…B F iHv 26.984,80 € (= Betrag/Mag. RA3) gutgeschrieben. In der Folge sind weitere Kontobewegungen des Jahres 2010 ersichtlich (darunter die Haftungszahlungen an das Finanzamt iHv jeweils 15.000,00 € pro Geschäftsführer vom 31. Mai 2010 und diverse Überweisungen an Banken). …
…21.11.2016 wurde von der Bfin. keine Stellungnahme abgegeben. Einkommensteuerbescheid 2015 v. 13.12.2016 Die Haftungszahlungen wurden nicht als Werbungskosten anerkannt. Begründung: "Da Sie aus Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin der ***5*** GmbH keine Einkünfte erzielen, können auch die geltend gemachten Zahlungen als Haftung…
…2011 dargelegte) Naheverhältnis zu den Gesellschaftern der GmbH scheidet aus, da der VwGH in seiner Rechtsprechung selbst die Gesellschafterstellung und das damit gegebene Naheverhältnis zur Gesellschaft nicht als schädlich für die berufliche Veranlassung von Haftungszahlungen gegenüber Sozialversicherung und Abgabenbehörde ansieht, zumal es nicht unüblich ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, Heinz Heinz Hengl und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des MMag.Bw, Ort1, Adr1, vom 2. Oktober 2007 gegen…
…2002/15/0120; VwGH 24.7.2007, 2006/14/0052; VwGH 24.9.2007, 2005/15/0041). Auch Haftungszahlungen, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach deren Konkurs leistet, stehen mit der Beteiligung in Zusammenhang und nicht mit der Geschäftsführertätigkeit. Sie sind daher…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. J.O in der Beschwerdesache G.F gegen den Bescheid des Finanzamtes Ä betreffend Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten der I- Handelsgesm.b.H. nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19. März 2015 in Anwesenheit…
11. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO) 11.1. Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO) Rz 1200: Eine Besicherung von Abgabenansprüchen kann gesetzlich in folgenden Formen vorgesehen sein: Gesamtschuldverhältnis kraft Gesetzes Persönliche Haftung Sachhaftung Rz 1201: Ferner können Abgabenansprüche durch vertragliche Maßnahmen, insbesondere durch Bestellung eines Pfandes…
Nicht berücksichtigt wurde dabei offensichtlich, dass am Abgabenkonto der Primärschuldnerin ein Gesamtbetrag von € 63.196,07 von der Einbringung ausgesetzt ist, somit ein höherer Abgabenbetrag als der dargestellte FA-Betrag von € 36.117,75. Aufgrund von Zug-um-Zug-Geschäften erfolgte ein Mittelverbrauch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 12.07.2011 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde FA vom 30.05.2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
12.8.14 Geschäftsführerhaftung Rz 896a: Zahlungen, die aus Anlass einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) angefallen sind, sind keine außergewöhnliche Belastung (betreffend Werbungskosten siehe Rz 366a).
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
Zweiter Säumniszuschlag zur Kest 2007 2011 76,00 fällig 16.3.2012 Zweiter Säumniszuschlag zur Kest 2008 2011 112,00 fällig 16.3.2012 Zweiter Säumniszuschlag zur Kest 2009 2011 189,77 fällig 16.3.2012 Zweiter Säumniszuschlag zur Kest 2010 2011 120,99 fällig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, den Richter R2 und die weiteren Senatsmitglieder L1 und L2 in der Beschwerdesache MV, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der Bf, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2014 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Christopher Toms LL.M., Löwelstraße 20, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Mai 2023 gegen den Bescheid des Magistrats der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 12. September 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…Tulln betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Haftungszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Kreditschulden der im Konkurs befindlichen und später nach Konkursaufhebung gelöschten GmbH. Der Berufungswerber (Bw.) bezog in den Jahren 2001…
29a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen Rz 1212a: Mit § 82a EStG 1988 wird ab 1. Juli 2011 (maßgeblich ist der Zahlungsfluss) bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers (Auftrag gebendes Unternehmen) für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens eingeführt. Die Haftung für lohnabhängige…
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
29 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988) Rz 1208: Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf sämtliche durch Lohnsteuerabzug zu erhebende Beträge, also sowohl auf die Lohnsteuer von laufenden Bezügen als auch auf die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen. Hat der Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen (Jubiläumsgeldverpflichtungen) ausgegliedert, haftet er dennoch…