…Begründung der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig ist nicht gegeben. Das Berufungsvorbringen bezieht sich ausschließlich auf die Bekämpfung der Abgabennachforderung. Dieser Einwand war somit nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Sollte der Berufung gegen den Grundlagenbescheid Erfolg beschieden sein…
…Pölten vom 7. Mai 2013 ausgewiesene Differenzbetrag von € 254.913,99 zugrunde. Der Bf. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 ausschließlich mit der Begründung, dass der zugrundeliegende Einkommensteuerbescheid unrichtig wäre bzw. nicht erlassen werden hätte dürfen. Dazu ist festzuhalten, dass ein…
…das Jahr 2000 vom 4. Februar 2004 ausgewiesene Abgabennachforderung von € 3.955,87 zugrunde. Die Bw. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2000 zusammengefasst mit der Begründung, dass der zugrunde liegende Abgabenbescheid unrichtig sein soll. Dazu ist festzuhalten, dass Anspruchszinsenbescheide an die…
…die im Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2003 vom 26. Jänner 2006 ausgewiesene Abgabennachforderung in Höhe von € 2.397.652,15 zugrunde. Die Bw. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003 mit der Begründung, dass der zugrunde liegende Körperschaftsteuerbescheid unrichtig ist, die Bw…
… 252 Abs 1 BAO ab. Ein abgeleiteter Bescheid könne nach dieser Bestimmung nicht mit Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid bekämpft werden. Zusätzlich war die Bw. zuvor telefonisch über die Rechtslage informiert und an das für die Besteuerung der Vermietungsgemeinschaft zuständige Veranlagungsreferat verwiesen worden. Die Rechtsmittel gegen…
…folgt aus: "[…] c) Die Gesellschaft hat keine Umsätze im Jahr 2016 getätigt, sodass mit der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid auch der bezughabende Grundlagenbescheid bekämpft wird. Jedenfalls habe ich als Geschäftsführer der Gesellschaft im Jahr 2016 keine Umsätze namens der Gesellschaft vorgenommen und bin daher…
…jedenfalls ein im Spruch anders lautender Bescheid hätte ergehen müssen. Diese Voraussetzung liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Es ist unbestritten, dass am 28.3.2007 ein nicht bekämpfter Grundlagenbescheid für das Jahr 1995 erlassen wurde. Das Finanzamt hat am 2.7.2008 einen gem. …
…zahlreichen Beschwerdeführern beteiligt hatte. In der Beschwerdeschrift vom 12. Dezember 2002 hatte demnach auch er mit ausführlicher Begründung vorgebracht, dass der bekämpfte Grundlagenbescheid nicht rechtswirksam ergangen sei. Aus den Vorbringen des Bw ist ersichtlich, dass er von jedem Verfahrensschritt im Feststellungsverfahren durch die Fa. A…
…1993 handelt es sich um einen gem § 192 BAO abgeleiteten Bescheid, der auf Grund der Bindungswirkung des Feststellungsbescheides nicht wirksam mit Einwendungen, die den Grundlagenbescheid betreffen bekämpft werden kann. Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer 1993 war daher abzuweisen. Wien, am 19. November 2008
…Aufhebung des bekämpften Bescheides wurde damit begründet, man sei angesichts der (damals gültigen) Fassung des § 295 Abs. 4 BAO gezwungen, "vorsorglich" im Einkommensteuerverfahren überprüfen zu lassen, ob der herangezogene "Feststellungsbescheid" tatsächlich Bescheidqualität aufweist. Zusätzlich wurde darauf verwiesen, dass der Grundlagenbescheid mit Beschwerde bekämpft worden sei…
…Grundsteuergesetz 1955 zur Anwendung kommt. Demensprechend wurde der Grundsteuermessbetrag mittels Grundsteuermessbescheid (Hauptveranlagung) vom 28. April 2015, welcher mit dem Feststellungsbescheid (Hauptfeststellung des Einheitswertes) vom gleichen Tage einherging, festgesetzt. Der bekämpfte Bescheid wurde vom Grundlagenbescheid, welcher gegenüber der Bf., iSd § 97 Abs.1 lit.a BAO…
…um inländische Grundstücke, weshalb das Grundsteuergesetz 1955 zur Anwendung kommt. Demensprechend wurde der Grundsteuermessbetrag mittels Grundsteuermessbescheid (Hauptveranlagung) vom 09.09.2015, welcher mit dem Feststellungsbescheid (Hauptfeststellung des Einheitswertes) vom gleichen Tage einherging, festgesetzt. Der bekämpfte Bescheid wurde vom Grundlagenbescheid, welcher gegenüber der Bf., iSd § 97…
…Verjährungseintritt - durch Anpassung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides - Rechnung zu tragen. Da im vorliegenden Fall der Grundlagenbescheid vor Verjährungseintritt bekämpft worden sei, sei gemäß § 209a Abs. 2 BAO die vom Grundlagenbescheid abzuleitende Abgabenfestsetzung auch nach Ablauf der diese betreffenden Verjährung zulässig. Die Berufung wurde - ohne Erlassung einer…
…Einkommensteuerverfahrens durch die Bindung an den Grundlagenbescheid daher nur mit positiven Einkünften aus dieser Betätigung verrechnet werden. Im Jahr 2004 hat die Bf keine positiven Einkünfte aus dieser Betätigung erzielt. Eine Verrechnung der Vorjahresverluste ist daher nicht möglich. Der bekämpfte Bescheid steht somit in Übereinstimmung…
…weil der Grundlagenbescheid vollkommen unrichtig sei. Es werde daher dessen Aufhebung sowie Festsetzung des Säumniszuschlages mit € 0,00 beantragt. Weiters werde für den Fall der direkten Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung sowie die Durchführung einer Senatsverhandlung zwecks…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Thomas Karsten und Mitgesellschafter, 1030 Wien, Landstrasser Hauptstraße 75-77/14, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird…
…der als Grundlagenbescheid wirkt, vorzubringen. Den Einheitswertbescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens für die Firma DE zum 1. Jänner 1987 vom 17. Oktober 1988 hat der Bw. jedoch nicht bekämpft. Somit ist das Schicksal der Berufung aber bereits insoweit entschieden und es war auf das…
…der als Grundlagenbescheid wirkt, vorzubringen. Den Einheitswertbescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens für die Firma DE zum 1. Jänner 1987 vom 17. Oktober 1988 hat der Bw. aber nicht bekämpft. Somit ist das Schicksal der Berufung aber bereits insoweit entschieden und es war auf das…
…der als Grundlagenbescheid wirkt, vorzubringen. Den Einheitswertbescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens für die Firma DE zum 1. Jänner 1987 vom 17. Oktober 1988 hat der Bw. aber nicht bekämpft. Somit ist das Schicksal der Berufung aber bereits insoweit entschieden und es war auf das…
…der als Grundlagenbescheid wirkt, vorzubringen. Den Einheitswertbescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens für die Firma DE zum 1. Jänner 1987 vom 17. Oktober 1988 hat der Bw. jedoch nicht bekämpft. Somit ist das Schicksal der Berufung aber bereits insoweit entschieden und es war auf das…