…beteiligt ist, als Gesellschafter beteiligt. Punkt VII des Gesellschaftsvertrages behandelt die Aufwandsentschädigung und Haftungsprämie: 1. Zur Deckung der Aufwendungen aus der laufenden Führung der Geschäfte der Gesellschaft und zur Abgeltung der von V- GmbH (vormals E- GmbH) zu tragenden Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft…
Laut Punkt VII des Gesellschaftsvertrages vom 4. September 2000 betreffend Änderung des Firmenwortlautes (Aufwandsentschädigung und Haftungsprämie) wurde vereinbart, dass zur Deckung der Aufwendungen aus der laufenden Führung der Geschäfte der Gesellschaft und zur Abgeltung der von der V- GmbH zu tragenden Haftung für die Verbindlichkeiten…
Übernimmt eine österreichische Bank die Haftung für einen Kredit, den eine italienische Bank an eine italienische Kapitalgesellschaft vergibt, wobei die kreditnehmende italienische Gesellschaft neben den Zins- und Tilgungszahlungen an die italienische Bank auch Haftungsentgelte an die österreichische Bank zu leisten hat, dann stellen diese…
…sollte die A**** GmbH eine Haftungsentschädigung bzw Haftungsprämie erhalten haben, wäre sie in die Feststellungen aufzunehmen. Ob sie eine solche Haftungsprämie bzw Haftungsentschädigung erhalten hatte konnte im Zug der Verhandlung nicht abschließend geklärt werden und blieb offen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Beweis wurde erhoben…
…D, als auch vom Einzelunternehmer C zur Gänze in Slowenien erbracht worden. Die Bf. habe lediglich eine Haftungsprämie aus dem Rechenkreis des Einzelunternehmens C zugesprochen erhalten, der gesamte Auftrag sei jedoch entsprechend der Aufgabenverteilung zwischen der Fa. D und dem Einzelunternehmen C abgearbeitet worden. Schließlich…
…allfälligen Haftungsprovision überzeugen nicht, ergibt sich aus dem vom Bundesfinanzgericht festgestellten Sachverhalt doch kein Anhaltspunkt dafür, dass sich die mitbeteiligte Partei durch die "Haftungserklärung" ihres Gesellschafters sonst aus ihrem Betriebsvermögen zu leistende Haftungsprämien erspart hätte. Insbesondere ist im Verfahren nicht hervorgekommen, dass die Leasinggeberin ein…
…weil die Angaben in den Bilanzen für eine Verrechnung sprechen würden, gab der steuerliche Vertreter an, dass Unterlagen betreffend die Bezahlung dieser Haftungsprämie nicht zu finden gewesen seien. Er stellte sich aber die Frage, ob das Abverlangen solcher Unterlagen im Februar 2018 noch verhältnismäßig sei…
…ATS 5,0 Mio (monatliche Leasingrate rd. ATS 35.000,00 x 12 Monate * 12 Jahre) Bei einer Haftungsprämie von 1,5% ergebe sich eine Haftungsprovision von ATS 75.000,00. Dem hielt der Amtsvertreter entgegen, dass die offenen Leasingraten durch Bezahlung laufend gesunken seien…
…ab dem Jahr 2007 schließlich auf 500,00 € einem Fremdvergleich nicht standhalte. Die Verminderung der Haftungsprovision wurde daher steuerlich nicht anerkannt. Der Reduktion der Haftungsprämie lag ein Gesellschafterbeschluss vom 10.12.2006 zu Grunde. Danach habe sich aufgrund des Jahresabschlusses der A-GmbH & Co…
…und neuen Rechtslage - ausführlich das Erkenntnis des VwGH vom 17.12.2014, 2010/13/0115. 4.2.2 Betriebswirtschaftliches Eigenkapital als Berechnungsgrundlage für die Haftungsprämie Zwischen den Parteien des Verfahrens besteht Einigkeit darüber, dass der A-GmbH einerseits grundsätzlich eine Haftungsentschädigung zusteht (zustimmend auch Duursma…
… § 9 BAO ), ohne dafür eine Haftungsprämie oder ein ähnliches Entgelt zu erhalten. Damit sind sämtliche denkbaren Merkmale einer unternehmerischen Tätigkeit gegeben und es muss nicht einmal der Überwiegenheitsgrundsatz angewendet werden, um die Dienstnehmereigenschaft der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer zu verneinen. 5. Die Abgabenbehörde hat - in Verkennung…
…und von -1.111.685,00 S im Jahr 2001 ergibt. Die Berechnung der Einkünfteverteilung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: | Beteiligter (2000) Betriebsprüfung | % | Anteil vor Haftungsprämie (50.000,00) | Anteil S | Anteil € | A*****Pr***** Technik GmbH (StNr…
…die das Haftungsrisiko der GmbH für sämtliche Gesellschaftsschulden abgilt. Die Höhe dieser Haftungsprämie muß der Haftungssituation angemessen sein und sie ist nicht gesetzlich geregelt. Sie wird nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessen sein. Eine unangemessene Gewinnverteilung ist auf eine angemessene zu korrigieren (ua VwGH…
…als Aufwand angesetzt worden. Daneben seien noch Kosten für Versicherungsaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Haftungsprämie und Anerkennungsgebühr Kammer als Aufwand geltend gemacht worden. Der Geschäftsführerbezug sei nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnbestandteil behandelt worden. Der Zahlung des Geschäftsführerbezuges komme Entnahmecharakter zu. Die Zahlung dieser Entnahmen…
…als Aufwand angesetzt worden. Daneben seien noch Kosten für Versicherungsaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Haftungsprämie und Anerkennungsgebühr Kammer als Aufwand geltend gemacht worden. Der Geschäftsführerbezug sei nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnbestandteil behandelt worden. Der Zahlung des Geschäftsführerbezuges komme Entnahmecharakter zu. Die Zahlung dieser Entnahmen…
…und Infrastruktur verrechnet und als Aufwand angesetzt worden. Daneben seien noch Kosten für Versicherungsaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Haftungsprämie und Anerkennungsgebühr Kammer als Aufwand geltend gemacht worden. Der Geschäftsführerbezug sei nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnbestandteil behandelt worden. Der Zahlung des Geschäftsführerbezuges komme Entnahmecharakter zu…
…und Infrastruktur verrechnet und als Aufwand angesetzt worden. Daneben seien noch Kosten für Versicherungsaufwand, Rechts- und Beratungskosten, Haftungsprämie und Anerkennungsgebühr Kammer als Aufwand geltend gemacht worden. Der Geschäftsführerbezug sei nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sondern als Gewinnbestandteil behandelt worden. Der Zahlung des Geschäftsführerbezuges komme Entnahmecharakter zu…
…Tz. 24d | 3.000,00 | | | + Haftungsprämie | 25.000,00 | 25.000,00 | 25.000,00 | + Diff. GW-RSt | 4.933,00 | 5.878,00 | | = Einkünfte aus GW | 2.140.565,67…
40.9.4 Höhe der Beiträge Rz 1347: Die Prämie kann im Rahmen der Höchstbemessungsgrundlage nur für die tatsächlich gezahlten Beiträge in Anspruch genommen werden. Die Einschränkung, Einstellung (und auch die Wiederaufnahme) der Beitragsleistungen ist jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zulässig. Es kommt…
5.9.31 Vermögensschadenversicherung Rz 393a: Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften (Vermögensschadenversicherungen) sind steuerlich wie folgt zu beurteilen: Versicherungsnehmer und Begünstigter aus dem Vertrag ist das Unternehmen (Arbeitgeber): Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem…