigkeiten genutzt wird, hat gegenständlich nach dem Berufsbild der Haupttätigkeit zu erfolgen. Dies bedeutet, dass in Ansehung eines Einnahmenschlüssels seitens der Abgabenbehörde die überwiegende Tätigkeit…
…von Erfahrungstatsachen gezogen werden. Der Indizienbeweis erfordert damit zum einen Indizien (sogenannte Hilfstatsachen), zum anderen allgemeine Erfahrungssätze und schließlich Denkgesetze und logische Operationen, um auf das Vorhandensein der Haupttatsache folgern zu können. Der Grundsatz freier Beweiswürdigung schließt es daher nicht aus, Geschehensabläufen, die nach der…
…somit festzuhalten, dass eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 ua nur dann vorliegt, wenn die Bildungsmaßnahme die "Haupttätigkeit" des Auszubildenden darstellt, was gegenständlich zumindest im streitgegenständlichen Zeitraum nicht der Fall war. Da das Finanzamt die Familienbeihilfe für den streitgegenständlichen Zeitraum bereits ausbezahlt hat, wurde…
…mit Öffentlichkeitsrecht inskribiert. Es stellte sich daher für den Referenten die Frage, wie das vom Bw. behauptete Dienstverhältnis mit den genannten Haupttätigkeiten des Sohnes vereinbar war. Dazu hat der Bw. nichts Weiteres vorgebracht. Er legte nur die e-mail des Referenten vom 30. Juli 2010…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch KPMG NÖ Wirtschaftstreuhand GmbH, diese vertreten durch Mag. Johann Mlcoch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Mödling, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Hrdina, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz - und Einkommensteuer für das Jahr…
Steuerobjekt der USt ist im Haupttatbestand die einzelne Leistung. Besteuert wird nicht die Gesamtheit der vom Unternehmer an einen Abnehmer erbrachten Leistungen, auch wenn mehrere Leistungen auf einem einzigen Vertrag beruhen. Umfasst daher ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang mehrere selbständige Leistungen, so sind diese umsatzsteuerlich gesondert…