…BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der X.GmbH im Ausmaß von 16.272,09 Euro (Umsatzsteuer 2011 4.494,05 Euro, Umsatzsteuer 2012 2.554,93 Euro und Umsatzsteuer 2013 9.223,11 Euro) heran. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei es Sache des…
…hat, gehandelt, sodass - da für die Geltendmachung einer Haftung schon leichte Fahrlässigkeit ausreicht - von einem schuldhaften Verhalten auszugehen ist. Eine schuldhafte Pflichtverletzung liegt auch im Ignorieren der Rechtsansicht des eigenen Steuerberaters, der eine Umsatzsteuerpflicht konstatiert hat. Zusammengefasst sind die Behauptungen des Bf. nicht geeignet darzulegen…
…sodass ihn eine Haftung lediglich für Abgabenschulden treffen könne, deren Fälligkeit nach diesem Datum liege. Er anerkenne demnach lediglich eine Haftungsinanspruchnahme für Umsatzsteuer 2/2004 und lohnabhängige Abgaben für 5/2004 und 7/2004 und ersuche die aushaftenden Beträge in monatlichen Raten beginnend mit 20…
…betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und die im angefochtenen Haftungsbescheid dargestellten Abgabenschuldigkeiten um folgende Beträge im Gesamtbetrag von € 10.677,01 vermindert: Umsatzsteuer für den Zeitraum 2000 in Höhe von € 888,65, Lohnsteuer für…
…9. Juni 2004 wurde der Berufungswerber (in weiterer Folge Bw.) für Umsatzsteuer Dezember 1996 (€ 33.426,17) sowie Umsatzsteuer März 1997 (€ 56.496,95) in Höhe von gesamt € 89.923,12 als ehemaliger Geschäftsführer der Firma U-GmbH, Wien, zur Haftung herangezogen…
…bekämpften Bescheid werde der Bw. als ehemaliger Geschäftsführer der Firma C.GesmbH für Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer im Sinne des § 9 BAO in Verbindung mit entsprechenden anderen Bestimmungen zur Haftung herangezogen. Diese Haftungs-Inanspruchnahme sei aus folgenden Gründen unberechtigt: Vorweg möchte der Bw. die Situation schildern…
…Rechtsfolgen der Gewährleistung und der Verpflichtung zur Abführung der gesetzlichen Umsatzsteuer belehrt worden sei. Es seien daher sämtliche Voraussetzungen für die Haftung nach § 14 BAO erfüllt, sodass diese in Anspruch zu nehmen wäre. Mit Schriftsatz vom 23.1.1999 brachte Dr. Wagner für die Bw.…
…BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Firma S GmbH im Ausmaß von 1.994,07 € in Anspruch genommen wurde, entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf folgende Abgabenschuldigkeit eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | Umsatzsteuer |…
…im Haftungswege geltend gemachten Umsatzsteuerzahllasten sowie die Lohnabgaben, waren nach Bezahlung der 16%igen Konkursquote in dem dem Geschäftsführer vorgeschriebenen Ausmaß uneinbringlich, da die Gesellschaft vermögenslos war, sodass dieses Tatbestandsmerkmal im gegenständlichen Verfahren vorliegt. Eine weitere Voraussetzung für die Geltendmachung der Haftung des Vertreters ist…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gelten die für die Umsatzsteuer getroffenen Erwägungen sinngemäß, weshalb zur Begründung darauf verwiesen wird. Die Berufung wird auch diesbezüglich als unbegründet abgewiesen. Da aber der Bw. zur Haftung für "Dienstgeberbeitrag 1993" im Betrag von 294.856 S und für "Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag…
…für die GmbH erst am 15. Jänner 2001 übernommen, weshalb "Beträge bzw. Teilbeträge in der Größenordnung von mindestens 120.000 S" nicht in ihren Verantwortungsbereich fielen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. November 2002 gab das Finanzamt der Berufung teilweise statt und schränkte die Haftung auf Umsatzsteuer…
…über 380.000,00 € für den durch die Sicherstellungsexekution nicht besicherten Differenzbetrag vorgelegt. Im Hinblick darauf wird um Mitteilung ersucht, ob die gegenständliche Berufung überhaupt noch aufrechterhalten wird. Unverständlich ist die Berufung gegen die Heranziehung zur Haftung für die Umsatzsteuer aus der Geschäftsveräußerung auch…
…in Höhe von 394,24 € resultiert aus Ratenzahlungen des V. Die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 02/2012 war und ist daher bei der Primärschuldnerin zur Gänze uneinbringlich. Daher ist es zweckmäßig, die Beschwerdeführerin zur Haftung für diese uneinbringlichen Abgabenschulden heranzuziehen. Es ist dem Interesse des Abgabengläubigers…
…61 € auf nur mehr 797.342,77 €, der mit der gegenständlichen Entscheidung festzulegende Umfang der die Berufungswerberin insgesamt treffenden Haftung erfährt durch diese Überrechnung jedoch keine weitere Einschränkung. Zusammengefasst verbleibt daher eine Haftung für Umsatzsteuer aus der Geschäftsveräußerung im Sinne des § 4 Abs…
…als eine Haftung für folgende Abgaben im Ausmaß von zwar weiterhin € 61.065,92, nicht jedoch für Umsatzsteuer 03/2010, zu Recht besteht: | Umsatzsteuer | 04/2010 | 1.135,52 | Umsatzsteuer | 05/2010 | 6.000,00 | Umsatzsteuer |…
…habe. Vorgebracht werde auch, dass der Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 25. Juni 2010 eine Nachforderung in Höhe von Euro 6.563,33 ergeben habe und die Haftung für Umsatzsteuer 2006 lediglich für einen Betrag von Euro 2.103,89 ausgesprochen worden sei. Die Verbuchungen seien nicht…
…2013) gemäß § 11 BAO zur Haftung für Umsatzsteuer für 02-04/2009 im Betrag von 14.900 Euro heran. Zur Begründung wird darin ua. ausgeführt: Außer Streit steht, dass der Haftungspflichtige mit Strafverfügung vom 22.09.2010 (Strafnummer: [Nummer]) für schuldig befunden wurde, im Bereich…
…dass von der Haftungsinanspruchnahme für Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 4.715,13 Abstand genommen worden sei, dafür aber die Lohnsteuer 1-6/2001 (gemeint wohl 1-6/2004) mit € 772,26 hinzugekommen wäre. Die Haftung beziehe sich demzufolge nun auf folgende Abgaben…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf einen Betrag von € 400.582,06 (statt bisher € 562.942,92) eingeschränkt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. August 2005 wurde der Berufungswerber (Bw.) gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Fa…
…Umsatzsteuer 1998 S 115.610,00 (€ 8.401,71). Das sind in Summe € 39.913,45. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Lilienfeld St Pölten hat am 7. April 2004 den Bw. gemäß § 9 Abs.1 und § 80 BAO zur Haftung für Umsatzsteuer 1996 in Höhe…